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Über SME-AnwälteKonflikte bezüglich Miete, Mängeln, Kündigung, Mietrückständen oder Nachmieter? MKBjuristen berät sowohl Mieter als auch Vermieter von Gewerbeimmobilien. Wir ermitteln das anwendbare Mietrecht und Ihre beste Vorgehensweise. Festpreis.
Die Art der Gewerbefläche ist entscheidend. Rechtlich gesehen befindet sich ein Büromieter in einer ganz anderen Lage als ein Einzelhandelsmieter. Wir prüfen diesen Unterschied zuerst – denn ein falsches Vorgehen kann Ihnen Rechte kosten, die Sie später nicht wiedererlangen
Mietstreitigkeiten können schnell eskalieren, wenn man nicht rechtzeitig die richtigen Schritte einleitet. Erkennen Sie eine dieser Situationen wieder?
Es besteht eine Streitigkeit bezüglich Zahlung, Lieferung, Qualität, Zahlungsbedingungen oder getroffener Vereinbarungen.
Eine falsche Antwort kann als Anerkennung, Versprechen oder Verzicht auf Rechte interpretiert werden.
Der Ton wird schärfer, die Zahlung wird zurückgehalten oder die andere Partei droht mit rechtlichen Schritten.
Nicht jeder Fall eignet sich für ein Gerichtsverfahren. Zunächst müssen die Erfolgsaussichten, die Kosten, die Beweislage und die Risiken klar sein.
Mietstreitigkeiten um Gewerbeimmobilien können die Fortführung Ihres Geschäftsbetriebs unmittelbar gefährden. Ob Sie als Mieter mit Mängeln, einer ungerechtfertigten Kündigung oder einer fehlerhaften Mieterhöhung zu kämpfen haben – oder als Vermieter mit einem zahlungsunwilligen Mieter oder einem Mieter, der die Räumlichkeiten unsachgemäß nutzt: Die Rechtslage ist komplex und es steht viel auf dem Spiel.
Wichtig: Bei Mietstreitigkeiten im Zusammenhang mit Gewerbeimmobilien können Sie sich nicht an die Mietkommission wenden. Diese ist nur für Wohnimmobilien zuständig. Sie müssen auf Verhandlungen, Mediation oder das Amtsgericht zurückgreifen. Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Die Art der Gewerbeimmobilie bestimmt Ihre rechtliche Stellung als Mieter oder Vermieter vollständig. Dies ist das Erste, was wir prüfen.
Geschäftsräume gemäß Artikel 7:290 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches umfassen öffentlich zugängliche Räumlichkeiten wie Geschäfte, Gastronomiebetriebe, Hotels und Handwerksbetriebe. Mieter von Geschäftsräumen nach Artikel 290 genießen einen starken gesetzlichen Mieterschutz: eine Mindestmietdauer von fünf Jahren mit automatischer Verlängerung um weitere fünf Jahre, eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten
für den Vermieter und das Recht auf Entschädigung für Umzugs- und Einrichtungskosten im Falle einer unfreiwilligen Räumung.
Artikel 7:230a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) regelt Geschäftsräume wie Büros, Lagerhallen, Fabriken und Praxisräume. Hier besteht größere Vertragsfreiheit. Mietdauer und Kündigung können freier vereinbart werden, doch im Falle der Nichträumung nach Mietende hat der Mieter Anspruch auf gerichtlichen Kündigungsschutz.
Mietstreitigkeiten entstehen am häufigsten in sechs Bereichen.
Mängel am Mietobjekt. Der Vermieter kommt seiner Instandhaltungs- oder Reparaturpflicht nicht nach. Als Mieter können Sie im Falle von Mängeln eine Mietminderung verlangen, die Mängel selbst beheben (oder beheben lassen) und die Kosten verrechnen oder bei schwerwiegenden Mängeln die Auflösung des Mietvertrags fordern.
Mietrückstände und Räumung. Der Mieter zahlt nicht oder verspätet. Als Vermieter können Sie den Mietvertrag kündigen und die Räumung verlangen – dies erfordert jedoch ein ordnungsgemäßes Verfahren vor dem Amtsgericht.
Kündigung durch den Vermieter. Ein Vermieter kann einen Mietvertrag für Geschäftsräume gemäß § 290 nicht einfach kündigen. Eine Kündigung ist nur aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen möglich, beispielsweise bei dringender Eigennutzung, Renovierung oder Vertragsbruch durch den Mieter. Eine Kündigung ohne triftigen Grund oder ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte ist unwirksam.
Mietüberprüfung. Für Gewerbeimmobilien gemäß § 290 können sowohl Mieter als auch Vermieter alle fünf Jahre eine Mietüberprüfung auf Basis der ortsüblichen Marktmiete beantragen. Die Parteien können hierfür einen Sachverständigen beauftragen oder das zuständige Amtsgericht anrufen.
Vertragspartnerwechsel. Sie möchten Ihr Unternehmen verkaufen, und der neue Eigentümer möchte den Mietvertrag übernehmen. Der Vermieter verweigert die Zusammenarbeit. Sie können beim Amtsgericht einen Antrag auf Vertragspartnerwechsel stellen.
Nutzung der Räumlichkeiten. Der Mieter nutzt die Räumlichkeiten anders als vertraglich vereinbart. Als Vermieter können Sie die Vertragserfüllung verlangen oder, im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes, die Kündigung und Räumung des Mietvertrags beantragen.
Reagieren Sie stets schriftlich auf eine Kündigung oder sonstige formelle Maßnahmen des Vermieters oder Mieters. Untätigkeit oder eine mündliche Antwort können Ihre Rechte kosten.
Im Falle einer Kündigung durch den Vermieter haben Sie als Mieter der Geschäftsräume Nr. 290 sechs Wochen Zeit, schriftlich zu antworten. Reagieren Sie nicht, kann der Vermieter das Gericht bitten, das Enddatum des Mietvertrags festzulegen.
Im Falle von Mängeln: Melden Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich und schriftlich und gewähren Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung. Nur dann haben Sie Anspruch auf Mietminderung oder weitere rechtliche Schritte.
Bei Mietrückständen als Vermieter: Setzen Sie den Mieter in Verzug und leiten Sie gegebenenfalls ein Räumungsverfahren beim Amtsgericht ein. Eine Räumung ohne Gerichtsbeschluss
ist unzulässig.
Bevor Sie inhaltlich reagieren, eine formelle Aufforderung stellen, kündigen, auflösen oder ein Gerichtsverfahren einleiten, muss klar sein, was rechtlich vereinbart wurde und welche Beweise dies belegen. Wir prüfen unter anderem Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Angebote, E-Mails, WhatsApp-Nachrichten, Rechnungen und frühere Korrespondenz.
Manchmal genügt ein kurzes Aufforderungsschreiben. Manchmal ist Verhandeln klüger als ein Rechtsstreit. Und manchmal ist schnelles Handeln notwendig, um Schaden oder Beweisprobleme zu vermeiden. Die richtige Vorgehensweise hängt von Ihren Interessen, Ihrer Beweislage, vertraglichen Vereinbarungen und der Haltung der Gegenseite ab.
Nicht jeder Streitfall erfordert die gleiche Vorgehensweise. Manchmal genügt eine kurze Beratung, während in anderen Fällen eine formelle Beurteilung oder Verhandlung notwendig ist.
Überlegen Sie sich schnell eine Situation, um Fehlreaktionen zu vermeiden.
Lassen Sie Ihre rechtliche Position prüfen, bevor Sie den nächsten Schritt unternehmen.
Sollten die Gespräche ins Stocken geraten, unterstützen wir Sie mit Strategie, Korrespondenz und Verhandlungsführung.
Falls ein Verfahren erforderlich ist, legen wir die Vorgehensweise und die nächsten Schritte fest.
Wir leiten keine Gerichtsverfahren ein. Zunächst analysieren wir Ihre rechtliche Position, die Beweislage und Ihre wirtschaftlichen Interessen.
Wir prüfen, ob die Räumlichkeiten als Geschäftsräume gemäß Paragraph 290 oder Paragraph 230a gelten und welche Auswirkungen dies auf Ihre Rechte und Pflichten als Mieter oder Vermieter hat.
Wir prüfen den Mietvertrag, die Kündigungsmitteilung oder die Beschwerdeakte auf ihre rechtliche Stärke und die damit verbundenen Risiken.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zur wirksamsten Vorgehensweise: Verhandlung, Mahnung, Widerspruch gegen die Kündigung oder Klageerhebung vor dem Amtsgericht.
Wir entwerfen die notwendigen Schreiben, verhandeln in Ihrem Namen oder begleiten Sie durch das Verfahren.
Ein Ladenbesitzer erhielt von seinem Vermieter eine Kündigung mit der Begründung dringender Eigennutzung. Bei genauerer Betrachtung der Kündigung stellte sich heraus, dass der Vermieter die Kündigung nicht fristgerecht zugestellt und die angegebene Begründung nicht ausreichend belegt hatte. Wir rieten dem Mieter, der Kündigung nicht zuzustimmen, und verfassten ein rechtlich fundiertes Antwortschreiben. Der Vermieter zog die Kündigung daraufhin zurück. Der Mieter konnte sein Geschäft ungestört weiterführen und anschließend einen neuen Mietvertrag mit verbesserten Konditionen aushandeln.
Seit 2001 unterstützen wir Unternehmer bei Rechtsstreitigkeiten, Vertragsstreitigkeiten und geschäftlichen Konflikten. Wir verbinden juristische Expertise mit einem praxisorientierten Ansatz: Zuerst verschaffen wir uns einen Überblick über die Situation, bevor wir den nächsten Schritt gehen.
Das hängt von der Art der Gewerbeimmobilie ab. Bei Gewerbeimmobilien nach § 290 (Läden, Gastronomie) kann der Vermieter den Mietvertrag nur aus gesetzlich vorgeschriebenen Gründen kündigen, beispielsweise bei dringendem Eigenbedarf, Renovierung oder schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Mieter. Bei Gewerbeimmobilien nach § 230a (Büros, Lagerräume) sind die Regelungen flexibler. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen oder ohne ordnungsgemäßes Verfahren ist unwirksam.
Melden Sie den Mangel dem Vermieter schriftlich und gewähren Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie vor Gericht eine Mietminderung geltend machen, die Mängel selbst beheben lassen und die Kosten verrechnen oder, im Falle schwerwiegender Mängel, den Mietvertrag kündigen.
Im Wege eines Räumungsverfahrens vor dem Amtsgericht. Eine Räumung ohne Gerichtsbeschluss ist unzulässig. Wir erstellen die Mahnung, leiten das Räumungsverfahren ein und überwachen die Vollstreckung, falls der Mieter nicht freiwillig auszieht.
Für Gewerbeimmobilien der Kategorie 290 können sowohl Mieter als auch Vermieter alle fünf Jahre eine Mietanpassung auf Basis der ortsüblichen Marktmiete beantragen. Sollten sie keine Einigung erzielen, können die Parteien einen Sachverständigen hinzuziehen oder den zuständigen Richter des Amtsgerichts anrufen.
Die Substitution bedeutet, dass der neue Inhaber Ihres Unternehmens den Mietvertrag übernimmt. Hierfür benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters. Verweigert dieser die Zustimmung, können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Genehmigung stellen – vorausgesetzt, Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen und dem neuen Mieter ausreichende Sicherheiten anbieten.
Für Geschäftsräume der Kategorie 290 haben Sie im Falle einer erzwungenen Räumung Anspruch auf Entschädigung für Umzugs- und Einrichtungskosten. Die Höhe der Entschädigung wird vom Richter festgelegt. Für Geschäftsräume der Kategorie 230a gilt dies nicht automatisch, Sie können jedoch Kündigungsschutz beantragen – der Richter kann die Räumungsfrist mehrfach verlängern.
Beschreiben Sie die Situation kurz. Wir werden das sinnvolle nächste Vorgehen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
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