Finanzielle

Weitergabe von Inkassokosten und gesetzlichen Zinsen: Wie funktioniert das?

Sie dürfen Inkassokosten und (gesetzliche) Zinsen an einen Kunden weitergeben, der verspätet zahlt, jedoch erst nach Ablauf der Zahlungsfrist und nachdem Sie eine Mahnung – im Falle von Verbrauchern mit einer 14-tägigen Frist – versandt haben. Die Inkassokosten sind gesetzlich gedeckelt.

Veröffentlicht am 19. Juli 2021 von MKBjuristen.nl
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Sie dürfen Inkassokosten und (gesetzliche) Zinsen an einen Kunden weitergeben, der verspätet zahlt, jedoch erst nach Ablauf der Zahlungsfrist und nach Versand einer Mahnung – bei Verbrauchern mit einer 14-tägigen Frist. Die Inkassokosten sind gesetzlich gedeckelt (beginnend mit 15 % der ersten 2.500 Euro), mindestens jedoch mit 40 Euro. Sie dürfen keine weiteren Kosten außer Inkasso und Zinsen berechnen.

Für das Einziehen unbezahlter Rechnungen entstehen Ihnen Inkassokosten: Telefonate, Briefe und Personalaufwand. Es wäre unbillig, diese Kosten selbst zu tragen, solange der Kunde nicht gezahlt hat. Daher können Sie diese Kosten zusätzlich zum Rechnungsbetrag weitergeben. Sie können – unter bestimmten Voraussetzungen – auch gesetzliche Zinsen berechnen.

Wann dürfen Inkassokosten weitergegeben werden?

So einfach ist das nicht. Die Zahlungsfrist muss abgelaufen sein und Sie müssen eine Mahnung versandt haben. Verbrauchern ist eine 14-tägige Frist eingeräumt : Sie erhalten weitere 14 Tage Zeit, um zu zahlen und Kosten zu vermeiden. In der Mahnung müssen Sie dies bereits angeben und die Höhe der Inkassogebühren nennen. Unternehmen müssen dies nicht im Voraus ankündigen, es ist aber ratsam und kann Druck ausüben.

Wie hoch dürfen die Inkassokosten sein?

Die Inkassokosten müssen angemessen sein und sind gesetzlich durch eine gleitende Skala, berechnet auf der Grundlage des ausstehenden Betrags, begrenzt:

  • 15 % auf die ersten 2.500 Euro;
  • 10 % auf die nächsten 2.500 Euro;
  • 5 % auf die nächsten 5.000 Euro;
  • 1 % auf die nächsten 190.000 Euro;
  • 0,5 % auf den darüber liegenden Betrag.

Fällt der Betrag unter 40 Euro, können Sie ihn auf 40 Euro erhöhen. Sie können jederzeit auch weniger berechnen. Bei mehreren offenen Rechnungen berechnen Sie die Inkassokosten auf Basis des Gesamtbetrags.

Zinsen und was Sie möglicherweise nicht berechnen

Zusätzlich zu den Inkassokosten können Sie Zinsen für den Zeitraum berechnen, in dem die Rechnung unbezahlt bleibt. Weisen Sie auf die Zinsberechnung hin, beispielsweise auf der Rechnung oder in der Mahnung. Sofern Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen , gelten diese vertraglichen Zinsen; andernfalls gelten die gesetzlichen Zinsen.

Sie dürfen außer Inkassokosten und Zinsen keine weiteren Kosten weitergeben – also keine zusätzlichen Mahn- oder Verwaltungskosten. Ein Inkassobüro darf Mehrwertsteuer berechnen, jedoch nur, wenn der Gläubiger selbst nicht mehrwertsteuerpflichtig ist.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich immer Inkassogebühren berechnen?

Nur wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist und Sie eine Mahnung versandt haben. Verbrauchern gegenüber ist ein 14-tägiges Mahnschreiben obligatorisch, in dem Sie die Inkassokosten angeben.

Wie hoch darf die Inkassogebühr sein?

Der Höchstbetrag richtet sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung (beginnend mit 15 % auf die ersten 2.500 Euro, fallend ab), mindestens jedoch nach 40 Euro. Bei mehreren Rechnungen ist der Gesamtbetrag zu berechnen.

Darf ich zusätzlich zu Zinsen und Inkassokosten weitere Kosten berechnen?

Nein. Es ist Ihnen nicht gestattet, zusätzlich zu den Inkassokosten und Zinsen weitere Kosten, wie z. B. zusätzliche Mahn- oder Verwaltungskosten, zu berechnen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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