MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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In den Niederlanden kostet ein Inkassobüro üblicherweise zwischen 40 € und 6.775 € – dies ist kein Richtpreis, sondern basiert auf der gesetzlichen Gebührenordnung (WIK), an die die Inkassokosten gekoppelt sind. Die gute Nachricht: Zahlt der Schuldner den vollen Betrag, ist das Inkassoverfahren für Sie als Gläubiger oft kostenlos. Im Folgenden finden Sie die drei Kostenmodelle, die WIK-Gebührenordnung mit Beispielen und die jeweils kostengünstigste Vorgehensweise.
Der Stuckateur Piet glaubte jahrelang, ein Inkassobüro koste ein Vermögen. Als sein Kunde die 9.000 € nicht zahlte, stellte er fest, dass die WIK-Gebühren von 925 € einfach dem Schuldner in Rechnung gestellt wurden – und dass das Inkassobüro nach dem Prinzip „Kein Erfolg, keine Zahlung“ arbeitete. Piets Nettokosten nach vollständiger Beitreibung: null. In diesem Artikel: die ganze Geschichte.
Die kurze Antwort: Wie viel kostet ein Inkassobüro?
Drei Kostenmodelle, denen Sie begegnen:
- Kein Erfolg, keine Bezahlung. Sie zahlen nur im Erfolgsfall – üblicherweise eine Provision von 10 bis 20 % des eingezogenen Betrags (zzgl. MwSt.). Wird nichts eingezogen, fallen keine Kosten an, außer etwaigen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren.
- Weitergabe gemäß WIK. Die gesetzlichen außergerichtlichen Inkassokosten werden dem Schuldner nach einem festen Gebührenverzeichnis in Rechnung gestellt. Zahlt der Schuldner, trägt er die Kosten – nicht Sie.
- Festpreis / Abonnement. Für Unternehmen mit vielen Schuldnern: ein fester Betrag pro Akte oder ein monatliches Abonnement.
In der Praxis kombinieren Inkassobüros diese Modelle oft miteinander – zum Beispiel gilt für den außergerichtlichen Teil: Keine Zahlung bei Nichterfolg, und es fallen zusätzliche Kosten an, wenn der Fall vor Gericht verwiesen wird.
Die WIK-Skala: Welche Inkassokosten können anfallen?
Die außergerichtlichen Beitreibungskosten sind im Dekret über die Entschädigung für außergerichtliche Beitreibungskosten (BIK) gesetzlich festgelegt. Die Gebührenordnung ist seit 2012 unverändert, der Höchstbetrag wurde jedoch seit 2018 angehoben
- Auf die ersten 2.500 € des Kapitals: 15 %, mindestens jedoch 40 €.
- Auf die nächsten 2.500 € (bis zu 5.000 €): 10 %.
- Auf die nächsten 5.000 € (bis zu 10.000 €): 5 %.
- Auf die nächsten 190.000 € (bis zu 200.000 €): 1%.
- Für Beträge über 200.000 €: 0,5 %, mit einem absoluten Höchstbetrag von € 6.775.
Einige konkrete Beispiele:
- Hauptbetrag 500 € → Inkassokosten 75 € (15 % von 500 €, wobei mindestens 40 € bereits bezahlt wurden).
- Kapital € 1.000 → € 150.
- Hauptbetrag € 5.000 → € 625 (€ 375 + € 250).
- Hauptbetrag € 10.000 → € 875 (€ 375 + € 250 + € 250).
- Kapital € 50.000 → € 1.275 (€ 875 + 1% × € 40.000).
Vollständige Erläuterung mit allen Szenarien: das Gesetz über die Kosten der Schuldenbeitreibung (WIK) und die Weitergabe von Inkassokosten und gesetzlichen Zinsen. Offizieller Text: das BIK auf wetten.overheid.nl.
Die WIK-Skala gilt immer für Konsumenten
Wenn Sie an Verbraucher verkaufen, dürfen Sie keine höheren Inkassokosten als die in der WIK-Gebührenordnung festgelegten berechnen. Außerdem müssen Sie zunächst ein 14-tägiges Mahnschreiben versenden – andernfalls erlischt Ihr Anspruch auf Inkassokosten. Lesen Sie auch: Inkassokosten berechnen: Was ist erlaubt und was ist erforderlich?
B2B: Vertragliche Vereinbarungen können variieren
Bei Forderungen im Geschäftsverkehr können die Parteien in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in einer Vereinbarung andere Regelungen treffen – beispielsweise einen festen Prozentsatz von 15 % mit einem eigenen Mindestzinssatz, einen höheren Zinssatz oder eine Zinskombination mit dem gesetzlichen Handelszinssatz. Voraussetzung: Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen korrekt anwendbar sein (siehe Erläuterung unter „ Zweistufiger Aufwand bezüglich der Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen“).
Gesetzliche Geschäftszinsen im B2B-Bereich und die aktuellen Zinssätze: Gesetzliche Geschäftszinsen auf unbezahlte Rechnungen. Der gesetzliche Geschäftszinssatz liegt 2025/2026 bei rund 12 % pro Jahr – deutlich höher als der gesetzliche Standardzinssatz für Verbraucher.
Wer bezahlt am Ende dafür?
Die Kurzfassung: Der Schuldner, vorausgesetzt, die außergerichtliche Beitreibung ist erfolgreich und Sie wälzen die Kosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf ihn ab. Drei Szenarien:
- Vollständige Beitreibung: Der Schuldner zahlt Hauptbetrag + Zinsen + Inkassokosten. Unterm Strich entstehen Ihnen keine Kosten (abgesehen von einer möglichen Erfolgsprovision).
- Teilzahlung: Laut Gesetz werden zunächst die Inkassokosten und Zinsen beglichen, erst danach die Hauptsumme. Im Falle einer Teilzahlung können Sie den Restbetrag weiterhin einfordern.
- Keine Eintreibung: Bei erfolgloser Klage fallen keine Kosten an, sodass Sie kaum oder gar nichts bezahlen. Bei anderen Modellen hingegen entstehen Verwaltungs- oder Aktenkosten. Ein anschließendes Gerichtsverfahren verursacht Gerichts- und gegebenenfalls Anwaltskosten.
Wann lohnt sich der Aufwand mit einem Inkassobüro nicht?
Drei Situationen, in denen sich der Aufwand – ehrlich gesagt – selten lohnt:
- Die Forderung ist sehr gering (beispielsweise unter 100 €) und Sie haben keine vertraglichen Inkassokosten vereinbart. Der Aufwand und die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Erlös.
- Der Schuldner befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten oder ist insolvent. In diesem Fall verläuft die Geltendmachung Ihrer Forderung anders – manchmal ist dafür die Registrierung bei einem Insolvenzverwalter oder Treuhänder erforderlich.
- Es besteht ein schwerwiegender Streitpunkt bezüglich der Rechnung. In diesem Fall sind eine Beratung oder ein Gerichtsverfahren sinnvoller als zunächst ein außergerichtliches Verfahren.
Ehrliche Empfehlung
Für die meisten Forderungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist die Beauftragung eines Inkassobüros finanziell sinnvoll: Die gesetzlichen Inkassokosten decken in der Regel die Gebühren ab, und dank einer Erfolgsvereinbarung zahlen Sie nur im Erfolgsfall. Niedrige Kosten lassen sich jedoch nur erzielen, wenn Ihre Verwaltung ordnungsgemäß ist – das heißt: korrekte Rechnung, korrekte Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, rechtzeitige Mahnung an die Kunden und eine Wartezeit von maximal einem Monat.
Informieren Sie sich über die Möglichkeiten zur Einleitung eines Inkassoverfahrens bei MKB Juristen. Den vollständigen Schritt-für-Schritt-Plan und alle Informationen, die Sie im Vorfeld vorbereiten müssen, finden Sie hier: Beauftragen Sie ein Inkassobüro.
Häufig gestellte Fragen
Die gesetzlichen Inkassokosten richten sich nach einer Skala von mindestens 40 € bis maximal 6.775 €. Bei einer Erfolgshonorarvereinbarung zahlen Sie eine Provision von 10–20 % des eingetriebenen Betrags. Zahlt der Schuldner den vollen Betrag, ist das Inkassoverfahren für den Gläubiger oft kostenlos.
Die gesetzliche Gebührenstaffelung für außergerichtliche Beitreibungskosten beträgt: 15 % auf die ersten 2.500 € (mind. 40 €), 10 % auf 2.500 € bis 5.000 €, 5 % auf 5.000 € bis 10.000 €, 1 % auf 10.000 € bis 200.000 € und 0,5 % auf den Restbetrag, mit einem Höchstbetrag von 6.775 €.
Der Schuldner erhält den Erlös, sofern das außergerichtliche Inkassoverfahren erfolgreich ist und Sie ihm die Kosten gesetzeskonform in Rechnung gestellt haben. Verbrauchern ist hierfür eine ordnungsgemäße 14-tägige Frist einzuhalten. Im Falle eines erfolglosen Inkassoverfahrens verbleibt, abhängig vom Gebührenmodell, ein Teil des Erlöses beim Gläubiger.
Bei diesem Gebührenmodell zahlen Sie nur, wenn die Agentur etwas einzieht. Die Provision beträgt üblicherweise 10–20 % des eingezogenen Betrags, zuzüglich Mehrwertsteuer. Falls kein Einzug erfolgt, fallen keine Kosten an, außer etwaigen Verwaltungs- oder Bearbeitungsgebühren. Lesen Sie das Kleingedruckte sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben.
Ja, sofern dies in einem gültigen Vertrag oder in den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart wurde. Abweichungen zum Nachteil des Verbrauchers sind unzulässig; diesbezüglich setzt das WIK eine Obergrenze.
Zusätzlich zu den außergerichtlichen Kosten fallen Gerichtsgebühren (abhängig von der Streitwertsumme), Kosten für die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher und – ab einem Streitwert von 25.000 € – Anwaltskosten an. Im Falle einer Klageerhebung können Sie einen Teil dieser Kosten vom Schuldner zurückfordern.
Bei Forderungen unter ca. 100 € lohnt es sich oft nicht – die gesetzlichen Inkassokosten betragen mindestens 40 €, der Aufwand und der Ertrag sind jedoch gering. Bei vielen kleineren Forderungen kann sich die gemeinsame Abwicklung lohnen: entweder durch eine Pauschalgebühr oder ein Abonnement bei einem Inkassobüro.