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Expertenteam für Handelsrecht

Handelsrecht

Für Unternehmer, die ihre Einkaufs-, Liefer-, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kooperationsprozesse rechtlich fundiert regeln möchten.

Das Handelsrecht regelt Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmern – vom Kauf und Verkauf über Lieferung und Geschäftsbedingungen bis hin zu Vertrieb, Handelsvertretung und Inkasso. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.

Wirtschaftsrechtanwälte und Unternehmensjuristen in einem Team. Praxisorientierte, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Wir sind für KMU und Unternehmen jeder Größe da – vom Großkonzern bis zum Bäcker um die Ecke. Praxisorientierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Schwerpunktthemen: Kauf und Verkauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertrieb und Forderungseinzug. Praxisorientierte, spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer.
Fachkundige Beratung im Wirtschaftsrecht ab 155 € pro Stunde zzgl. MwSt. Klarheit über Ablauf, Vorgehensweise und nächste Schritte.
  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Wir arbeiteten unter anderem für:
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte
  • Partner für KMU-Anwälte

Fachkenntnisse im Handelsrecht

Das Handelsrecht regelt Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmern – vom Kauf und Verkauf über Lieferung und Geschäftsbedingungen bis hin zu Vertrieb, Handelsvertretung und Inkasso. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer: praxisorientiert und juristisch versiert.

Agentur

Der Agenturvertrag ist gesetzlich umfassend geschützt. MKB Juristen unterstützt sowohl Auftraggeber als auch Handelsvertreter bei der Erstellung, Prüfung und Beendigung des Vertrags sowie bei Streitigkeiten über Provisionen und Kundenvergütungen.

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Rohstoffhandel

Von GAFTA- und FOSFA-Verträgen bis hin zum Wiener Kaufrechtsübereinkommen, Incoterms und Schiedsverfahren: Wir begleiten die gesamte Rohstoffkette, von internationalen Konzernen bis hin zu kleineren Unternehmen.

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Verteilung

Von der Ausarbeitung und Verhandlung eines Vertriebsvertrags bis hin zu Streitigkeiten über Exklusivität oder Kündigung: Unser Vertriebsteam unterstützt Lieferanten und Vertriebshändler, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

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Finanzierung & Sicherheiten

Sie beschaffen Finanzmittel oder vergeben Kredite? Wir sorgen für wasserdichte Sicherheiten und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung oder Abwehr. Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.

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Handelsrecht Versicherung

Von Transport- und Kaskoversicherungen bis hin zu Deckungsstreitigkeiten und Regressansprüchen: Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch Kleinunternehmer in allen Versicherungsangelegenheiten im Rahmen des Handelsrechts.

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Transport und Verkehr

Von CMR-Haftung und Ladungsschäden bis hin zu Transportverträgen und Schiedsverfahren: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Verlader, Spediteure und Frachtführer durch das gesamte Spektrum des Transportrechts. Für internationale Konzerne genauso wie für den Bäcker um die Ecke.

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Was ist Handelsrecht?

Das Handelsrecht regelt Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern: Kauf und Verkauf, Lieferung, Geschäftsbedingungen und die zugrundeliegende Zusammenarbeit. Es umfasst alltägliche Handelsgeschäfte – von der Bestellung bis zum internationalen Vertriebsnetz. Bei ordnungsgemäßer Anwendung beugt es Streitigkeiten vor; sollte es dennoch zu Problemen kommen, bietet es die Möglichkeit, die Vertragserfüllung durchzusetzen oder Schadensersatz zu fordern.

Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke – von der Erstellung eines Liefervertrags bis hin zu Streitigkeiten über unbezahlte Bestellungen. Praktisch und unkompliziert, dabei aber juristisch hochkompetent.

Kauf, Verkauf und Lieferung zwischen Unternehmern

Der Kaufvertrag ist die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung. Die wichtigsten Pflichten sind in Titel 7.1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt: Der Verkäufer muss vertragsgemäße Ware liefern (Artikel 7:17 BGB), und der Käufer muss den Kaufpreis zahlen (Artikel 7:26 BGB). Entspricht die gelieferte Ware nicht der Vereinbarung (Mangel), hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag (Artikel 7:21 und 7:22 BGB). Wir erstellen Kauf- und Lieferverträge und vertreten Sie bei Streitigkeiten bezüglich Qualität, Menge oder Lieferverzug.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Ihr Rechtsschutz

Wer regelmäßig liefert, bevorzugt eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). So können Sie Ihre Haftung begrenzen, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt regeln (Art. 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und das anwendbare Recht sowie den zuständigen Gerichtsstand bestimmen. Die rechtzeitige Bereitstellung der AGB ist entscheidend; andernfalls kann der Vertragspartner eine Klausel für ungültig erklären (Art. 6:233 und 6:234 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In der Praxis gewinnt oft derjenige, der seine AGB zuerst und am deutlichsten offenlegt – der sogenannte „Formenkampf“ (Art. 6:225 Abs. 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir erstellen umfassende AGB und prüfen die Ihres Vertragspartners.

Vertrieb, Agentur und Franchise

Die Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette unterliegt eigenen Regeln. Der Handelsvertretervertrag ist gesetzlich geregelt (Art. 7:428 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und berechtigt den Handelsvertreter bei Beendigung häufig zu einer Entschädigung für den entstandenen Goodwill (Art. 7:442 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Seit 2021 gilt für Franchising das Franchisegesetz (Art. 7:911 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), einschließlich einer vorvertraglichen Informationspflicht und einer Stillhaltefrist. Vertriebsverträge sind nicht gesondert gesetzlich geregelt, berühren aber das Wettbewerbsrecht. Wir erstellen und prüfen diese Verträge und unterstützen Sie bei Beendigung oder Eskalation einer Zusammenarbeit.

Vertragsbruch, Auflösung und Schadensersatz

Wenn Ihr Handelspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, stellt dies einen Vertragsbruch dar. Um Schadensersatz geltend zu machen, ist in der Regel zunächst eine Mahnung erforderlich, in der Sie eine angemessene Frist setzen (Art. 6:82 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), es sei denn, der Vertragsbruch tritt kraft Gesetzes ein (Art. 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Anschließend können Sie die Vertragserfüllung verlangen, den Vertrag auflösen (Art. 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und Schadensersatz fordern (Art. 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ausführlichere Informationen zur materiellen Rechtsprechung bezüglich Vertragsbruch, unerlaubten Handlungen und Schadensersatz finden Sie auf unserer Seite Schuldrecht; Informationen zur Vertragsgestaltung und -auslegung finden Sie unter Vertragsrecht.

unbezahlte Rechnungen und Inkasso

Im Geschäftsverkehr ist Zahlungsausfall ein alltägliches Risiko. Gemäß einem Handelsvertrag fallen kraft Gesetzes gesetzliche Verzugszinsen an (Art. 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und Sie haben Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten in Höhe von mindestens 40 € (Art. 6:96 Abs. 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir prüfen Ihre Forderung, versenden ein zielgerichtetes Mahnschreiben und leiten gegebenenfalls eine einstweilige Pfändung oder gerichtliche Schritte ein. Ein zeitnahes und rechtlich einwandfreies Mahnschreiben kann langwierige Verfahren oft verhindern.

Internationaler Handel und das Wiener Kaufmannsübereinkommen

Beim Kauf oder Verkauf über die Grenze hinweg findet häufig nicht das niederländische Zivilgesetzbuch, sondern das Wiener Kaufrecht (CISG) Anwendung. Dieses Übereinkommen gilt automatisch für internationale Warenkäufe zwischen Unternehmen, sofern Sie es nicht ausdrücklich ausschließen. Es enthält eigene Regelungen zu Vertragsmäßigkeit, Rügefristen und Rücktritt. Wir beraten Sie zur Rechtswahl, zur Wahl des Gerichtsstands und dazu, ob Sie das Wiener Kaufrecht in Ihrem Vertrag und Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen möchten.

Handelsrecht für KMU und Konzerne

Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft ausschließlich auf Großkonzernen und internationalen Transaktionen. Nicht so bei uns: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreut sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer. Verständlich und praxisorientiert, ohne unnötigen Fachjargon, aber mit der juristischen Expertise, um in Streitigkeiten – bis hin zum Gericht – entschlossen zu handeln.

Wobei wir helfen

Von der Ausarbeitung eines wasserdichten Liefervertrags bis zur Eintreibung einer unbezahlten Rechnung – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Handelsrechts.

  • Ausarbeitung und Prüfung von Kauf-, Verkaufs- und Lieferverträgen
  • Ausarbeitung, Überprüfung und korrekte Erklärung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Vertriebs-, Agentur- und Franchiseverträge (Artikel 7:428 und 7:911 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Streitigkeiten über Vertragswidrigkeit und mangelhafte Lieferung (Artikel 7:17 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Vertragsbruch: Mahnung, Auflösung und Schadensersatz (Artikel 6:265 und 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Unbezahlte Rechnungen: Verzugszinsen, Inkassokosten und Pfändung (Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Internationaler Vertrieb und das Wiener Kaufrechtsübereinkommen (CISG)
  • Produkthaftung und Gewährleistungsfragen (Artikel 6:185 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)
  • Rechtsstreitigkeiten in Handelsangelegenheiten, einschließlich summarischer Verfahren
  • Eigentumsvorbehalt und Sicherungsvorbehalt bei Lieferverhältnissen (Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches)

Wann binden Sie dieses Team ein?

Oftmals bestehen bereits Probleme, bevor es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist eine Beratung ratsam.

Sie schließen neue Liefer- oder Kaufverträge ab und möchten Ihre Position sichern

Schildern Sie Ihre Situation

Ein Kunde bezahlt Rechnungen entweder gar nicht oder viel zu spät

Schildern Sie Ihre Situation

Die gelieferten Waren oder Dienstleistungen entsprechen nicht den Vereinbarungen

Schildern Sie Ihre Situation

Eine Vertriebs-, Agentur- oder Franchisebeziehung neigt sich dem Ende zu oder eskaliert

Schildern Sie Ihre Situation

Ihre Gegenpartei beruft sich Ihnen gegenüber auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Schildern Sie Ihre Situation

Sie planen, international Handel zu treiben und sind sich über das anwendbare Recht unsicher

Schildern Sie Ihre Situation

Sie werden für ein fehlerhaftes Produkt oder einen Mangel haftbar gemacht

Schildern Sie Ihre Situation

Erst analysieren, dann handeln

Im Handelsrecht bestimmt Ihre Ausgangslage das Ergebnis. Bevor wir eine formelle Mitteilung versenden oder ein Verfahren einleiten, analysieren wir Ihren Vertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sachverhalt. So können wir den Weg wählen – Beratung, Verhandlung, Vergleich oder Gerichtsverfahren –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach irgendeinen Schritt zu unternehmen.

Unser Ansatz

Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.

1

Aufnahme

Wir besprechen die Transaktion, die Geschäftsbeziehung und Ihr Ziel und prüfen die Verträge und die Korrespondenz.

2

Analyse

Wir beurteilen Ihre Position anhand des niederländischen Zivilgesetzbuches (und gegebenenfalls des Wiener Kaufrechtsübereinkommens) und ermitteln Chancen und Risiken.

3

Strategie

Wir entscheiden über den Weg – Beratung, formelle Aufforderung, Verhandlung oder Gerichtsverfahren – und die Einbeziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.

4

Ausführung

Wir übernehmen folgende Leistungen: von der Erstellung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen bis hin zum Forderungseinzug und der Prozessführung.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers, Unternehmensrecht · Rechtsanwalt

In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.

Spezialisten im Handelsrecht

Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Wirtschaftsrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen zum Handelsrecht

Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.

Was genau fällt unter das Handelsrecht?

Das Handelsrecht umfasst Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmern: Kauf und Verkauf, Lieferung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertrieb, Handelsvertretung, Franchise, Zahlung und Inkasso sowie die daraus entstehenden Streitigkeiten. Es steht in engem Zusammenhang mit dem Vertragsrecht und dem Schuldrecht.

Mein Kunde zahlt nicht – was kann ich tun?

Bei einem Handelsvertrag fallen kraft Gesetzes gesetzliche Handelszinsen an (Art. 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und Sie haben Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten (Art. 6:96 Abs. 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir werden Ihnen ein gezieltes Mahnschreiben zukommen lassen und gegebenenfalls eine einstweilige Pfändung oder ein Gerichtsverfahren einleiten.

Mein Lieferant liefert mangelhafte Produkte. Welche Rechte habe ich?

Entspricht die gelieferte Ware nicht der Vereinbarung (Mangel, Art. 7:17 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), können Sie Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Vertragsauflösung verlangen (Art. 7:21 und 7:22 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Sie müssen jedoch nach Entdeckung des Mangels unverzüglich eine Reklamation einreichen (Art. 7:23 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), andernfalls verlieren Sie Ihre Rechte.

Gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Nur wenn sie rechtzeitig übermittelt wurden. Andernfalls kann die andere Partei eine Klausel für ungültig erklären (Art. 6:233 und 6:234 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wenn beide Parteien ihre eigenen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklären, entscheidet das Gesetz, wer Vorrang hat (Art. 6:225 Abs. 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir gewährleisten, dass Ihre Geschäftsbedingungen rechtssicher und durchsetzbar sind.

Benötige ich einen Anwalt oder einen Rechtsexperten?

Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, Vertragsgestaltung, die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Durchführung von Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Gerichtsverfahren ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Unsere Kanzlei verfügt über interne Rechtsberater und entscheidet gemeinsam mit Ihnen, was angemessen ist.

Gilt das Wiener Kaufrechtsübereinkommen auch für mich?

Bei internationalen Unternehmenskäufen gilt das Wiener Kaufrecht (CISG) automatisch, sofern Sie es nicht ausdrücklich ausschließen. Es enthält eigene Regelungen zu Konformität und Reklamationsfristen. Wir beraten Sie, ob ein Ausschluss im Vertrag sinnvoll ist.

Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Fachanwalt für Wirtschaftsrecht. Unsere Wirtschaftsanwälte und Rechtsexperten unterstützen sowohl Großunternehmen als auch Kleinunternehmer. Vereinbaren Sie einen Termin und erfahren Sie innerhalb eines einzigen Gesprächs, wie Ihre Rechtslage aussieht.
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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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