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Über SME-AnwälteDer Agenturvertrag ist gesetzlich umfassend geschützt. MKB Juristen unterstützt sowohl Auftraggeber als auch Handelsvertreter bei der Erstellung, Prüfung und Beendigung des Vertrags sowie bei Streitigkeiten über Provisionen und Kundenvergütungen.
Ein Handelsvertretervertrag ist eine Vereinbarung, in der sich ein Handelsvertreter verpflichtet, die Produkte des Verkäufers (Auftraggebers) im Namen und auf Risiko des Auftraggebers an Dritte zu vertreiben. Der Handelsvertreter erhält für seine Vermittlungstätigkeit eine Vergütung. Handelsvertreterverträge sind spezielle Vertragsarten, die sehr spezifische Regelungen, Rechte und Pflichten enthalten können. Die Geschäftsbeziehung zwischen Verkäufer und Handelsvertreter ist in der Regel langfristig angelegt. Der Abschluss eines Handelsvertretervertrags erfordert daher besondere Sorgfalt. Das Vertriebsteam von MKB Juristen verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung von Handelsvertretern und Auftraggebern bei der Verhandlung und dem Abschluss von Handelsvertreterverträgen.
Wie in jeder Geschäftsbeziehung können auch in einer Agenturbeziehung Streitigkeiten entstehen. Wir unterstützen Organisationen unter anderem bei Streitigkeiten in folgenden Bereichen:
Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten ist auf Handelsvertreterverträge spezialisiert. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Der Handelsvertretervertrag ist ein zentraler Bestandteil des Handelsrechts. Anders als bei einem gewöhnlichen Auftrag oder Vertrieb ist die Stellung des Handelsvertreters in den Artikeln 7:428 bis 7:445 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches umfassend geschützt. Viele dieser Bestimmungen sind zwingend: Abweichungen im Vertrag zum Nachteil des Handelsvertreters sind unzulässig. Daher ist es für jeden, der als Auftraggeber oder Handelsvertreter einen solchen Vertrag abschließt, ratsam, sich mit dem rechtlichen Rahmen vertraut zu machen. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne beim Aufbau eines Handelsvertreternetzwerks als auch unabhängige Handelsvertreter oder den Bäcker um die Ecke, die erstmals eine Handelsvertreterbeziehung eingehen.
Gemäß Artikel 7:428 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ein Handelsvertretervertrag ein Vertrag, in dem der Auftraggeber den Handelsvertreter beauftragt und dieser sich verpflichtet, für einen festgelegten oder unbestimmten Zeitraum und gegen Entgelt bei Vertragsabschlüssen zu vermitteln und diese gegebenenfalls im Namen und im Auftrag des Auftraggebers abzuschließen, ohne diesem untergeordnet zu sein. Drei Merkmale sind entscheidend: Der Handelsvertreter vermittelt selbstständig (es besteht kein hierarchisches Verhältnis wie in einem Arbeitsvertrag), er erbringt diese Leistungen gegen Entgelt, und die Beziehung ist dauerhaft. Für einen Handelsvertretervertrag gibt es keine formalen Anforderungen; eine mündliche Vereinbarung ist ebenfalls gültig. Gemäß Artikel 7:428 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann jedoch jede Partei von der anderen Partei die Vorlage eines von beiden Parteien unterzeichneten Dokuments verlangen, in dem der Inhalt der Vereinbarung festgehalten ist. Wir empfehlen stets, die Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um spätere Streitigkeiten über Rechte und Pflichten zu vermeiden.
In der Praxis werden Handelsvertreter und Vertriebshändler oft verwechselt, rechtlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Parteien. Der Handelsvertreter agiert als Vermittler im Auftrag des Auftraggebers, die Ware bleibt dessen Eigentum; er erhält eine Provision und trägt kein Verkaufsrisiko. Der Vertriebshändler hingegen kauft die Ware selbst und verkauft sie auf eigene Rechnung und eigenes Risiko weiter, wobei er eine Gewinnspanne erzielt. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen: Nur der Handelsvertreter genießt den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz, einschließlich des Anspruchs auf Goodwill-Entschädigung. Im Zweifelsfall prüft das Gericht die tatsächliche Vertragserfüllung und nicht nur die von den Parteien gewählte Bezeichnung. Weitere Informationen zum Vertriebsvertrag finden Sie auf unserer Vertriebsseite.
Gemäß Artikel 7:431 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Handelsvertreter Anspruch auf Provision für Geschäfte, die während der Laufzeit des Handelsvertretervertrages durch seine Vermittlung abgeschlossen werden. Ist dem Handelsvertreter ein bestimmtes Gebiet oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen, kann er auch für Geschäfte, die in diesem Gebiet ohne sein direktes Zutun abgeschlossen werden, Anspruch auf Provision haben. Die Fälligkeit und Auszahlung der Provision sind in den Artikeln 7:432 bis 7:434 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt; darüber hinaus muss der Auftraggeber dem Handelsvertreter monatlich eine Abrechnung der fälligen Provision zukommen lassen. Klare Vereinbarungen über Höhe, Berechnungsgrundlage und Fälligkeit der Provision beugen vielen Streitigkeiten vor.
Ein Agenturvertrag auf unbestimmte Zeit kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt gemäß Artikel 7:437 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Monaten, die sich nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit um einen Monat und nach sechs Jahren um zwei Monate verlängert. Die Parteien dürfen keine kürzere Kündigungsfrist als einen Monat im ersten Jahr, zwei Monate im zweiten Jahr und drei Monate in den Folgejahren vereinbaren. Die Kündigung muss zum Ende eines Kalendermonats wirksam werden. Bei unrechtmäßiger Kündigung – also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist – haftet die kündigende Partei für den entstandenen Schaden. Neben der Kündigung kann der Vertrag auch unter besonderen Umständen aufgrund eines dringenden Grundes fristlos gekündigt werden (Artikel 7:439 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches); wer sich fälschlicherweise auf einen dringenden Grund beruft, haftet ebenfalls für den entstandenen Schaden.
Eines der meistdiskutierten Themen ist die Kundenentschädigung gemäß Artikel 7:442 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Bei Beendigung des Vertrags hat der Handelsvertreter Anspruch auf diese Entschädigung, sofern er dem Auftraggeber neue Kunden vermittelt oder die Verträge mit bestehenden Kunden wesentlich erweitert hat, der Auftraggeber weiterhin einen erheblichen Nutzen daraus zieht und die Zahlung der Entschädigung unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. Gemäß Artikel 7:442 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches beträgt die Entschädigung maximal ein Jahresgehalt, berechnet auf Basis des Durchschnitts der letzten fünf Jahre (oder, bei kürzerer Vertragslaufzeit, auf Basis des Durchschnitts der gesamten Vertragslaufzeit). Wichtig: Der Handelsvertreter muss den Auftraggeber innerhalb eines Jahres nach Vertragsende über seinen Anspruch auf Kundenentschädigung informieren; andernfalls erlischt sein Anspruch. Die Entschädigung wird unter anderem nicht gewährt, wenn der Vertrag aufgrund eines vom Handelsvertreter zu vertretenden Umstands, der einen zwingenden Grund darstellt, beendet wurde oder wenn der Handelsvertreter den Vertrag selbst ohne triftigen Grund gekündigt hat.
Die Parteien können vereinbaren, dass der Handelsvertreter nach Beendigung des Vertrags für einen bestimmten Zeitraum nicht im Wettbewerb stehen darf. Gemäß Artikel 7:443 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine solche Wettbewerbsverbotsklausel nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurde, sich auf die Art der vom Handelsvertreter vertretenen Waren oder Dienstleistungen bezieht und auf das Gebiet oder den Kundenkreis des Handelsvertreters beschränkt ist. Die Klausel darf zudem nicht länger als zwei Jahre nach Beendigung des Vertrags gelten. Der Auftraggeber kann sich nicht auf die Klausel berufen, wenn er den Vertrag unrechtmäßig oder auf sein eigenes Verschulden hin gekündigt hat.
Der Gesetzgeber hat dem Handelsvertreter bewusst eine starke Position eingeräumt. Artikel 7:445 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, welche Bestimmungen zwingendes Recht darstellen: Von diesen darf im Vertrag nicht zum Nachteil des Handelsvertreters abgewichen werden. Eine Klausel, die den gesetzlichen Schutz untergräbt, ist daher anfechtbar. Für Auftraggeber bedeutet dies, dass ein ausländischer Standardvertrag keineswegs immer nach niederländischem Recht Bestand hat; für Handelsvertreter bedeutet es, dass sie eine stärkere Position einnehmen, als es eine erste Lektüre des Vertrags mitunter vermuten lässt. Wir prüfen Handelsvertreterverträge daher stets vor dem Hintergrund dieses zwingenden Rechts.
Ob Sie ein Agentennetzwerk aufbauen, einen Agenturvertrag prüfen lassen möchten oder in einen Streitfall bezüglich Kundenvergütung oder Vertragsbeendigung verwickelt sind: Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl Auftraggeber als auch Handelsvertreter. Wir entwerfen und verhandeln Verträge, beraten zu Provisionen, Exklusivität und Wettbewerbsverboten und vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht in Bezug auf Kündigung und Vergütung. Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke: Wir setzen die Regeln des Handelsrechts praxisnah und kostengünstig um, sodass sie zu Ihrer Situation passen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen Auftraggeber und Handelsvertreter in jeder Phase der Agenturbeziehung.
Der Agenturvertrag bietet zwingenden Rechtsschutz und setzt strenge Fristen. Werden diese unterschätzt, kann dies schnell zu Schadensersatzansprüchen oder zum Verlust der Vergütung führen. Beachten Sie unter anderem Folgendes:
Wir prüfen jeden Handelsvertretervertrag anhand der zwingenden Rechtslage gemäß Art. 7:428 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Für Auftraggeber bedeutet dies einen rechtsgültigen Vertrag; für Handelsvertreter die uneingeschränkte Geltendmachung ihrer Ansprüche auf Provision und Goodwill-Entschädigung. Wo Verhandlungen möglich sind, verhandeln wir; wo ein Rechtsstreit notwendig ist, führen wir ihn zielorientiert und kosteneffizient.
Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zu einer praktikablen Vereinbarung oder einer beigelegten Streitigkeit.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Wirtschaftsrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Agenturvertrag und den dazugehörigen rechtlichen Bestimmungen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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