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Über SME-AnwälteDas öffentliche Vergaberecht regelt, wie öffentliche Auftraggeber und andere Vertragspartner Aufträge für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen ausschreiben – und welche Regeln für Bieter gelten. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmen: von der Erstellung eines erfolgreichen Angebots bis hin zu summarischen Verfahren gegen die Auftragsvergabe. Praxisorientiert und juristisch versiert.
Das öffentliche Vergaberecht regelt, wie öffentliche Auftraggeber und andere Vertragspartner Aufträge für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen ausschreiben – und welche Regeln für Bieter gelten. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmen: von der Erstellung eines erfolgreichen Angebots bis hin zu summarischen Verfahren gegen die Auftragsvergabe. Praxisorientiert und juristisch versiert.
Besteht eine Ausschreibungspflicht und welches Verfahren ist damit verbunden? Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten prüfen dies im Einzelfall, sowohl für Auftraggeber als auch für teilnehmende Unternehmer.
Seite anzeigenMit unserer umfassenden Expertise im Vergaberecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen – von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Seite anzeigenOb ein öffentlicher Auftrag auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden muss, hängt von der Auftragsschwelle ab. Wir bewerten Kostenschätzungen, das Verbot der Aufteilung und die Wahl des Verfahrens – für Auftraggeber und Unternehmen, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenEine private Ausschreibung fällt nicht unter das Vergabegesetz von 2012, doch jeder, der ein Ausschreibungsverfahren aufsetzt, kann sich weiterhin zu den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Transparenz verpflichten. Wir wahren Ihre Vertragsfreiheit oder schützen Ihre Position als Bieter.
Seite anzeigenDas öffentliche Beschaffungsrecht regelt, wie öffentliche und halböffentliche Auftraggeber sowie andere Vertragspartner Aufträge für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen ausschreiben. Die Regeln sind im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen von 2012 (Public Procurement Act 2012) festgelegt, das die europäischen Vergaberichtlinien umsetzt, und werden durch den Verhältnismäßigkeitsleitfaden und die Bauvergabeverordnung (Works Procurement Regulations, ARW 2016) weiter ausgeführt. Zentral sind dabei die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit (Artikel 1.8 bis 1.10 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen von 2012).
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – egal ob Sie einen Auftrag gewinnen oder als Auftraggeber ein Verfahren rechtmäßig gestalten möchten.
Ob ein Auftrag auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden muss, hängt vom geschätzten Wert und der Art des Auftrags ab. Übersteigt der Wert den europäischen Schwellenwert, findet Teil 2 des Vergabegesetzes 2012 Anwendung. Für den Zeitraum 2026–2027 gelten unter anderem folgende Schwellenwerte: Bauleistungen 5.404.000 €, Lieferungen und Dienstleistungen für die Zentralregierung 140.000 € und für dezentrale Behörden 216.000 € (jeweils ohne Mehrwertsteuer). Unterhalb des Schwellenwerts gelten die nationalen Vorschriften und der Leitfaden zur Verhältnismäßigkeit. Eine künstliche Aufteilung eines Auftrags, um unter dem Schwellenwert zu bleiben, ist unzulässig. Die aktuellen Schwellenwerte finden Sie auf unserer Seite zu den Schwellenwerten
Ein überzeugendes Angebot beginnt mit dem sorgfältigen Lesen der Ausschreibungsunterlagen. Erfüllen Sie die Ausschluss- und Eignungskriterien (Artikel 2.86 ff. des Vergabegesetzes 2012)? Sind die Zuschlagskriterien klar definiert und entspricht Ihr Angebot diesen? Wir prüfen die Gültigkeit Ihres Angebots, klären Unklarheiten zeitnah im Informationsmemorandum und verhindern, dass Sie aufgrund formaler Fehler scheitern. Arbeiten Sie in einem Konsortium oder mit einem Unterauftragnehmer zusammen? Dann dokumentieren Sie dies bitte ordnungsgemäß; ein Unterauftragsvertrag schließt die Risiken zwischen Ihnen und Ihrem Partner aus.
Nach der Bewertung wird der Zuschlag erteilt, der ordnungsgemäß begründet sein muss: Sie haben Anspruch auf die entsprechenden Gründe sowie die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots (Artikel 2.130 des Vergabegesetzes 2012). Wurde Ihr Angebot abgelehnt und sind Sie der Ansicht, dass die Bewertung fehlerhaft ist, müssen Sie umgehend handeln. Ab dem Datum des Zuschlags besteht eine Stillhaltefrist von mindestens zwanzig Tagen (die sogenannte Alcatel-Frist, Artikel 2.127 des Vergabegesetzes 2012), innerhalb derer Sie Einspruch einlegen können. Verstreichen Sie diese Frist, verlieren Sie Ihre Rechte.
Einsprüche gegen eine Vergabeentscheidung werden üblicherweise im summarischen Verfahren vor dem Zivilgericht behandelt. Der Auftraggeber kann den Vertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließen. Bitte beachten Sie die Grossmann-Doktrin: Sie müssen Einwände gegen die Vergabeunterlagen proaktiv und fristgerecht melden; andernfalls verlieren Sie Ihr Recht, die Angelegenheit später erneut zu prüfen. Wir beurteilen Ihre Erfolgsaussichten objektiv, bereiten das summarische Verfahren vor und vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht – eine Rechtsvertretung ist in diesem Fall obligatorisch, und wir verfügen über einen Anwalt in unserem Team.
Ein bereits vergebener Auftrag darf nicht ohne Weiteres wesentlich geändert werden; eine wesentliche Änderung erfordert in der Regel eine neue Ausschreibung (Artikel 2.163a bis 2.163g des Vergabegesetzes 2012). Auch zusätzliche oder reduzierte Arbeiten, Verlängerungen und die Einbeziehung eines neuen Vertragspartners unterliegen Beschränkungen. Wir beraten Auftraggeber und Auftragnehmer hinsichtlich der noch zulässigen Vorgehensweise und stellen sicher, dass ein geänderter Vertrag letztendlich nicht scheitert.
Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft auf Großkonzernen und öffentlichen Auftraggebern. Wir nicht: Unser gemischtes Team aus Anwälten und internen Rechtsberatern unterstützt sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke, der sich zum ersten Mal um einen kommunalen Auftrag bewirbt. Verständlich und praxisorientiert, dabei aber juristisch fundiert – ohne unnötigen Fachjargon und mit einem klaren Weg zu Ihrem Ziel: den Zuschlag zu erhalten oder ihn rechtmäßig auszuschreiben.
Öffentliches Beschaffungswesen berührt häufig den umfassenderen Bereich des Verwaltungsrechts: Subventionen, Genehmigungen und Regierungsentscheidungen. Bei Streitigkeiten mit der Regierung außerhalb des eigentlichen Beschaffungsvorgangs besuchen Sie bitte unsere zum Verwaltungsrecht. Diese Seite konzentriert sich auf das Beschaffungsverfahren: Ausschreibung, Auftragsvergabe und Rechtsschutz.
Von der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen bis hin zu summarischen Verfahren gegen die Auftragsvergabe – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Bieter und Auftraggeber in allen Bereichen.
Bei Ausschreibungen zählt jeder Tag: Fristen sind kurz und können fatale Folgen haben. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Optionen bleiben Ihnen erhalten. Wenn Sie eine dieser Situationen wiedererkennen, ist es ratsam, sich beraten zu lassen.
Im Vergaberecht entscheiden die Dokumente und Fristen über den Ausgang. Bevor wir Einspruch erheben oder ein Eilverfahren einleiten, analysieren wir die Ausschreibungsunterlagen, die Bewertung und die laufende Stillhaltefrist. So wählen wir den Weg – eine konkrete Frage, eine Beschwerde oder ein Eilverfahren –, der Ihre Interessen am besten wahrt und Ihre Chancen auf den Zuschlag erhält, anstatt einfach irgendeinen Schritt zu unternehmen.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen die Aufgabe, Ihre Position und Ihr Ziel sowie die damit verbundenen Fristen.
Wir beurteilen die Ausschreibungsunterlagen und die Bewertung anhand des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen 2012 und des Verhältnismäßigkeitsleitfadens.
Wir wählen den Weg – Registrierung, eine Frage, eine Beschwerde oder ein summarisches Verfahren – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir kümmern uns um alles: von der Ausarbeitung Ihres Antrags bis hin zur Prozessführung im summarischen Verfahren.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im öffentlichen Vergaberecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer und Auftraggeber am häufigsten stellen.
Ab dem Datum der Zuschlagsentscheidung gilt eine Stillhaltefrist von mindestens zwanzig Tagen (die sogenannte Alcatel-Frist, Artikel 2.127 des französischen Vergabegesetzes von 2012). Innerhalb dieser Frist müssen Sie grundsätzlich ein summarisches Verfahren einleiten; danach kann der Auftraggeber den Vertrag abschließen, und Ihre Möglichkeiten sind eingeschränkt. Zögern Sie daher nicht.
Das hängt von der Vertragsart ab. Für 2026/27 gelten unter anderem folgende Grenzwerte: Bauleistungen bis 5.404.000 €, Lieferungen und Dienstleistungen für die Zentralregierung bis 140.000 € und für dezentrale Behörden bis 216.000 € (jeweils ohne MwSt.). Oberhalb dieser Grenzwerte findet Teil 2 des Vergabegesetzes 2012 Anwendung; darunter gelten die nationalen Vorschriften und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, Dokumentenprüfung, Antragserstellung und Einlegung eines Widerspruchs ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für ein summarisches Verfahren vor dem Zivilgericht ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Wir verfügen über interne Rechtsberater und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung am besten geeignet ist.
Nein. Anforderungen und Kriterien müssen verhältnismäßig, transparent und nichtdiskriminierend sein (Artikel 1.8 bis 1.10 des Vergabegesetzes 2012 und der Verhältnismäßigkeitsleitfaden). Sollten Sie eine Anforderung als unverhältnismäßig erachten, melden Sie dies bitte umgehend und proaktiv über die Klarstellungsmitteilung; andernfalls können Sie Ihr Recht verlieren (Grossmann).
Eingeschränkt. Grundsätzlich erfordert eine wesentliche Änderung eine neue Ausschreibung (Artikel 2.163a bis 2.163g des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen 2012). Geringfügige Änderungen, vorhersehbare Optionen und bestimmte Erhöhungen können zulässig sein. Um einen ungültigen Vertrag zu vermeiden, sollte eine Änderung im Voraus geprüft werden.
Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer, die zum ersten Mal an einem Wettbewerb teilnehmen. Gerade für KMU kann ein gültiges und wettbewerbsfähiges Angebot den entscheidenden Unterschied zwischen Erfolg und Ausscheiden aufgrund eines formalen Fehlers ausmachen.
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