Rechtsangelegenheiten

Zwei Runden Ärger bezüglich der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen schützen Sie nur, wenn sie rechtlich anwendbar sind. Häufig passieren zwei Fehler: Sie versäumen es, die Geltung der Bedingungen (rechtzeitig) zu erklären oder sie bereitzustellen. Beide Fehler führen dazu, dass Ihre Bedingungen...

Veröffentlicht am 15. Dezember 2020 von MKBjuristen.nl
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Allgemeine Geschäftsbedingungen schützen Sie nur, wenn sie rechtlich anwendbar sind. Häufig passieren zwei Dinge: Entweder Sie versäumen es, die Geltung der Bedingungen (rechtzeitig) zu erklären, oder Sie stellen sie nicht zur Verfügung. Beide Fehler machen Ihre Bedingungen wertlos, sobald Sie sie benötigen.

Es müssen Bedingungen als anwendbar erklärt werden

Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht automatisch. Sie müssen deren Geltung für den Vertrag erklären, und die andere Vertragspartei muss dies (stillschweigend) akzeptieren. Verweisen Sie daher in Ihrem Angebot, Ihrer Auftragsbestätigung oder im Bestellprozess deutlich darauf. Andernfalls gelten Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Bedingungen müssen bereitgestellt werden

Neben der Erklärung ihrer Geltung müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bereitstellen: Die andere Vertragspartei muss diese vor oder bei Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen können (Artikel 6:233 und 6:234 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ein bloßer Verweis ohne Übermittlung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder deren Bereitstellung in einem speicherbaren Format ist häufig nicht ausreichend und führt zur Anfechtbarkeit des Vertrags.

Der Kampf der Formen

Wenn beide Parteien auf ihre eigenen Geschäftsbedingungen verweisen, gelten grundsätzlich die der Partei, die zuerst darauf verweist (Priorität nach Art. 6:225 Abs. 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), es sei denn, die andere Partei lehnt sie ausdrücklich ab. Verweisen Sie daher so früh wie möglich auf Ihre Geschäftsbedingungen und lehnen Sie die der anderen Partei ab.

So macht man es richtig

Machen Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Angebot und jeder Auftragsbestätigung standardmäßig gültig, stellen Sie diese gleichzeitig zur Verfügung (senden Sie sie bei oder bieten Sie sie als Speicheroption an) und lehnen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anderer ab. Dadurch verhindern Sie, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Streitfall für ungültig erklärt werden.

Häufig gestellte Fragen

Gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch?

Nein. Sie müssen die Anwendbarkeit erklären und die entsprechenden Unterlagen vorlegen. Andernfalls sind sie ungültig oder anfechtbar.

Ist ein Link zu meiner Website ausreichend?

Oft nicht. Senden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit oder bieten Sie sie in einem speicherbaren Format an, damit die andere Partei sie prüfen kann.

Wessen Bedingungen gelten im Kampf der Formulare?

Grundsätzlich gelten die des ersten Verweisenden, es sei denn, die andere Partei lehnt sie ausdrücklich ab (Artikel 6:225 Absatz 3 des niederländischen Zivilgesetzbuches).

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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