MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Zahlt ein Kunde nicht fristgerecht, dürfen Sie Inkassogebühren zur Deckung der Inkassokosten erheben. Die Höhe der Gebühren ist gesetzlich nach einer gestaffelten Berechnungsmethode festgelegt. Verbrauchern gegenüber müssen Sie vor der Erhebung dieser Gebühren eine ordnungsgemäße 14-tägige Mahnung versenden.
Warum Inkassokosten?
Eine unbezahlte Rechnung kostet Sie Geld: Sie müssen sich um das Eintreiben kümmern, Ihr Cashflow wird gestört und Ihnen entgehen Zinsen auf ausbleibende Einnahmen. Deshalb dürfen Sie für verspätete Zahlungen Inkassokosten berechnen – eine Gebühr für die außergerichtlichen Inkassokosten.
Zulässig ist: der gesetzliche Maßstab
Die Höhe der Inkassokosten ist gesetzlich geregelt (Gesetz zur Standardisierung der außergerichtlichen Inkassokosten). Dabei kommt eine gleitende Skala zum Einsatz: Ein Prozentsatz des ausstehenden Betrags sinkt mit steigendem Betrag, wobei ein gesetzlicher Mindestbetrag gilt. Die Kosten stehen somit in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung. Wenn Sie ein Inkassobüro oder einen Anwalt beauftragen, fallen deren Kosten grundsätzlich unter diese Standardisierung.
Was erforderlich ist: für Verbraucher zunächst das vierzehntägige Schreiben
Für Verbraucher dürfen Sie Inkassokosten erst nach Versand einer ordnungsgemäßen Mahnung mit einer Zahlungsfrist von vierzehn Tagen und einem Hinweis auf die Inkassokosten (Vierzehn-Tage-Mahnung) berechnen. Versäumen Sie den Versand oder versenden Sie die Mahnung fehlerhaft, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Inkassokosten. Für Geschäftskunden gelten flexiblere Regelungen; Abweichungen sind vertraglich möglich.
Achten Sie auf die Mehrwertsteuer und die korrekte Berechnung
Wenn Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind und die Umsatzsteuer nicht zurückfordern können, dürfen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf die Inkassokosten umlegen. Wenden Sie die Gebührenordnung korrekt an und weisen Sie die Kosten klar aus. Eine korrekte Berechnung und Vorgehensweise beugen Streitigkeiten vor und stärken Ihre Position.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich bei verspäteter Zahlung Inkassokosten berechnen?
Ja, zur Deckung der Inkassokosten. Der Betrag ist gesetzlich standardisiert und unterliegt einer gleitenden Skala mit einem Mindestbetrag.
Muss ich vorher eine Erinnerung senden?
Für Verbraucher gilt dies jedoch nicht: Sie müssen eine ordnungsgemäße 14-tägige Frist einhalten, bevor Inkassogebühren erhoben werden dürfen. Für Unternehmen ist die Situation flexibler.
Fallen die Kosten eines Inkassobüros darunter?
Prinzipiell ja: Sie fallen unter die gesetzlichen Bestimmungen für Inkassokosten.
Rechnungen einziehen lassen?
Unsere Rechtsexperten erstellen ein rechtsgültiges Mahnschreiben und kümmern sich um Ihr Forderungsmanagement. Legen Sie Zahlungsmodalitäten in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.