Wann leitet man ein Inkassoverfahren ein?
Sie haben eine Zahlungserinnerung versendet. Die Zahlungsfrist ist abgelaufen. Der Kunde reagiert nicht oder bestreitet die Rechnung. In diesem Fall ist ein Inkassoverfahren der nächste Schritt – aber welches Verfahren ist für Ihre Situation am besten geeignet?
Die Antwort hängt von einer Frage ab: Bestreitet der Kunde den Inhalt der Rechnung oder weigert er sich einfach zu zahlen?
Unbestrittene Behauptung: Keine Heilung, keine Zahlung
Beanstandet der Kunde Ihre Rechnung nicht, sondern zahlt einfach nicht? Dann ist unser Prinzip „Keine Zahlung bei Nichterfolg“ die schnellste Lösung. Sie zahlen nur im Erfolgsfall – kein Stundensatz, keine Vorauszahlung, kein Risiko. Wenn wir nichts einziehen, zahlen Sie uns nichts.
Wir übernehmen das Forderungsmanagement für B2B-Geschäftsforderungen zwischen 1.500 € und 25.000 € gegen Schuldner mit Sitz in den Niederlanden. Bei Forderungen unter 1.500 € können Sie sich an ein herkömmliches Inkassobüro wenden. Bei Beträgen über 25.000 € besprechen wir gerne ein individuelles Vorgehen mit Ihnen.
Der Vorteil einer auf Forderungseinzug spezialisierten Anwaltskanzlei gegenüber einem herkömmlichen Inkassobüro liegt darin, dass wir bei Zahlungsverzug des Schuldners tatsächlich rechtliche Schritte einleiten können. Wir können eine einstweilige Pfändung erwirken, ein Vorladungsverfahren einleiten oder einen Insolvenzantrag stellen – ohne dass Sie die Kanzlei wechseln müssen. Ein Schreiben eines Anwalts wirkt deutlich überzeugender als ein Schreiben eines Inkassobüros.
Die Regelung „Keine Heilung, keine Zahlung“ funktioniert am besten, wenn:
– die Rechnung inhaltlich unstrittig ist
– der Auftrag nachweislich ausgeführt und in Rechnung gestellt wurde
– keine Gegenforderung oder Aufrechnung vorliegt
– der Schuldner in den Niederlanden ansässig ist und Regress anbietet
Streitige Forderung: gerichtliche Beitreibung mit Festpreis
Kann der Mandant stichhaltige Einwände erheben – etwa, dass die Arbeit substanziell war, die Lieferung verspätet erfolgte oder die Vereinbarungen anders getroffen wurden? Dann handelt es sich nicht mehr um einen gewöhnlichen Inkassofall, sondern um einen Rechtsstreit. Eine „Keine Erfüllung, keine Zahlung“-Regelung ist hier nicht anwendbar, da der Ausgang von Beweisen, Vertragsinhalt und der Rechtsstrategie abhängt
.
Bei vielen Kanzleien wird anschließend auf Stundensatz umgestellt, ohne dass die endgültigen Kosten transparent sind. Bei MKBjuristen ist das anders. Selbst bei strittigen Fällen arbeiten wir so weit wie möglich zum Festpreis: Wir klären die Rechtslage, verfassen das entsprechende Schreiben, verhandeln oder vertreten Sie vor Gericht. Kein Kanzleiwechsel,
keine unerwarteten Stundensatzkosten – ein Anwalt von Anfang bis Ende.
Der Unterschied zwischen außergerichtlicher und gerichtlicher Schuldenbeitreibung
Die außergerichtliche Beitreibung ist die Phase vor einem Gerichtsverfahren. Wir versenden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen und treten mit dem Schuldner in Verhandlungen, um die Zahlung ohne rechtliche Schritte zu erreichen. In den meisten Fällen ist dies ausreichend.
Wenn außergerichtliche Einigungen scheitern, beginnt das gerichtliche Verfahren. Wir laden den Schuldner vor, beantragen einen Zahlungsbefehl oder erwirken eine einstweilige Pfändung. Nach einem Urteil übernehmen wir die Vollstreckung – durch den Gerichtsvollzieher.
Was können Sie als Gläubiger selbst tun, um Ihre Position zu stärken?
Je aussagekräftiger Ihre Dokumentation, desto höher die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Beitreibung. Stellen Sie sicher, dass Sie eine
unterzeichnete Auftragsbestätigung oder einen Vertrag, die Rechnung mit Zahlungsbedingungen, einen Liefer- oder
Ausführungsnachweis sowie den bisherigen Schriftverkehr haben, aus dem hervorgeht, dass der Schuldner nicht reagiert oder die Forderung bestritten hat.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller können wir handeln.