Rechtsangelegenheiten

In welchem ​​Umfang erstreckt sich die Sorgfaltspflicht bei Arbeitsunfällen?

Im Falle eines Arbeitsunfalls wird üblicherweise davon ausgegangen, dass Sie als Arbeitgeber haften. Der Arbeitnehmer muss lediglich nachweisen, dass ihm während der Arbeit ein Schaden entstanden ist; Sie müssen dann beweisen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben.

Veröffentlicht am 14. September 2020 von MKBjuristen.nl
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Bei einem Arbeitsunfall wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass Sie als Arbeitgeber haften. Der Arbeitnehmer muss lediglich nachweisen, dass ihm während der Arbeit ein Schaden entstanden ist; Sie müssen dann beweisen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben (Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), andernfalls haften Sie.

Die umgekehrte Beweislast

Wenn ein Mitarbeiter bei der Ausübung seiner Tätigkeit einen Schaden erleidet, haften Sie grundsätzlich. Der Mitarbeiter muss lediglich den Schaden und dessen Zusammenhang mit der Arbeit nachweisen. Anschließend liegt die Beweislast bei Ihnen: Sie müssen darlegen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben oder dass der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mitarbeiters zurückzuführen ist.

Was beinhaltet die Sorgfaltspflicht?

Die Sorgfaltspflicht (Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) verpflichtet Sie, alle Maßnahmen zu ergreifen und Anweisungen zu erteilen, die vernünftigerweise notwendig sind, um den Arbeitnehmer vor Schaden zu bewahren. Denken Sie an sichere Arbeitsmittel, Schutzausrüstung, Unterweisung und Aufsicht. Die Anforderungen sind hoch: Sie müssen berücksichtigen, dass Arbeitnehmer nicht immer die erforderliche Vorsicht walten lassen.

Weisen Sie nach, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben

Sie können eine Haftung vermeiden, indem Sie nachweisen, dass Sie alle zumutbaren und notwendigen Maßnahmen ergriffen haben. Dokumentieren Sie daher Ihre Sicherheitsrichtlinien, Risikobewertungen, Anweisungen und die Aufsicht. Ohne Nachweis ordnungsgemäßer Sorgfaltspflichten bleiben Sie grundsätzlich haftbar.

Fast nie die eigene Schuld des Mitarbeiters

Ein Einwand gegen das Verschulden eines Mitarbeiters ist selten erfolgreich: Ihre Haftung entfällt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einfache Unachtsamkeit seitens des Mitarbeiters reicht hierfür nicht aus. Investieren Sie daher in Prävention und eine gute Versicherung.

Häufig gestellte Fragen

Bin ich im Falle eines Arbeitsunfalls immer haftbar?

Nicht automatisch, aber Ausgangspunkt ist die Haftung. Sie können diese vermeiden, indem Sie nachweisen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt haben.

Was wäre, wenn der Mitarbeiter selbst unachtsam gewesen wäre?

Einfache Fahrlässigkeit befreit Sie nicht von der Haftung; dies gilt nur für Vorsatz oder bewusste Rücksichtslosigkeit seitens des Arbeitnehmers.

Wie kann ich mein Risiko begrenzen?

Mit einer soliden Sicherheitspolitik, Schulung, Aufsicht, Dokumentation und angemessener Haftpflichtversicherung.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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