MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Bei der Einstellung von Personal tauchen häufig vier rechtliche Fragen auf: Wer haftet bei einem Arbeitsunfall? Wer ist für die Lohnsteuer verantwortlich? Dürfen Sie Personal von außerhalb des EWR einstellen? Und dürfen Sie angestellten Mitarbeitern weniger zahlen? Kurz gesagt: Ihre Sorgfaltspflicht gilt auch für angestelltes Personal. Unter Umständen haften Sie aufgrund der Kettenhaftung für die Lohnsteuer. Für Mitarbeiter von außerhalb des EWR ist in der Regel eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Angestellte haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie Ihre eigenen Mitarbeiter. Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu jeder Frage.
1. Wer haftet, wenn sich ein Arbeitsunfall eines angestellten Mitarbeiters ereignet?
Der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht und kann für Schäden haftbar gemacht werden, die Mitarbeitern durch einen Arbeitsunfall entstehen. Sie müssen für ein sicheres Arbeitsumfeld sorgen, klare Anweisungen geben und die Arbeit beaufsichtigen. Wichtig: Diese Sorgfaltspflicht gilt auch für Leiharbeiter, wie z. B. Zeitarbeiter und entsandte Mitarbeiter. Sie sind daher nicht „befreit“, nur weil jemand formell bei einem anderen Unternehmen angestellt ist – die Verantwortung für den tatsächlichen Arbeitsplatz liegt bei Ihnen.
2. Bin ich für die Lohnsteuern der angestellten Mitarbeiter verantwortlich?
Bei der Einstellung über eine Zeitarbeitsfirma oder Personalvermittlungsagentur übernimmt der Vermittler die Lohnsteuer. Sie als Auftraggeber können jedoch dafür haftbar gemacht werden: Dies wird als Kettenhaftung. Zahlt der Auftraggeber die Lohnsteuer nicht, ergeht ein Bescheid des Finanzamts, und Sie müssen die ausstehenden Beträge – einschließlich zusätzlicher Kosten und Verzugszinsen – nachzahlen.
Sie begrenzen dieses Risiko durch:
- Geschäfte sollten nur mit zuverlässigen Vermittlern getätigt werden, vorzugsweise mit einem SNA-Qualitätszeichen (Foundation for Labor Standards);
- den korrekten Betrag auf das G-Konto des Intermediärs , damit dieser Betrag für Steuern „zweckgebunden“ wird;
- genaue Aufzeichnungen zu führen
3. Darf ich Mitarbeiter von außerhalb des EWR einstellen?
Ja, aber unter bestimmten Bedingungen. Sie müssen zunächst versuchen, Personal aus den Niederlanden oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu rekrutieren, um den lokalen Arbeitsmarkt zu schützen. Darüber hinaus benötigen Mitarbeiter von außerhalb des EWR und der Schweiz in der Regel eine Arbeitserlaubnis , die vor Arbeitsbeginn beantragt werden muss. Die Personalagentur kümmert sich oft darum, aber prüfen Sie es immer selbst – ohne Arbeitserlaubnis riskieren Sie empfindliche Geldstrafen.
Die Bestimmungen bezüglich der Zulassung und Beschäftigung von Wanderarbeitern ändern sich regelmäßig; informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden über die aktuellen Anforderungen.
4. Darf ich Lohnbuchhaltern weniger zahlen als meinen eigenen Mitarbeitern?
Nein. Lohnabrechnungsmitarbeiter haben Anspruch auf dieselben Beschäftigungsbedingungen wie Ihre eigenen Mitarbeiter – sowohl auf primäre (z. B. Gehalt) als auch auf sekundäre Beschäftigungsbedingungen. Sie müssen dem Lohnabrechnungsunternehmen vor Beginn der Zusammenarbeit die in Ihrem Unternehmen geltenden Beschäftigungsbedingungen mitteilen. Falls Sie noch keine eigenen Mitarbeiter haben, orientieren Sie sich bitte an den branchenüblichen Beschäftigungsbedingungen.
Häufig gestellte Fragen zur Personaleinstellung
Worin besteht der Unterschied zwischen Zeitarbeit, Personalabordnung und Lohnabrechnungsdiensten?
Bei Zeitarbeit und Personalüberlassung rekrutiert der Vermittler die Mitarbeiter und stellt sie Ihnen zur Verfügung. Bei Lohnabrechnungsdiensten rekrutieren und wählen Sie die Mitarbeiter selbst aus, das Lohnabrechnungsunternehmen übernimmt jedoch die rechtliche Arbeitgeberrolle. Dieser Unterschied hat Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen: Über die Lohnabrechnung bezogene Mitarbeiter haben Anspruch auf dieselben Bedingungen wie Ihre eigenen Angestellten.
Wie kann ich überprüfen, ob eine Arbeitsvermittlung zuverlässig ist?
Achten Sie auf das SNA-Qualitätszeichen und die Eintragung im Handelsregister als Zeitarbeitsfirma. Nutzen Sie das G-Konto und halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest. Dadurch begrenzen Sie Ihr Haftungsrisiko.
Gilt meine Sorgfaltspflicht auch für selbstständige Fachkräfte, die ich beauftrage?
In vielen Fällen ja. Die Sorgfaltspflicht erstreckt sich auch auf Personen, die unter Ihrer Verantwortung arbeiten, selbst wenn sie nicht bei Ihnen angestellt sind. Sorgen Sie daher auch für ein sicheres Arbeitsumfeld für beauftragte Freiberufler.
Rechtliche Unterstützung bei der Personaleinstellung
Die Personaleinstellung ist mit vielen rechtlichen Komplexitäten verbunden. Die Rechtsexperten von MKB Juristen beraten Arbeitgeber zu Sorgfaltspflichten, Kettenhaftung, Arbeitsgenehmigungen und Lohnabrechnung. Informieren Sie sich über unsere im Arbeitsrecht oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.