Handelsrecht

Handelsrecht Versicherung

Rechtsanwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater für gewerbliche Versicherungen

Von Transport- und Kaskoversicherungen bis hin zu Deckungsstreitigkeiten und Regressansprüchen: Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch Kleinunternehmer in allen Versicherungsangelegenheiten im Rahmen des Handelsrechts.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner

Handelsrecht Versicherung

Im internationalen Handel spielt die Versicherung eine wichtige Rolle bei der Risikominderung. In vielen Bereichen ist der Transport durch Standardverträge, Versicherungen, Vermittler (Spediteure, Handelsvertreter usw.), Zertifizierungen, Handelsdokumente und Wechselkurse standardisiert. Wir unterstützen Unternehmen bei Verhandlungen und dem Abschluss von Versicherungsverträgen im Kontext des (inter)nationalen Handels.

Darüber hinaus unterstützen wir Organisationen bei verschiedenen Streitigkeiten, wie zum Beispiel:

  • Haftung
  • Beilegung internationaler Handelsstreitigkeiten (einschließlich Schiedsverfahren)
  • Kollision

Wir verfügen über das Wissen und die Expertise, um vielfältige Aufgaben zu übernehmen: von der Beratung bis zur Streitbeilegung. Unser erfahrenes Team aus Anwälten und Rechtsexperten im Versicherungsbereich steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.

Versicherungsrecht

Im Handelsrecht begegnen Ihnen verschiedene Versicherungsformen, jede mit ihren eigenen Versicherungsbedingungen, Deckungsumfang und rechtlichen Komplexitäten. Wer Waren kauft, transportiert, lagert oder handelt, tut gut daran, den passenden Versicherungsschutz auf die tatsächlichen Risiken abzustimmen. Die wichtigsten Versicherungen in der Handelspraxis sind:

  • Frachttransportversicherung – deckt Schäden an oder Verlust der Fracht während des Transports und der Lagerung ab, unabhängig davon, wer die Haftung trägt.
  • Kaskoversicherung – deckt Schäden am Transportmittel selbst ab, wie z. B. an einem Binnenschiff, einem Seeschiff oder einem Anhänger.
  • Haftpflichtversicherung des Transportunternehmens – deckt die Haftung des Transportunternehmens für Beschädigung oder Verlust der ihm anvertrauten Güter ab.
  • Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung – deckt Schäden ab, die Ihr Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Dritten zufügt.
  • Kreditversicherung – deckt das Risiko ab, dass ein Handelsschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt; ein wichtiges Instrument im (internationalen) Handel.

Ob es sich um einen internationalen Konzern handelt, der ein globales Transportportfolio versichert, oder um den Bäcker an der Ecke, der seinen Warenbestand und seine Haftung absichern möchte: Wir beurteilen, welcher Versicherungsschutz angemessen ist und wo die Police Schwächen aufweist.

Offenlegungspflicht und Verschweigen

Ein häufig unterschätztes Risiko ist die vorvertragliche Offenlegungspflicht. Gemäß Artikel 7:928 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Versicherungsnehmer vor Abschluss der Versicherung alle ihm bekannten oder bekannten Tatsachen offenlegen, die für den Versicherer von Bedeutung sind. Bei Verletzung dieser Offenlegungspflicht – der sogenannten Verschweigung – kann der Versicherer weitreichende Konsequenzen geltend machen.

Die Folgen eines Vertragsbruchs sind in Artikel 7:930 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Der Versicherer kann die Auszahlung kürzen oder sogar vollständig verweigern, wenn er, wäre er über den wahren Sachverhalt informiert gewesen, die Versicherung nicht oder nur unter anderen Bedingungen abgeschlossen hätte. Diesen Sanktionen steht ein wichtiger Schutz für den Versicherungsnehmer gegenüber. Gemäß Artikel 7:929 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Versicherer den Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Vertragsbruchs benachrichtigen und auf die möglichen Folgen hinweisen. Diese zwei Monate stellen eine Verjährungsfrist dar: Lässt der Versicherer diese Frist verstreichen, kann er sich nicht mehr auf Verschweigen berufen. Wir prüfen für beide Seiten des Streitfalls, ob ein Anspruch auf Verschweigen begründet ist.

Haftung des Transportunternehmens und der Zusammenhang mit Handelsverträgen

Bei der Transportversicherung ist das Zusammenspiel von Haftungsregelung und Versicherungspolice entscheidend. Im internationalen Transport richtet sich die Haftung des Straßentransportunternehmens nach dem CMR-Übereinkommen (Übereinkommen über den Vertrag über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße), im nationalen Transport in der Regel nach den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (AVC). Diese Regelungen beinhalten Haftungsgrenzen, die grundsätzlich auch die Höhe eines versicherten Schadens begrenzen.

In der Praxis gibt es die Transporthaftpflichtversicherung in drei Formen – der Tauschpolice, der Maklerpolice und der Firmenpolice – jede mit ihren eigenen Bedingungen. Standardpolicen decken oft nur bis zur gesetzlichen oder vertraglichen Höchstgrenze ab, sofern keine zusätzliche Deckung vereinbart wurde. Wir prüfen, ob Ihre Transport- und Lagerverträge nahtlos mit der abgeschlossenen Police übereinstimmen, damit Sie lückenlos abgesichert sind. Dieses Thema fällt direkt in unseren Kompetenzbereich Transport und Logistik.

Streitigkeiten über den Versicherungsschutz: Wann verweigert der Versicherer die Zahlung?

Die meisten Versicherungsstreitigkeiten entstehen, sobald etwas schiefgeht: Es entsteht ein Schaden, ein Schadensfall wird gemeldet, und der Versicherer lehnt die Auszahlung ganz oder teilweise ab. Eine Deckungsstreitigkeit kann zahlreiche Ursachen haben:

  • eine Forderung des Versicherers aufgrund von Verschweigen oder einer falschen Aussage;
  • Diskussion darüber, ob der Schaden unter einen Deckungsausschluss oder eine Versicherungsklausel fällt;
  • das Fehlen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem erfassten Ereignis und dem Schaden;
  • Nichteinhaltung der in der Police enthaltenen Garantien oder Sicherheitsanforderungen;
  • Gleichzeitiges Bestehen mehrerer Versicherungspolicen, die scheinbar denselben Schaden abdecken.

Wir analysieren die Versicherungsbedingungen, die Umstände des Anspruchs und den Schriftverkehr und prüfen, ob die Ablehnung rechtlich gerechtfertigt ist. Falls erforderlich, führen wir Prozesse oder streben eine außergerichtliche Einigung an, wobei wir die Beweislage beider Parteien sorgfältig berücksichtigen.

Rückgriff und Subrogation

Sobald ein Versicherer seinen Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden entschädigt hat, kann er Regressansprüche gegen den Schadensverursacher geltend machen. Gemäß Artikel 7:962 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gehen die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den haftenden Dritten im Wege der Subrogation auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden entschädigt hat. In der Geschäftspraxis führt dies regelmäßig zu Regressstreitigkeiten zwischen Verladern, Spediteuren und ihren Versicherern. Absatz 3 des Artikels 7:962 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches enthält ein wichtiges Verbot der Subrogation gegenüber bestimmten nahestehenden Personen, wie beispielsweise Mitarbeitern und Familienangehörigen. Wir vertreten die Interessen sowohl von Versicherern, die Regressansprüche geltend machen, als auch von Unternehmern, die mit Regressansprüchen konfrontiert sind.

Häufig gestellte Fragen zum Handelsrecht und zur Versicherung

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Frachttransportversicherung und einer Frachtführerhaftpflichtversicherung?
Die Frachttransportversicherung deckt Schäden oder Verlust der Fracht selbst ab, unabhängig davon, wer haftet. Die Frachtführerhaftpflichtversicherung deckt ausschließlich die Haftung des Frachtführers für die ihm anvertrauten Güter ab. Beide Versicherungen können sich ergänzen, decken aber nicht dieselben Risiken ab.

Darf ein Versicherer die Zahlung einfach verweigern?
Nein. Ein Versicherer darf die Zahlung nur auf Grundlage der Versicherungsbedingungen oder des Gesetzes verweigern oder kürzen, beispielsweise im Falle einer Verschweigung (Artikel 7:930 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Darüber hinaus muss der Versicherer die Verschweigung innerhalb der in Artikel 7:929 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegten Frist geltend machen. Ob eine Ablehnung gerechtfertigt ist, bedarf stets einer rechtlichen Prüfung.

Was muss ich beim Abschluss einer Versicherung angeben?
Gemäß Artikel 7:928 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches müssen Sie alle Tatsachen offenlegen, die Ihnen bekannt sind oder die Sie als relevant für die Risikobewertung durch den Versicherer ansehen sollten. Im Zweifelsfall sollten Sie dies offenlegen, um spätere Streitigkeiten wegen Verschweigens zu vermeiden.

Unterstützen Sie auch Kleinunternehmer?
Ja. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreuen sowohl internationale Konzerne als auch Kleinunternehmer – von großen Transportunternehmen bis hin zum Bäcker an der Ecke, der einen Deckungsstreit mit seinem Versicherer hat.

Teil unserer Expertise im Handelsrecht

Versicherungsfragen stehen selten isoliert da. Sie sind eng mit Ihren Transport-, Einkaufs- und Vertriebsverträgen sowie Ihrem gesamten Risikomanagement verknüpft. Diese Seite ist Teil unserer umfassenden Expertise im Handelsrecht. Innerhalb dieses Rechtsgebiets beraten wir Sie auch zu Rohstoffhandel, Handelsvertretung und Vertrieb. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern betreuen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihren Versicherungsbedarf zu besprechen.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen helfen

Wir beraten und vertreten Mandanten in Rechtsstreitigkeiten rund um das gesamte Spektrum des Versicherungswesens bei Handelsgeschäften.

  • Beurteilung und Verhandlung von Versicherungsverträgen
  • Hinweise zur Offenlegungspflicht und zur Verhinderung von Verschweigung
  • Unterstützung bei Deckungsstreitigkeiten und abgelehnten Anträgen
  • Angleichung der Transportverträge (CMR/AVC) an die Politik
  • Regress- und Subrogationsfälle zwischen Verladern, Spediteuren und Versicherern
  • Rechtsstreitigkeiten und deren Beilegung in Versicherungsstreitigkeiten

Risiken und Fallstricke

Versicherungsprobleme treten meist erst dann zutage, wenn etwas schiefgeht. Dann stellt sich heraus, dass der Versicherungsschutz weniger umfangreich ist als erwartet oder der Versicherer sich auf Verschweigen beruft. Indem Sie die Police im Vorfeld kritisch prüfen und mit Ihren Verträgen abgleichen, vermeiden Sie, im entscheidenden Moment durchs Raster zu fallen.

  • Ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht führt zu einer Kürzung oder Verweigerung der Leistung
  • Der Versicherungsschutz entspricht nicht den Haftungsgrenzen von CMR oder AVC
  • Ausschlüsse oder Garantien werden übersehen
  • Das Zusammentreffen von Versicherungspolicen führt zu Diskussionen darüber, wer die Kosten übernimmt
  • Der Versicherer versäumt es, die Verjährungsfrist gemäß Art. 7:929 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu nutzen

Unser Ansatz

Wir beginnen mit einer gründlichen Analyse der Versicherungsbedingungen, der Umstände des Schadensfalls und der zugrunde liegenden Handelsverträge. Darauf aufbauend ermitteln wir Ihre Rechtslage und die Erfolgsaussichten einer Entschädigung oder einer erfolgreichen Verteidigung. Wo möglich, versuchen wir, den Streitfall durch Verhandlungen beizulegen; andernfalls vertreten wir Sie vor Gericht. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern vereinen juristische Expertise mit praktischer Erfahrung im Handelsrecht.

So arbeiten wir

Ein klarer Fahrplan, von der ersten Analyse bis zur Lösung.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb des Wirtschaftsrechts konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist entsprechend seiner Spezialisierung einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Versicherung im Handelsrecht.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Eine Versicherungsfrage im Handelsrecht?

Ob es sich um eine abgelehnte Forderung, einen Deckungsstreit oder die Überprüfung Ihrer Versicherungspolice handelt: Kontaktieren Sie uns und besprechen Sie Ihre Situation unverbindlich mit einem unserer Anwälte oder internen Rechtsberater.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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