Arbeitsfragen

Benötige ich eine Arbeitserlaubnis?

Wenn Sie jemanden von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz beschäftigen möchten, benötigen Sie häufig eine Arbeitserlaubnis. Für einen Kurzaufenthalt ist dies eine Beschäftigungserlaubnis (TWV); für einen längeren Aufenthalt die kombinierte Arbeitserlaubnis….

Veröffentlicht am 12. Juli 2022 von MKBjuristen.nl
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Wenn Sie jemanden von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz beschäftigen möchten, benötigen Sie in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Für Kurzaufenthalte ist dies eine Arbeitserlaubnis (TWV), für längere Aufenthalte die kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (GVVA). EU-/EWR-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis.

Was ist eine Arbeitserlaubnis?

Eine Arbeitserlaubnis (TWV) ist eine Erlaubnis, die bescheinigt, dass ein Arbeitnehmer für Sie arbeiten darf. Der Arbeitgeber beantragt die TWV bei der UWV. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt unter bestimmten Bedingungen, unter anderem wenn kein geeigneter Arbeitnehmer aus den Niederlanden oder dem EWR verfügbar ist (Arbeitsmarktprüfung).

TWV oder GVVA?

Welche Genehmigung Sie benötigen, hängt in erster Linie von der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Bei einem Aufenthalt und einer Arbeitsaufnahme unterhalb einer bestimmten Frist gilt in der Regel das TWV. Beabsichtigt der Arbeitnehmer, sich länger in den Niederlanden aufzuhalten und zu arbeiten, benötigt er üblicherweise eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (GVVA), die Aufenthalt und Arbeit in einer einzigen Genehmigung abdeckt.

Wer benötigt keine Genehmigung?

Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes oder der Schweiz können in den Niederlanden ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Für sie gelten die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die Erlaubnispflicht betrifft daher primär Arbeitnehmer von außerhalb dieses Gebiets.

Beachten Sie Ihre Verpflichtungen

Wer jemanden ohne die erforderliche Genehmigung einstellt, riskiert empfindliche Geldstrafen. Prüfen Sie daher im Voraus Nationalität, Wohnsitz und Arbeitsstatus der Person und stellen Sie sicher, dass die korrekte Genehmigung vor Arbeitsbeginn beantragt wurde. (Die genauen Regeln und Fristen können sich ändern; informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen.)

Häufig gestellte Fragen

Benötige ich eine Arbeitserlaubnis für einen ausländischen Mitarbeiter?

Für Arbeitnehmer von außerhalb des EWR und der Schweiz ist dies häufig der Fall: ein TWV (Kurzzeitvisum) oder ein GVVA (Langzeitvisum). Dies gilt nicht für EU-/EWR-Bürger.

Wer beantragt die Genehmigung?

Als Arbeitgeber beantragen Sie die Arbeitserlaubnis bei der UWV. Bei einer GVVA durchläuft der Antrag das Aufenthaltsgenehmigungsverfahren.

Was passiert, wenn ich jemanden ohne Arbeitserlaubnis arbeiten lasse?

Andernfalls riskieren Sie empfindliche Geldstrafen. Prüfen Sie den Status im Voraus und stellen Sie sicher, dass die erforderliche Genehmigung vorliegt, bevor der Mitarbeiter seine Tätigkeit aufnimmt.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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