Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Organisationen und Geschäftsführer.
Alle Fachgebiete anzeigenLassen Sie Geschäftsverträge von einem erfahrenen Anwalt entwerfen oder prüfen.
Verträge ansehenRechtliche Unterstützung bei Konflikten, Ansprüchen, Verhandlungen und Gerichtsverfahren.
Rechtsberatung ansehenRechtliche Unterstützung bei ausstehenden Rechnungen, strittigen Forderungen und Inkassoverfahren.
Sammlung ansehenLernen Sie MKB Juristen kennen, unsere Gründer und wie wir Rechtshilfe für Unternehmer organisieren.
Über SME-AnwälteOb ein öffentlicher Auftrag auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden muss, hängt von der Auftragsschwelle ab. Wir bewerten Kostenschätzungen, das Verbot der Aufteilung und die Wahl des Verfahrens – für Auftraggeber und Unternehmen, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Übersteigt der Wert eines öffentlichen Auftrags den Schwellenwert, muss gemäß der europäischen Vergaberichtlinie ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden. Für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen gelten unterschiedliche Schwellenwerte. Diese Schwellenwerte werden alle zwei Jahre neu festgelegt.
Liegt der Auftragswert unter dem Schwellenwert, muss der Auftraggeber lediglich die Grundsätze der Vergaberichtlinie beachten. Die Art und Weise der Auftragsvergabe kann je nach Sachlage variieren. Dabei sind auch das nationale Vergabegesetz und der Verhältnismäßigkeitsleitfaden zu berücksichtigen.
Die Europäische Kommission legt alle zwei Jahre neue Schwellenwerte fest. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 wurden die Schwellenwerte im Vergleich zum vorherigen Zeitraum auf Grundlage der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2152 zur Richtlinie 2014/24/EU gesenkt. Für traditionelle öffentliche Einrichtungen gelten folgende Regelungen (ohne Mehrwertsteuer):
Wenn der geschätzte Auftragswert den geltenden Schwellenwert erreicht oder übersteigt, ist ein europäisches Ausschreibungsverfahren obligatorisch. Die Senkung bedeutet, dass auch Aufträge, die 2025 knapp unter dem Schwellenwert lagen, 2026 auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden müssen. Daher ist es ratsam, laufende und geplante Vergabeverfahren zu überprüfen.
Ob ein Auftrag über oder unter dem Schwellenwert liegt, hängt vom geschätzten Wert ab – nicht vom endgültigen Zuschlagspreis. Der Auftraggeber erstellt diese Schätzung, ohne Mehrwertsteuer, zum Zeitpunkt der Bekanntmachung oder des Verfahrensbeginns. Bei der Schätzung muss die gesamte Laufzeit einschließlich Verlängerungsoptionen und aller funktional oder wirtschaftlich verbundenen Lose berücksichtigt werden. Arbeiten mit gleicher wirtschaftlicher oder technischer Funktion werden als ein einziger Auftrag betrachtet, wobei die Werte der einzelnen Lose addiert werden. Eine zu niedrige oder ungenaue Schätzung ist ein klassischer Streitpunkt: Ein Unternehmer, der den Zuschlag verpasst, kann erfolgreich argumentieren, dass die (europäische) Ausschreibung zu Unrecht nicht durchgeführt wurde.
Ein Auftraggeber darf einen Auftrag nicht aufteilen, um den Schwellenwert nicht zu überschreiten und sich so der Ausschreibungspflicht zu entziehen. Diese künstliche Aufteilung ist gemäß Artikel 2.14 des Vergabegesetzes 2012 verboten. Eine Aufteilung oder, umgekehrt, eine Zusammenfassung von Losen ist nur zulässig, wenn objektive, wirtschaftliche Gründe dafür vorliegen – beispielsweise, wenn die Komponenten technisch oder wirtschaftlich nicht voneinander abhängig sind oder die Ausführung in einem einzigen Schritt finanziell unverantwortlich wäre. Werden Lose gleichzeitig ausgeschrieben, ist der Gesamtwert aller Lose maßgeblich. Für ein Unternehmen, das der Ansicht ist, dass ein Auftrag zu Unrecht aufgeteilt wurde, bietet das Aufteilungsverbot eine konkrete Grundlage, um das Verfahren anzufechten. Umgekehrt kann eine unnötige Zusammenfassung kleine und mittlere Unternehmen benachteiligen, was das Vergabegesetz und der Leitfaden zur Verhältnismäßigkeit verhindern sollen.
Auch unterhalb der Schwellenwerte ist ein Auftraggeber nicht frei von rechtlichen Verpflichtungen. Die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts – Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit – gelten weiterhin. Gemäß Artikel 1.4 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen 2012 muss die Wahl zwischen einem Verhandlungsverfahren mit nur einem Angebot, einem Verhandlungsverfahren mit mehreren Anbietern (in der Regel drei bis fünf Bewerber) oder einem nationalen Verfahren auf objektiven Kriterien beruhen, die auf Verlangen schriftlich zu begründen sind. Der Leitfaden zur Verhältnismäßigkeit bietet hierzu Orientierung. Besteht bei einem Vertrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse – etwa hinsichtlich Wert, Erfüllungsort und potenziellem Interesse von Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten –, ist weiterhin ein angemessenes Maß an Transparenz erforderlich. Daher kommt es regelmäßig auch unterhalb der Schwellenwerte zu Streitigkeiten, beispielsweise über die Wahl des Verfahrens oder eine zu eingeschränkte Einladung an Bewerber.
Schwellenwerte mögen auf den ersten Blick einfach erscheinen, doch in der Praxis liegt die Schwierigkeit in der Schätzung, dem Verbot der Aufteilung von Aufträgen und der Wahl des Vergabeverfahrens. Bei MKB Juristen arbeiten Rechtsanwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater eng zusammen, um sowohl die rechtlichen Aspekte als auch die praktischen Gegebenheiten des Vergaberechts zu berücksichtigen. Wir unterstützen Auftraggeber – von internationalen Konzernen und (halb-)staatlichen Einrichtungen bis hin zum lokalen Bäcker, der sich um einen lokalen Auftrag bewirbt – sowie Unternehmer, die der Ansicht sind, dass ein Auftrag zu Unrecht nicht oder fehlerhaft ausgeschrieben wurde. Wir prüfen, ob ein Auftrag der Ausschreibungspflicht unterliegt, überprüfen die Schätzung und das angewandte Verfahren und unterstützen Sie bei Verhandlungen oder im Verfahren. Diese Seite ist Teil unserer Expertise im öffentlichen Vergaberecht; erfahren Sie mehr über die Ausschreibungspflicht und über die Einlegung von Einsprüchen gegen eine Zuschlagsentscheidung.
Die Europäische Kommission berechnet die Schwellenwerte alle zwei Jahre neu. Die aktuellen Beträge gelten vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027.
Nein. Der geschätzte Wert des Auftrags wird stets ohne Mehrwertsteuer berechnet und mit dem Schwellenwert verglichen.
Nein. Eine künstliche Aufteilung zur Umgehung der Ausschreibungspflicht ist gemäß Artikel 2.14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen 2012 verboten. Eine Aufteilung ist nur aus objektiven, wirtschaftlichen Gründen zulässig.
Ja. Die Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit gelten weiterhin, der Leitfaden zur Verhältnismäßigkeit bietet Orientierung, und Transparenz ist im Falle grenzüberschreitender Interessen weiterhin erforderlich.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten unterstützen Sie bei allen Fragen zu Schwellenwerten und der Angebotspflicht.
Schwellenwerte scheinen eine einfache Berechnung zu sein, doch die Risiken liegen in den Details der Schätzung und der Wahl des Verfahrens.
Wir verbinden juristisches Fachwissen mit Erfahrung im Beschaffungswesen. Zunächst prüfen wir, ob der Vertrag ausschreibungspflichtig ist und ob die Kostenschätzung korrekt ist. Anschließend beurteilen wir das gewählte Verfahren und das Verbot der Vertragsaufteilung. Falls erforderlich, suchen wir zunächst eine außergerichtliche Einigung; scheitert diese, unterstützen wir Sie nachdrücklich in Eilverfahren oder Gerichtsverfahren.
Von der ersten Beurteilung bis zum Verfahren: klare Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im öffentlichen Vergaberecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen betreffen Schwellenwerte.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Reichen Sie Ihren Auftrag oder Ihr Angebot bei uns ein. Unsere Anwälte und Experten für Gesellschaftsrecht geben Ihnen schnell eine Einschätzung Ihrer Situation – egal ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke.
Sehen Sie sich auch die anderen Abschnitte innerhalb dieses Rechtsgebiets an.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten.