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Über SME-AnwälteEine korrekte Steuererklärung verhindert Nachzahlungen und Bußgelder. Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten beraten Sie – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Unser Team aus Steuerexperten bietet Ihnen rechtliche Beratung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Anhand der von Ihnen bereitgestellten Informationen prüfen wir, ob zusätzliche Steuervorteile möglich sind. Unsere Steuerexperten unterstützen sowohl große Unternehmen als auch Einzelunternehmer bei der Erstellung ihrer Steuererklärung.
Wir verfügen über das nötige Wissen und die Erfahrung, um ein breites Aufgabenspektrum abzudecken: von der Steuerberatung bis zur Erstellung von Steuererklärungen. Unser Team von Steuerspezialisten unterstützt Sie gerne. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Die Abgabe einer Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung ist mehr als nur ein Verwaltungsakt. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die geforderten Informationen klar, eindeutig und vorbehaltlos anzugeben (Artikel 8 des Steuergesetzes). Wer die Erklärung nicht, zu spät oder fehlerhaft abgibt, riskiert eine Säumnisstrafe oder eine Strafe wegen Steuerhinterziehung sowie zusätzliche Steuernachzahlungen. Genau an der Schnittstelle von Steuertechnik und formellem Steuerrecht unterstützen unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten Sie – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine Steuererklärung fehlerhaft oder unvollständig ist, kann der Prüfer eine Nachveranlagung vornehmen. Für Einkommen- und Körperschaftsteuer gilt in der Regel eine Nachveranlagungsfrist von fünf Jahren; für im Ausland erzielte Einkünfte und Vermögensbestandteile verlängert sich diese auf zwölf Jahre (Artikel 16 des Allgemeinen Abgabengesetzes). Wir prüfen, ob die Nachveranlagung gerechtfertigt ist, ob ein sogenannter „neuer Sachverhalt“ vorliegt und ob der Prüfer nicht zu spät handelt. Im Zweifelsfall hinsichtlich der Richtigkeit einer eingereichten Erklärung ist eine rechtzeitige Korrektur oft ratsamer als abzuwarten. Für die Umsatzsteuer gilt ab dem 1. Januar 2025, dass eine ergänzende Erklärung innerhalb von acht Wochen nach Entdeckung des Fehlers einzureichen ist; siehe auch unsere Seite zur Umsatzsteuer.
Wird die Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht eingereicht, wird in der Regel eine Säumnisgebühr fällig. Liegt die fehlerhafte oder unvollständige Steuererklärung in Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kann der Prüfer eine Ordnungswidrigkeitsstrafe verhängen: 25 % der hinterzogenen Steuer bei grober Fahrlässigkeit und 50 % bei Vorsatz, wobei höhere Prozentsätze für Vermögenswerte gemäß Feld 3 und Betrug gelten (Artikel 67d und 67e des Allgemeinen Steuergesetzes). Wir prüfen, ob dem Prüfer tatsächlich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde und ob die Strafe verhältnismäßig ist. Weitere Informationen zum Umgang mit einer verhängten Strafe finden Sie auf unserer zu Steuerstrafen.
Wenn Sie feststellen, dass eine frühere Steuererklärung fehlerhaft ist, beispielsweise aufgrund vergessener Auslandsvermögen oder fehlerhafter Verarbeitung, können Sie dies durch eine freiwillige Berichtigung (Offenlegung) korrigieren. Erfolgt die Berichtigung innerhalb von zwei Jahren nach Abgabe der fehlerhaften Erklärung, wird grundsätzlich keine Strafe wegen Steuerhinterziehung verhängt; danach gilt eine reduzierte Strafe. Wir begleiten eine solche Offenlegung sorgfältig, um sicherzustellen, dass die Meldung vollständig und fristgerecht erfolgt und Sie somit nicht unbeabsichtigt strafrechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Für (Unternehmens-)Anwälte und Geschäftsführer, die persönlich haftbar gemacht werden können, ist eine rechtlich begleitete Offenlegung von besonderem Wert.
Weicht der Steuerbescheid von Ihrer Steuererklärung ab oder nimmt der Prüfer eine Korrektur vor, mit der Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von sechs Wochen Einspruch einlegen. Diese Frist wird strikt eingehalten. Während des Einspruchsverfahrens gelten wichtige Schutzrechte, wie beispielsweise das Recht auf Anhörung und das Recht auf Akteneinsicht. Gegebenenfalls setzen unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater das Verfahren bis hin zur Berufung vor dem Finanzgericht fort. Weitere Informationen finden Sie auf unserer „Einspruch und Berufung“.
Bei MKB Juristen arbeiten Sie mit interdisziplinären Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen zusammen. Wir verbinden steuerliche Fachkenntnisse mit formalem Steuerrecht und Prozesserfahrung, um sicherzustellen, dass Ihre Steuererklärung nicht nur steuerlich optimal, sondern auch rechtssicher ist. Ob Sie ein internationaler Konzern mit komplexen Tochtergesellschaften oder ein Einzelunternehmen sind, das Rechtssicherheit bei seiner Steuererklärung sucht – wir unterstützen Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform sowie bei der Abwägung von Risiken und Chancen. Diese Seite ist Teil unserer im Steuerrecht. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Von der Unterstützung bei der Steuererklärung bis zur Abwehr von zusätzlichen Steuernachforderungen und Bußgeldern.
Eine fehlerhafte oder verspätete Steuererklärung kann zu zusätzlichen Steuernachzahlungen, Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen sogar zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Rechtzeitige Rechtsberatung minimiert diese Risiken.
Wir kombinieren Steuertechnik mit formalem Steuerrecht. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre Steuererklärung steuerlich optimal und rechtlich einwandfrei ist, und wir können im Falle von Korrekturen, Strafen oder Einsprüchen schnell und gezielt eingreifen.
Wir behalten die Kontrolle vom Aufnahmeverfahren bis zum Abschluss.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Steuerrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Steuerrechts spezialisiert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zur Steuererklärung.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten unverbindlich. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer korrekten und rechtssicheren Steuererklärung.
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