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Über SME-AnwälteSie beschaffen Finanzmittel oder vergeben Kredite? Wir sorgen für wasserdichte Sicherheiten und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung oder Abwehr. Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Im internationalen Handel werden häufig Wertpapiere und Wertpapierdokumente eingesetzt. In vielen Bereichen ist der Transport durch Standardverträge, Versicherungen, Vermittler (Spediteure, Handelsvertreter usw.), Zertifizierungen, Handelspapiere und Wechselkurse standardisiert. Wir unterstützen Organisationen bei Verhandlungen und dem Abschluss von Verträgen im (inter)nationalen Handel. Beispiele hierfür sind:
Darüber hinaus unterstützen wir Organisationen bei verschiedenen Streitigkeiten, wie zum Beispiel:
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Finanzierungs- und Wertpapierrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Unternehmer, die eine Finanzierung suchen, müssen fast immer Sicherheiten hinterlegen. Ein Kreditgeber möchte die Rückzahlung gewährleisten und räumt daher ein Sicherungsrecht ein. Pfandrecht und Hypothek sind beschränkte Rechte zur Sicherung einer Geldforderung mit Vorrang vor anderen Gläubigern (Artikel 3:227 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Eine Hypothek wird durch notarielle Urkunde und Eintragung im Grundbuch auf eingetragenem Vermögen wie Geschäftsräumen oder Grundstücken begründet. Ein Pfandrecht erstreckt sich auf alle übrigen Vermögenswerte: Warenbestände, Maschinen, Forderungen gegenüber Schuldnern und Aktien.
Das Pfandrecht kann verschiedene Formen annehmen. Bei einem Besitzpfandrecht wird der Vermögenswert in den Besitz des Pfandgläubigers überführt (Art. 3:236 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In der Praxis ist dies selten praktikabel; daher wird häufig das stillschweigende Pfandrecht gewählt: Dieses wird durch eine notariell beglaubigte oder eingetragene private Urkunde begründet, ohne dass der Vermögenswert physisch übertragen wird (Art. 3:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Bei der Verpfändung von Forderungen unterscheiden wir zwischen dem stillschweigenden Pfandrecht und dem öffentlichen Pfandrecht, bei dem der Schuldner benachrichtigt wird. Wir erstellen die Pfand- und Hypothekendokumentation, prüfen die Wirksamkeit der Sicherungen und beraten Sie zu den Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit Ihres Unternehmens.
Neben Sicherungsrechten an Vermögenswerten verlangt ein Kreditgeber häufig persönliche Sicherheiten vom Unternehmer oder Geschäftsführer. Im Falle einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger, die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners zu erfüllen (Artikel 7:850 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Bürgschaft hat subsidiären Charakter: Der Bürge haftet nur, wenn der Hauptschuldner in Zahlungsverzug gerät. Anders verhält es sich bei der gesamtschuldnerischen Haftung (Artikel 6:6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): Der Gläubiger kann jeden gesamtschuldnerisch haftenden Schuldner direkt und in voller Höhe in Anspruch nehmen, ohne zuvor das Unternehmen zu kontaktieren.
Für den Geschäftsführer und Hauptaktionär, der persönlich als Bürge auftritt, gilt häufig der Schutz der privaten Bürgschaft (Artikel 7:857 bis 7:864 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Hierbei gelten besondere Anforderungen, wie beispielsweise eine Höchstgrenze und – ganz wichtig – die schriftliche Zustimmung des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners (Artikel 1:88 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Fehlt diese Zustimmung, kann die Bürgschaft für nichtig erklärt werden. Wir prüfen, ob die geforderte Bürgschaft tatsächlich notwendig und verhältnismäßig ist, ob die formalen Anforderungen erfüllt sind und welche Einreden Ihnen als Bürge zustehen.
Ein Lieferant, der auf Kredit liefert, kann sich mit einem Eigentumsvorbehalt absichern: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Lieferanten (Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies ist ein einfaches, aber wirksames Instrument gegen Zahlungsausfall und Insolvenz des Käufers. Darüber hinaus sind Zurückbehaltungsrechte, Gewährleistungen, Nachrangigkeitsrechte und Konzernbürgschaften in Geschäftsbeziehungen üblich. Im internationalen Handel entsprechen diese Sicherheiten den oben genannten Wertpapieren und Sicherungsdokumenten, wie beispielsweise Dokumentenakkreditiven und Konnossementen. Wir stellen sicher, dass die gewählte Sicherheit rechtlich einwandfrei ist und Ihrer Situation entspricht – egal ob Sie ein internationaler Konzern oder der Bäcker um die Ecke sind, der seine erste Finanzierung benötigt.
Sicherheiten beweisen ihren Wert im Moment des Zahlungsausfalls eines Schuldners. Im Falle des Zahlungsausfalls ist der Pfandgläubiger berechtigt, die verpfändete Sache zu veräußern und seine Forderung aus dem Erlös zu befriedigen – die sogenannte summarische Zwangsvollstreckung (Artikel 3:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ein ähnliches Recht zur öffentlichen Versteigerung steht dem Hypothekengläubiger zu (Artikel 3:268 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Im Insolvenzverfahren haben Pfandgläubiger und Hypothekengläubiger eine starke Position: Sie können ihre Rechte, als ob kein Insolvenzverfahren bestünde (Separatistenrecht), vorbehaltlich der vom Insolvenzverwalter festgelegten Fristen ausüben. Wir unterstützen sowohl Finanzierer und Lieferanten bei der Durchsetzung ihrer Sicherheiten als auch Unternehmer, die mit Zwangsvollstreckungs-, Pfändungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen konfrontiert sind, und stellen dabei stets sicher, dass die korrekten Verfahrensschritte und Formalitäten eingehalten werden.
Finanzierungs- und Sicherungsangelegenheiten erfordern sowohl eine sorgfältige Vertragsdokumentation als auch eine zielführende Prozessführung. Deshalb arbeiten die Anwälte und Unternehmensjuristen von MKB Juristen in interdisziplinären Teams zusammen. Von der Erstellung und Prüfung von Pfand-, Hypotheken- und Bürgschaftsdokumenten bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Sicherungsrechten in Streitigkeiten: Wir betreuen Mandanten aus allen Bereichen, von internationalen Konzernen bis hin zu kleinen Unternehmen. Unsere Dienstleistungen ergänzen weitere Bereiche des Wirtschaftsrechts, wie beispielsweise Rohstoffhandel, Transport und Logistik, Handelsvertretung und Vertrieb. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Finanzierungs- oder Sicherungsangelegenheiten zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir begleiten Finanziers, Lieferanten und Unternehmer durch den gesamten Finanzierungs- und Sicherheitenprozess.
Bei Finanzierungen und Sicherheiten liegt der Teufel im Detail. Ein formaler Fehler macht Sicherheiten wertlos, genau dann, wenn man sie braucht.
Wir beginnen mit Ihrer Situation und Ihrem Ziel: Wollen Sie eine Finanzierung sichern, eine Sicherheit durchsetzen oder sich gegen eine Forderung verteidigen? Darauf basierend wählen wir zwischen Beratung, Verhandlung und Prozessführung und stellen sicher, dass alle Formalitäten erfüllt sind. Anwälte und Unternehmensjuristen arbeiten eng zusammen, um eine reibungslose Abstimmung von Dokumentation und Prozessführung zu gewährleisten.
Ein klarer Prozess von der ersten Analyse bis zum Abschluss.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Wirtschaftsrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Antworten auf Fragen, die uns Unternehmer häufig zum Thema Finanzierung und Sicherheiten stellen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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