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Über SME-AnwälteVon der Ausarbeitung und Verhandlung eines Vertriebsvertrags bis hin zu Streitigkeiten über Exklusivität oder Kündigung: Unser Vertriebsteam unterstützt Lieferanten und Vertriebshändler, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Ein Vertriebsvertrag ist eine Vereinbarung, in der sich der Vertriebshändler verpflichtet, Produkte von einem Lieferanten zu beziehen und diese anschließend an Kunden weiterzuvertreiben. Vertriebsverträge sind spezielle Vertragsarten, die sehr spezifische Regelungen, Rechte und Pflichten enthalten können. Die Geschäftsbeziehung zwischen Lieferant und Vertriebshändler ist in der Regel langfristig angelegt. Der Abschluss eines Vertriebsvertrags erfordert daher besondere Sorgfalt. Das Vertriebsteam von MKB Juristen verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung von Lieferanten und Vertriebshändlern bei der Verhandlung und dem Abschluss von Vertriebsverträgen.
Wie in jeder Geschäftsbeziehung können auch in Vertriebsbeziehungen Streitigkeiten entstehen. Wir unterstützen Organisationen bei Streitigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen:
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf den Vertrieb spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Vertriebsverträge gibt es in verschiedenen Formen, jede mit ihren eigenen rechtlichen Aspekten. Bei einem Exklusivvertrieb erhält der Vertriebspartner das alleinige Recht, die Produkte in einem bestimmten Gebiet oder an eine bestimmte Kundengruppe zu verkaufen; der Lieferant benennt keinen zweiten Vertriebspartner für dieses Gebiet. Bei einem Selektivvertrieb beliefert der Lieferant nur Vertriebspartner, die bestimmte Qualitäts- oder Markenkriterien erfüllen. Dies ist typisch für Markenprodukte und Luxusgüter. Bei einem nicht-exklusiven Vertrieb können mehrere Vertriebspartner die gleichen Produkte im selben Gebiet anbieten. Die gewählte Vertragsform bestimmt mit, welche Exklusivitäts-, Gebiets- und Einkaufsbedingungen zulässig sind. Unsere Anwälte und unsere interne Rechtsabteilung unterstützen Sie bei der Auswahl der Vertragsform, die am besten zu Ihrem Produktportfolio und Markt passt – egal, ob Sie ein internationaler Konzern oder ein lokaler Großhändler sind.
Ein Vertriebsvertrag ist ein langfristiger Vertrag, weshalb für seine Beendigung besondere Regeln gelten. Grundsätzlich kann ein befristeter Vertrag nicht ohne entsprechende Klausel vorzeitig gekündigt werden; die vereinbarte Laufzeit ist grundsätzlich einzuhalten. Ein unbefristeter Vertrag ist grundsätzlich kündbar, jedoch können die Anforderungen der Billigkeit und Angemessenheit (Artikel 6:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) die Vorlage eines ausreichend gewichtigen Kündigungsgrundes, die Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist oder die Zahlung von Schadensersatz erfordern. Was als angemessene Frist gilt, hängt von der Dauer der Geschäftsbeziehung, dem Grad der Abhängigkeit und den getätigten Investitionen ab; in der Praxis reichen angemessene Fristen von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Im Falle eines schwerwiegenden Vertragsbruchs kann der Vertrag gemäß Artikel 6:265 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches aufgelöst werden. Wir beraten Lieferanten und Vertriebspartner sowohl präventiv (durch klare Kündigungsklauseln) als auch im Konfliktfall hinsichtlich einer (zu) kurzen Kündigungsfrist.
Ein Vertriebsvertrag ist ein vertikaler Vertrag: eine Vereinbarung zwischen Unternehmen, die auf verschiedenen Stufen der Produktions- oder Vertriebskette tätig sind. Daher spielt das Wettbewerbsrecht fast immer eine Rolle. Das Kartellverbot gemäß Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 6 des Wettbewerbsgesetzes verbieten wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen. Die Europäische Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Verträge (Verordnung (EU) 2022/720, in Kraft seit dem 1. Juni 2022) bietet jedoch eine Ausnahmeregelung: Wenn der Marktanteil von Lieferant und Vertriebspartner jeweils 30 % nicht übersteigt und der Vertrag keine sogenannten Kernbeschränkungen enthält, sind Vereinbarungen über Exklusivität und Gebietsschutz grundsätzlich zulässig. Kernbeschränkungen umfassen vertikale Preisabsprachen (Festlegung eines festen oder Mindestverkaufspreises) und das Verbot passiver Verkäufe außerhalb des zugewiesenen Gebiets. Online-Verkäufe gelten in diesem Zusammenhang grundsätzlich als passive Verkäufe und dürfen nicht einfach beschränkt werden. Eine Wettbewerbsverbotsklausel darf grundsätzlich maximal fünf Jahre während ihrer Laufzeit und höchstens ein Jahr nach ihrer Beendigung gelten, sofern dies zum Schutz von Know-how erforderlich ist. Wir prüfen Ihren Vertriebsvertrag anhand dieser Regeln, um sicherzustellen, dass Sie nicht versehentlich einer ungültigen und mit Strafen belegten Klausel zustimmen.
Der Vertriebsvertrag wird oft mit dem Handelsvertretervertrag, doch die rechtlichen Konsequenzen unterscheiden sich grundlegend. Der Vertriebshändler kauft die Produkte selbst und verkauft sie in eigenem Namen und auf eigenes Risiko weiter; der Handelsvertreter vermittelt lediglich zwischen dem Auftraggeber und seinen Kunden. Anders als der Handelsvertretervertrag (Art. 7:428 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) ist der Vertriebsvertrag nicht gesetzlich geregelt, was zu erheblicher Vertragsfreiheit führt. Eine wichtige Konsequenz ist die Entschädigung der Kunden: Am Ende des Vertrags hat der Handelsvertreter unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung (Art. 7:442 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), während der Vertriebshändler diesen Anspruch grundsätzlich nicht hat. Dennoch urteilt das Gericht mitunter, dass ein Vertriebsverhältnis einem Handelsvertretervertrag so stark ähnelt, dass die Regeln für Handelsvertreterverträge analog Anwendung finden. Wir prüfen, ob diese Einordnung für Sie von Vorteil oder Nachteil sein könnte und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Vertriebsbeziehungen sind oft grenzüberschreitend: ein niederländischer Lieferant mit ausländischen Vertriebspartnern oder ein ausländischer Konzern, der seine Produkte über einen niederländischen Vertriebspartner vertreibt. In solchen Fällen ist es wichtig, im Vorfeld festzulegen, welches Recht Anwendung findet und welches Gericht oder Schiedsinstitut für Streitigkeiten zuständig ist. Eine fundierte Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung beugt unangenehmen Überraschungen vor; im internationalen Geschäftsverkehr wird aufgrund der Vollstreckbarkeit der Urteile im Ausland häufig ein Schiedsgerichtsverfahren gewählt. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen beraten sowohl internationale Konzerne als auch kleinere Unternehmen – vom Bäcker um die Ecke, der seine Produkte über einen Vertriebspartner vertreibt, bis zum Importeur mit einem Netzwerk von Wiederverkäufern.
Der Vertrieb ist Teil unserer umfassenden Expertise im Handelsrecht. Da Vertriebsfragen häufig andere handelsrechtliche Bereiche berühren – wie etwa Allgemeine Geschäftsbedingungen, Liefer- und Zahlungsvereinbarungen, Handelsvertreterrecht und Haftung –, betrachten wir stets das Gesamtbild. So verhindern wir, dass ein wasserdichter Vertriebsvertrag aufgrund einer unpräzise formulierten Kauf- oder Verkaufsbedingungen scheitert. Benötigen Sie die Erstellung, Prüfung oder Kündigung eines Vertriebsvertrags oder befinden Sie sich in einem Rechtsstreit? Kontaktieren Sie unser Vertriebsteam.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern begleiten Sie durch jede Phase der Vertriebsbeziehung.
Ein Vertriebsvertrag berührt sowohl Vertragsrecht als auch Wettbewerbsrecht. Wer mit den Regeln nicht vertraut ist, geht vermeidbare Risiken ein.
Wir betrachten den Vertrag nicht nur wörtlich. Indem wir den Vertrieb im breiteren Kontext des Handelsrechts – Allgemeine Geschäftsbedingungen, Handelsvertreterrecht, Haftung – analysieren, verhindern wir, dass ein ansonsten wasserdichter Vertrag aufgrund einer unklaren Klausel scheitert. Pragmatisch, wo möglich, präzise, wo nötig.
Ein klarer Prozess von der Aufnahme bis zur Nachsorge.
Wir analysieren Ihre Vertriebsbeziehungen, Ziele und Engpässe.
Wir analysieren die Vereinbarung sowie das Wettbewerbsrecht und die vertraglichen Risiken.
Wir entwerfen den Vertrag oder verhandeln die Bedingungen in Ihrem Namen.
Im Falle einer Streitigkeit oder Kündigung stehen wir Ihnen sowohl vor als auch außerhalb des Gerichts zur Seite.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Wirtschaftsrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Vertriebsvertrag.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie gerne unser Vertriebsteam. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen, egal ob Sie Lieferant oder Händler sind.
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