MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die sogenannte Kettenhaftung (Chain Liability Act, Wka) macht einen Auftragnehmer für Lohnsteuern haftbar, die von seinem Subunternehmer nicht abgeführt wurden. Outsourcing schafft eine Kette, in der jedes Glied für die Zahlung durch das nächste haftet. Dieses Risiko lässt sich unter anderem mit einem G-Konto (Sperrkonto) begrenzen, über das Sie die Lohnsteuern direkt einzahlen und sich von der Haftung befreien können.
Ein Unternehmen haftet nicht automatisch: Dafür müssen ein Fehler, ein Schaden und ein Zusammenhang zwischen beidem vorliegen. Die Nichtzahlung von Lohnsteuern stellt einen solchen Fehler dar. Auftragnehmer arbeiten häufig mit Subunternehmern zusammen, und grundsätzlich haftet jeder Subunternehmer nur für die Lohnsteuern seiner eigenen Angestellten. Dies kann nicht beabsichtigt sein – weshalb der Wka (Workers' Compensation Act) als Teil des Collection Act 1990 eingeführt wurde.
Was versteht man unter Kettenhaftung?
Die Lohnsteuerregelung verpflichtet den Hauptauftragnehmer zur Zahlung der Lohnsteuern durch den Subunternehmer. Gleichzeitig kann der Subunternehmer Arbeiten weitervergeben, ohne dass sich das Risiko eines Zahlungsausfalls erhöht. Dadurch entsteht eine Kette, in der jedes Glied für die Zahlung durch die nachfolgenden Glieder haftet. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, beispielsweise wenn der Subunternehmer die Arbeiten überwiegend im eigenen Unternehmen ausführt.
Wann findet die Wka Anwendung?
Die Kettenhaftung gilt nur für Werkverträge, aber das Wka definiert sie weiter als das Bürgerliche Gesetzbuch: Sie betrifft alle Situationen, in denen ein Auftragnehmer außerhalb eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt eine materielle Leistung erbringt (eine Ergebnisverpflichtung).
- Materielle Arbeit umfasst nicht nur Bauarbeiten, sondern auch Straßenbau, Reinigungs- oder Reparaturarbeiten. Immaterielle Arbeit beinhaltet beispielsweise das Halten von Vorträgen oder das Aufführen von Darbietungen.
- Der zu zahlende Preis ist bewusst weit gefasst, damit er auch einen Managementvertrag umfasst.
- Zu den Lohnnebenkosten gehören Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung sowie der einkommensabhängige Beitrag nach dem Krankenversicherungsgesetz.
Wie gehen Sie mit dem Risiko um?
Auftragnehmer gehen bei der Beauftragung von Subunternehmern ein Risiko ein, das sich jedoch begrenzen lässt. Eine Rechtsform mit beschränkter Haftung ist ratsam. Zusätzlich kann der Subunternehmer ein G-Konto (Sperrkonto) eröffnen, auf das der Auftragnehmer – mit Genehmigung des Finanzamts und der Bank – die fälligen Lohnsteuern einzahlt. Eine Haftungsfreistellung kann damit verknüpft werden, sofern die Anforderungen an Rechnungsstellung, Zahlung und Verwaltung erfüllt sind.
Eine dieser Anforderungen ist, dass die Aufzeichnungen die Daten der Personen enthalten, die die Arbeiten ausgeführt haben. Zu diesem Zweck übermittelt der Subunternehmer personenbezogene Daten, was Datenschutzfragen aufwirft: Auftragnehmer und Subunternehmer müssen vereinbaren, wann, wie und in welcher Weise diese Daten weitergegeben und verarbeitet werden.
Häufig gestellte Fragen
Für wen gilt die Kettenhaftung?
Für den Auftragnehmer, der für die Lohnsteuern der (Sub-)Auftragnehmer in der Auftragskette haftet. Dies gilt für Verträge über Arbeiten materieller Art gegen Entgelt.
Was ist ein G-Konto?
Ein Sperrkonto, auf das der Auftragnehmer die Lohnsteuern für den Subunternehmer einzahlt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann dies zu einer Haftungsbefreiung führen.
Verursacht das G-Konto Datenschutzprobleme?
Möglich. Zur Gewährleistung der Entschädigung müssen personenbezogene Daten der Arbeitnehmer weitergegeben werden. Daher sollte im Vertrag festgelegt werden, wie diese Daten weitergegeben und verarbeitet werden.
Hinweise zur Kettenhaftung
Die Haftung in Unternehmensketten ist komplex, und ein Google-Konto erfordert besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich des Datenschutzes. Die Rechtsexperten von MKB Juristen erstellen einen Dienstleistungsvertrag mit den erforderlichen Klauseln. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Gesellschaftsrecht oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch .