Vergaberecht

Schwellenwerte

Wann findet die europäische Vergabepflicht Anwendung?

Ob ein öffentlicher Auftrag auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden muss, hängt von der Auftragsschwelle ab. Wir bewerten Kostenschätzungen, das Verbot der Aufteilung und die Wahl des Verfahrens – für Auftraggeber und Unternehmen, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Schwellenwerte

Übersteigt der Wert eines öffentlichen Auftrags den Schwellenwert, muss gemäß der europäischen Vergaberichtlinie ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden. Für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen gelten unterschiedliche Schwellenwerte. Diese Schwellenwerte werden alle zwei Jahre neu festgelegt.

Liegt der Auftragswert unter dem Schwellenwert, muss der Auftraggeber lediglich die Grundsätze der Vergaberichtlinie beachten. Die Art und Weise der Auftragsvergabe kann je nach Sachlage variieren. Dabei sind auch das nationale Vergabegesetz und der Verhältnismäßigkeitsleitfaden zu berücksichtigen.

Die aktuellen Schwellenwerte für 2026-2027

Die Europäische Kommission legt alle zwei Jahre neue Schwellenwerte fest. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 wurden die Schwellenwerte im Vergleich zum vorherigen Zeitraum auf Grundlage der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2152 zur Richtlinie 2014/24/EU gesenkt. Für traditionelle öffentliche Einrichtungen gelten folgende Regelungen (ohne Mehrwertsteuer):

  • Arbeiten: €5.404.000
  • Lieferungen und Dienstleistungen der Zentralregierung (des Staates): €140.000
  • Lieferungen und Dienstleistungen von dezentralen Behörden (Gemeinden, Provinzen, Wasserverbänden): €216.000
  • Soziale und andere spezifische Dienstleistungen: €750.000
  • Konzessionsverträge für Bauleistungen und Dienstleistungen: €5.404.000

Wenn der geschätzte Auftragswert den geltenden Schwellenwert erreicht oder übersteigt, ist ein europäisches Ausschreibungsverfahren obligatorisch. Die Senkung bedeutet, dass auch Aufträge, die 2025 knapp unter dem Schwellenwert lagen, 2026 auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden müssen. Daher ist es ratsam, laufende und geplante Vergabeverfahren zu überprüfen.

Wie wird der Wert eines Auftrags geschätzt?

Ob ein Auftrag über oder unter dem Schwellenwert liegt, hängt vom geschätzten Wert ab – nicht vom endgültigen Zuschlagspreis. Der Auftraggeber erstellt diese Schätzung, ohne Mehrwertsteuer, zum Zeitpunkt der Bekanntmachung oder des Verfahrensbeginns. Bei der Schätzung muss die gesamte Laufzeit einschließlich Verlängerungsoptionen und aller funktional oder wirtschaftlich verbundenen Lose berücksichtigt werden. Arbeiten mit gleicher wirtschaftlicher oder technischer Funktion werden als ein einziger Auftrag betrachtet, wobei die Werte der einzelnen Lose addiert werden. Eine zu niedrige oder ungenaue Schätzung ist ein klassischer Streitpunkt: Ein Unternehmer, der den Zuschlag verpasst, kann erfolgreich argumentieren, dass die (europäische) Ausschreibung zu Unrecht nicht durchgeführt wurde.

Das Verbot der Aufteilung: Aufgaben dürfen nicht künstlich aufgeteilt werden

Ein Auftraggeber darf einen Auftrag nicht aufteilen, um den Schwellenwert nicht zu überschreiten und sich so der Ausschreibungspflicht zu entziehen. Diese künstliche Aufteilung ist gemäß Artikel 2.14 des Vergabegesetzes 2012 verboten. Eine Aufteilung oder, umgekehrt, eine Zusammenfassung von Losen ist nur zulässig, wenn objektive, wirtschaftliche Gründe dafür vorliegen – beispielsweise, wenn die Komponenten technisch oder wirtschaftlich nicht voneinander abhängig sind oder die Ausführung in einem einzigen Schritt finanziell unverantwortlich wäre. Werden Lose gleichzeitig ausgeschrieben, ist der Gesamtwert aller Lose maßgeblich. Für ein Unternehmen, das der Ansicht ist, dass ein Auftrag zu Unrecht aufgeteilt wurde, bietet das Aufteilungsverbot eine konkrete Grundlage, um das Verfahren anzufechten. Umgekehrt kann eine unnötige Zusammenfassung kleine und mittlere Unternehmen benachteiligen, was das Vergabegesetz und der Leitfaden zur Verhältnismäßigkeit verhindern sollen.

Aufgaben unterhalb der Schwelle: Welche Regeln gelten?

Auch unterhalb der Schwellenwerte ist ein Auftraggeber nicht frei von rechtlichen Verpflichtungen. Die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts – Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit – gelten weiterhin. Gemäß Artikel 1.4 des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen 2012 muss die Wahl zwischen einem Verhandlungsverfahren mit nur einem Angebot, einem Verhandlungsverfahren mit mehreren Anbietern (in der Regel drei bis fünf Bewerber) oder einem nationalen Verfahren auf objektiven Kriterien beruhen, die auf Verlangen schriftlich zu begründen sind. Der Leitfaden zur Verhältnismäßigkeit bietet hierzu Orientierung. Besteht bei einem Vertrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse – etwa hinsichtlich Wert, Erfüllungsort und potenziellem Interesse von Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten –, ist weiterhin ein angemessenes Maß an Transparenz erforderlich. Daher kommt es regelmäßig auch unterhalb der Schwellenwerte zu Streitigkeiten, beispielsweise über die Wahl des Verfahrens oder eine zu eingeschränkte Einladung an Bewerber.

Was MKB Juristen für Sie tun kann

Schwellenwerte mögen auf den ersten Blick einfach erscheinen, doch in der Praxis liegt die Schwierigkeit in der Schätzung, dem Verbot der Aufteilung von Aufträgen und der Wahl des Vergabeverfahrens. Bei MKB Juristen arbeiten Rechtsanwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater eng zusammen, um sowohl die rechtlichen Aspekte als auch die praktischen Gegebenheiten des Vergaberechts zu berücksichtigen. Wir unterstützen Auftraggeber – von internationalen Konzernen und (halb-)staatlichen Einrichtungen bis hin zum lokalen Bäcker, der sich um einen lokalen Auftrag bewirbt – sowie Unternehmer, die der Ansicht sind, dass ein Auftrag zu Unrecht nicht oder fehlerhaft ausgeschrieben wurde. Wir prüfen, ob ein Auftrag der Ausschreibungspflicht unterliegt, überprüfen die Schätzung und das angewandte Verfahren und unterstützen Sie bei Verhandlungen oder im Verfahren. Diese Seite ist Teil unserer Expertise im öffentlichen Vergaberecht; erfahren Sie mehr über die Ausschreibungspflicht und über die Einlegung von Einsprüchen gegen eine Zuschlagsentscheidung.

Häufig gestellte Fragen zu Schwellenwerten

Wie häufig ändern sich die Schwellenwerte?

Die Europäische Kommission berechnet die Schwellenwerte alle zwei Jahre neu. Die aktuellen Beträge gelten vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027.

Wird bei der Ermittlung des Schwellenwerts Mehrwertsteuer erhoben?

Nein. Der geschätzte Wert des Auftrags wird stets ohne Mehrwertsteuer berechnet und mit dem Schwellenwert verglichen.

Darf eine Gemeinde eine Aufgabe aufteilen, um unter dem Schwellenwert zu bleiben?

Nein. Eine künstliche Aufteilung zur Umgehung der Ausschreibungspflicht ist gemäß Artikel 2.14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen 2012 verboten. Eine Aufteilung ist nur aus objektiven, wirtschaftlichen Gründen zulässig.

Gelten die Regeln auch unterhalb der Schwellenwerte?

Ja. Die Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit gelten weiterhin, der Leitfaden zur Verhältnismäßigkeit bietet Orientierung, und Transparenz ist im Falle grenzüberschreitender Interessen weiterhin erforderlich.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wie wir Ihnen helfen

Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsexperten unterstützen Sie bei allen Fragen zu Schwellenwerten und der Angebotspflicht.

  • Beurteilung, ob eine Aufgabe über oder unter dem Schwellenwert liegt
  • Überprüfung des Kostenvoranschlags und Zusammenlegung der Grundstücke
  • Beratung zur (un)zulässigen Aufteilung oder Gruppierung
  • Wahl des Verfahrens unterhalb der Schwelle (einfache/mehrere private Verhandlungen)
  • Vertretung von Unternehmern, die zu Unrecht von einem Auftrag ausgeschlossen wurden
  • Leitfaden für öffentliche Auftraggeber zur rechtmäßigen Beschaffung

Wo liegt das Problem?

Schwellenwerte scheinen eine einfache Berechnung zu sein, doch die Risiken liegen in den Details der Schätzung und der Wahl des Verfahrens.

  • eine zu niedrige oder ungenaue Schätzung, die zu einer fehlerhaften Angebotsabgabe führt
  • Künstliche Aufteilung eines Vertrags unter Verstoß gegen Artikel 2.14 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen 2012
  • Optionen und Erweiterungen wurden im Schätzwert vergessen
  • Nichtberücksichtigung eines grenzüberschreitenden Interesses unterhalb der Schwelle
  • Unnötige Clusterbildung, die KMU benachteiligt

Unser Ansatz

Wir verbinden juristisches Fachwissen mit Erfahrung im Beschaffungswesen. Zunächst prüfen wir, ob der Vertrag ausschreibungspflichtig ist und ob die Kostenschätzung korrekt ist. Anschließend beurteilen wir das gewählte Verfahren und das Verbot der Vertragsaufteilung. Falls erforderlich, suchen wir zunächst eine außergerichtliche Einigung; scheitert diese, unterstützen wir Sie nachdrücklich in Eilverfahren oder Gerichtsverfahren.

So arbeiten wir

Von der ersten Beurteilung bis zum Verfahren: klare Schritte.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im öffentlichen Vergaberecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen

Die am häufigsten gestellten Fragen betreffen Schwellenwerte.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Sind Sie sich unsicher, ob Sie ein Angebot abgeben müssen?

Reichen Sie Ihren Auftrag oder Ihr Angebot bei uns ein. Unsere Anwälte und Experten für Gesellschaftsrecht geben Ihnen schnell eine Einschätzung Ihrer Situation – egal ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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