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Über SME-AnwälteVon CMR-Haftung und Ladungsschäden bis hin zu Transportverträgen und Schiedsverfahren: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Verlader, Spediteure und Frachtführer durch das gesamte Spektrum des Transportrechts. Für internationale Konzerne genauso wie für den Bäcker um die Ecke.
Als Rotterdamer Büro an der Maas sind Hafen und internationaler Handel für uns ideal gelegen. Transport spielt im internationalen Handel eine entscheidende Rolle. In vielen Bereichen ist der Transport standardisiert – mit Standardverträgen, Vermittlern (Spediteuren, Handelsvertretern etc.), Zertifizierungen, Handelsdokumenten und Wechselkursen. Wir unterstützen Unternehmen bei Verhandlungen und Vertragsabschlüssen im Bereich internationaler Transporte. Wir verfügen über Erfahrung mit verschiedenen Transportarten, wie zum Beispiel:
Darüber hinaus unterstützen wir Organisationen bei verschiedenen Streitigkeiten, wie zum Beispiel:
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Handels- und Transportrecht spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Der Transport bildet das logistische Rückgrat nahezu jeder Lieferkette. Unser Team im Wirtschaftsrechtbetrachtet den Transport nicht als isoliertes Thema, sondern als letztes Glied in den umgebenden Kauf-, Vertriebs- und Lieferverträgen. Wer liefert, wer trägt das Transportrisiko und welche Haftungsregelungen gelten bei Beschädigung oder Verspätung der Ware? Diese Fragen stehen in direktem Zusammenhang mit Ihren Vertriebsverträgen, der Beauftragung eines Handelsvertreters oder Vermittlers sowie der Transport- und Warenversicherung. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreuen Verlader, Spediteure, Frachtführer und Empfänger – vom internationalen Konzern, der täglich Container versendet, bis zum Bäcker um die Ecke, der unterwegs eine Ladung Rohstoffe verliert.
Das niederländische Transportrecht wird durch Buch 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, das für jedes Transportmittel eigene Bestimmungen enthält. Darüber hinaus gelten zwingende internationale Verträge, die Vorrang vor nationalem Recht haben, wenn der Transport grenzüberschreitenden Charakter hat
Da viele dieser Regeln zwingend sind, können sie vertraglich nicht einfach außer Kraft gesetzt werden. Daher ist es unerlässlich, vor Abschluss eines Transportvertrags zu wissen, welche Regelung gilt – und wie diese mit den Incoterms und dem im Kaufvertrag vereinbarten Gefahrenübergang zusammenhängt.
Grundsätzlich haftet der Frachtführer für Beschädigung oder Verlust der Ladung zwischen Übernahme und Ablieferung. Dieser weitreichenden Haftung steht jedoch eine gesetzliche Begrenzung der Entschädigung gegenüber:
Diese Haftungsgrenzen sind für Versender oft eine unangenehme Überraschung: Der tatsächliche Schaden ist in der Regel deutlich höher als der Betrag, den der Frachtführer zahlen muss. Die Haftungsgrenze kann überschritten werden, wenn dem Frachtführer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird (Art. 29 CMR; Art. 8:1108 BW). Ob dies der Fall ist, erfordert eine sachlich und rechtlich komplexe Beurteilung – in den Niederlanden wird grobe Fahrlässigkeit nur mit Vorsicht angenommen. Wir prüfen, ob eine Haftungsüberschreitung wahrscheinlich ist und welche Beweise dafür erforderlich sind, und unterstützen Versender dabei, die Differenz zwischen der Haftungsgrenze des Frachtführers und dem tatsächlichen Schadensbetrag im Voraus durch eine Güter- oder Transportversicherung zu überbrücken.
In der Praxis kommt es häufig zu Fehlern hinsichtlich der Frage, ob Ihr Vertragspartner als Frachtführer oder Spediteur agiert. Gemäß Artikel 8:60 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Civil Code) verpflichtet sich der Spediteur lediglich, im Namen seines Auftraggebers einen Beförderungsvertrag mit einem Frachtführer abzuschließen; er haftet nur für eigene Fehler, wie beispielsweise die falsche Wahl des Frachtführers oder fehlerhafte Anweisungen. Der Frachtführer hingegen ist für den Transport selbst verantwortlich und trägt die umfassendere Haftung für die Ladung. Wer diesen Unterschied nicht genau kennt, kann im Schadensfall leer ausgehen. Wir analysieren den Vertrag, die anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (wie die niederländischen Speditionsbedingungen oder die AVC) und die tatsächliche Rollenverteilung, damit Sie Ihre Ansprüche an die richtige Partei richten können.
Streitigkeiten im Transportwesen sind an kurze Fristen geknüpft, die schnelles Handeln erfordern. Für Ansprüche nach der CMR gilt gemäß Artikel 32 CMR eine Verjährungsfrist von einem Jahr (drei Jahre bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit). Auch das nationale Transportrecht sieht kurze Verjährungs- und Verfallsfristen vor. Zudem gibt es Fristen für die Meldung von Schäden, innerhalb derer Sie Ihre Rechte wahren müssen. Eine verspätete Meldung oder Zustellung kann Ihre Ansprüche zunichtemachen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: von der fristgerechten Feststellung der Haftung und der Beweissicherung (Gutachten, Schadensberichte) über Verhandlung und Vergleich bis hin zur Prozessführung vor Gericht oder im Schiedsverfahren – auch vor dem Rat für Schiedsgerichtsbarkeit für Transportunternehmen. Bei internationalen Streitigkeiten achten wir besonders auf die Wahl des Gerichtsstands und der Gerichtsbarkeit, da die Ergebnisse von Land zu Land erheblich variieren können.
Welches Recht findet Anwendung, wenn mein Transport die Grenze überschreitet?
Für den internationalen Straßentransport gilt zwingend das CMR-Übereinkommen; für den See-, Luft- und Binnenschifffahrtstransport gelten die entsprechenden Übereinkommen. Bleibt der Transport innerhalb der Niederlande, findet Buch 8 des niederländischen Zivilgesetzbuches Anwendung, in der Regel ergänzt durch das AVC 2002.
Wie hoch ist die Entschädigung für Transportschäden?
Die Entschädigung ist gesetzlich begrenzt: 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm gemäß CMR und 3,40 EUR pro Kilogramm gemäß AVC. Sie können den tatsächlichen Schaden nur dann geltend machen, wenn dem Frachtführer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden konnte.
Haftet mein Spediteur für Schäden an der Ladung?
In der Regel nicht für den Schaden an der Ladung selbst: Gemäß Artikel 8:60 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches haftet ein Spediteur nur für eigene Fehler. Wir prüfen, ob Ihr Vertragspartner tatsächlich als Frachtführer tätig war, denn in diesem Fall liegt die Sachlage anders.
Innerhalb welcher Frist muss ich handeln?
Kurz gesagt: Gemäß der CMR verjährt Ihr Anspruch in der Regel nach einem Jahr (Artikel 32 CMR). Lassen Sie eine Transportstreitigkeit daher nicht ungelöst und kontaktieren Sie uns umgehend.
Ob Sie Versender, Spediteur, Frachtführer oder Empfänger sind: Unsere Anwälte und internen Rechtsberater kennen sich sowohl mit der Logistikpraxis als auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen bestens aus. Wir beraten Sie zu Transportverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, prüfen Haftungsfragen und Versicherungsschutz und unterstützen Sie bei Verhandlungen, Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren. Da wir Transportangelegenheiten stets im Zusammenhang mit Ihrer gesamten wirtschaftsrechtlichenPraxis betrachten – vom Einkauf und Vertrieb bis zum Rohstoffhandel – vermeiden Sie Konflikte zwischen Verträgen innerhalb Ihrer Lieferkette. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch über Ihre Situation.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir verbinden juristisches Fachwissen mit praktischer Logistikerfahrung und bieten unter anderem Folgendes an:
Das Transportrecht birgt viele Fallstricke mit erheblichen finanziellen Folgen. Unterschätzen Sie diese Risiken nicht:
Wir betrachten Transporte nie isoliert von der gesamten Lieferkette. Zunächst analysieren wir die geltenden Bestimmungen und legen die jeweiligen Rollen fest. Anschließend stimmen wir den Transportvertrag mit Ihren Einkaufs-, Vertriebs- und Versicherungsvereinbarungen ab, um eine lückenlose Risikoübertragung zu gewährleisten. Im Schadensfall klären wir die Haftung zeitnah, sichern die Beweise und wählen die optimale Vorgehensweise: außergerichtliche Einigung, Gerichtsverfahren oder Schiedsgerichtsbarkeit. Praxisorientiert, kostenbewusst und stets Ihre Geschäftsinteressen im Blick.
Von der ersten Fragestellung bis zur Lösung durchlaufen wir typischerweise diese Schritte:
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Wirtschaftsrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Transport:
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Kontaktieren Sie unsere Anwälte und Rechtsexperten für Transport und Logistik unverbindlich. Wir beraten Sie gerne – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Sehen Sie sich auch die anderen Abschnitte innerhalb dieses Rechtsgebiets an.
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