Sachverstand

Einspruch gegen die Entscheidung

Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen

Mit unserer umfassenden Expertise im Vergaberecht betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen – von KMU, börsennotierten Unternehmen und internationalen Konzernen bis hin zu (halb-)staatlichen Einrichtungen und gemeinnützigen Organisationen. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
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Einspruch gegen die Entscheidung

Am Ende des Vergabeverfahrens wählt der Auftraggeber einen sogenannten Gewinner aus. Es ist möglich, dass ein Bieter mit der Auswahl des Gewinners nicht einverstanden ist. In diesem Fall kann er Einspruch gegen die Auftragsvergabe einlegen.

Um gegen eine Zuschlagsentscheidung Einspruch zu erheben, muss ein summarisches Verfahren eingeleitet werden. Die Einleitung des summarischen Verfahrens muss innerhalb der Alcatel-Frist erfolgen. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung und dauert zwanzig Tage. Nach Ablauf der Alcatel-Frist ist es einem Bieter nicht mehr möglich, ein Verfahren einzuleiten.

Das Vergabeverfahren wird ab Einleitung des summarischen Verfahrens bis zur Urteilsverkündung ausgesetzt. Unsere Anwälte und Rechtsexperten prüfen, ob der Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens gesetzes- und verordnungskonform gehandelt hat.

Haben Sie Fragen zur Einlegung eines Einspruchs gegen eine Schiedsentscheidung? Kontaktieren Sie uns.

Die Stillhaltefrist (Alcatel-Frist) hinsichtlich der Vergabeentscheidung

Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich bei der Auftragsvergabe noch um eine vorläufige Vergabe. Bevor der Auftraggeber den Zuschlag endgültig erteilen kann, gilt eine Stillhaltefrist von mindestens zwanzig Kalendertagen. Diese Stillhaltefrist, auch Alcatel-Frist genannt, ist in Artikel 2.127 des Vergabegesetzes 2012 geregelt und beginnt am Tag nach der Zustellung der Auftragsvergabe an alle Bieter. Innerhalb dieser Frist haben abgelehnte Bieter die Möglichkeit, die Entscheidung zu prüfen und gegebenenfalls ein summarisches Verfahren einzuleiten.

Wenn Sie innerhalb der Stillhaltefrist ein summarisches Verfahren einleiten, kann der Auftraggeber den Zuschlag erst nach der Entscheidung des Richters über den einstweiligen Rechtsschutz endgültig erteilen. Verstreichen Sie die Frist ungenutzt, verlieren Sie Ihr Recht, die Vergabe anzufechten: Es handelt sich um eine Verfallsfrist und nicht lediglich um eine Richtfrist. Bitte beachten Sie: Eine neue oder geänderte Vergabeentscheidung löst in der Regel eine neue Stillhaltefrist aus. Unsere Anwälte und Rechtsexperten überwachen diese Fristen genau, damit Sie nicht zu spät handeln.

Wann hat ein Einspruch gegen die Schiedsentscheidung Aussicht auf Erfolg?

Nicht jeder Einspruch ist erfolgreich. Der Richter im Eilverfahren prüft, ob der Auftraggeber das Gesetz und seine eigenen Vergabeunterlagen eingehalten hat. Ein Einspruch gegen eine Vergabeentscheidung hat in der Regel in folgenden Fällen die größten Erfolgsaussichten:

  • Begründungsmängel – Die Vergabeentscheidung muss so begründet werden, dass die vergebenen Punktzahlen nachvollziehbar sind. Eine vage Begründung wie „Der Gewinner hat ein besseres Angebot gemacht“ ist unzureichend; die Vergabestelle muss auch erläutern, warum Sie nicht die Höchstpunktzahl erreicht haben (Artikel 2.130 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen 2012).
  • Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und den Grundsatz der Transparenz – Alle Bieter müssen gleiche Chancen haben, und die Kriterien müssen im Voraus klar und unmissverständlich dargelegt werden (Artikel 1.8 und 1.9 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen 2012). Eine Bewertung anhand nicht offengelegter Kriterien oder einer verdeckten Gewichtung stellt einen Einspruchsgrund dar.
  • Der Gewinner erfüllt die Anforderungen nicht – Wenn sich herausstellt, dass das Gewinnerangebot ein Ausschlusskriterium, eine Eignungsanforderung oder die geforderten Referenzen nicht erfüllt, hätte der Auftrag nicht an diese Partei vergeben werden dürfen.
  • Fehlerhafte oder inkonsistente Bewertung – Der Bewertungsausschuss muss die zuvor bekanntgegebene Methodik befolgen. Bewertet er auf Grundlage eigener Erfahrung anstatt der eingereichten Unterlagen oder enthält die Bewertung Rechen- oder Additionsfehler, kann dies zu einer Neubewertung führen.
  • Ein unrealistisch niedriger Angebotspreis – Nur der Auftraggeber kann ein manipulatives oder unrealistisches Angebot zurückweisen. Als Mitbewerber können Sie einen niedrigen Preis grundsätzlich nur dann anfechten, wenn Sie nachweisen, dass die Ausführung zu diesem Preis offensichtlich unmöglich ist.

Schritt-für-Schritt-Plan: von der Ablehnung bis zum summarischen Verfahren

Haben Sie die Ausschreibung verloren? Schnelles und strukturiertes Handeln erhöht Ihre Chancen. Wir gehen die folgenden Schritte mit Ihnen durch:

  1. Prüfen Sie die Vergabeentscheidung umgehend. Die zwanzigtägige Frist ist kurz; die Zeit läuft ab dem Zeitpunkt der Absendung.
  2. Bitten Sie um eine zusätzliche Begründung. Ihnen steht eine Erklärung für Ihre Ablehnung zu. Es kommt häufig vor, dass im Laufe des Verfahrens Rechen- oder Bewertungsfehler aufgedeckt werden.
  3. Prüfen Sie das erfolgreiche Gebot. Erfüllt der Gewinner alle Anforderungen und Referenzen? Falls nicht, muss die Auftragsvergabe gegebenenfalls anders gehandhabt werden.
  4. Ziehen Sie rechtzeitig einen Rechtsbeistand hinzu. Das summarische Verfahren muss innerhalb der Stillhaltefrist eingeleitet werden. Unsere Beschaffungsspezialisten prüfen Ihre Erfolgsaussichten und erstellen, falls diese vielversprechend sind, die Klageschrift.

Neben der Anrufung des Eilrichters können Sie in manchen Fällen auch eine Beschwerde beim Auftraggeber selbst oder bei der Kommission für Vergabessachverständige einreichen. Wir beraten Sie hinsichtlich des Weges, der in Ihrer Situation die besten Ergebnisse verspricht.

Was kann der Richter entscheiden?

Wenn Sie im Eilverfahren obsiegen, sind verschiedene Ergebnisse möglich. Der Eilrichter kann den Auftraggeber anweisen, die Vergabeentscheidung zurückzuziehen, eine neue Bewertung durchzuführen oder Ihnen in Ausnahmefällen den Zuschlag zu erteilen. Manchmal ist eine erneute Ausschreibung erforderlich, weil das Verfahren einen wesentlichen Mangel aufweist. Wurde der Auftrag trotz allem bereits endgültig vergeben, kann unter bestimmten Voraussetzungen noch Schadensersatz geltend gemacht werden. Welcher Anspruch am ehesten Erfolg verspricht, hängt von der Art des Mangels und dem Verfahrensstand ab.

Einspruch gegen die Vergabe nach dem Vergaberecht

Die Anfechtung einer Auftragsvergabe ist ein Aspekt des umfassenderen Vergaberechts. Das Ergebnis hängt oft von Fragen ab, die sich bereits früher im Verfahren stellen: Fällt der Auftrag überhaupt unter die Vergabepflicht? Gelten die europäischen Schwellenwerte? Oder handelt es sich um eine private Ausschreibung mit eigenen Regeln? Wir prüfen Ihren Fall in diesem Kontext.

Für die Gruppe und den Bäcker an der Ecke

MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. Dadurch verbinden wir Prozesskompetenz mit praxisorientierter, wirtschaftlicher Beratung zu wettbewerbsfähigen Preisen. Ob Sie ein internationaler Konzern sind, der einen Millionenauftrag knapp verpasst hat, oder ein lokaler Unternehmer – der Bäcker um die Ecke –, der zum ersten Mal an einer kommunalen Ausschreibung teilnimmt: Wir prüfen objektiv die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und handeln innerhalb der vorgegebenen Fristen. Sind Sie sich bei einer Auftragsvergabe unsicher? Kontaktieren Sie uns, und wir besprechen Ihre Möglichkeiten gemeinsam.

Herr Jaime Boogaers
Herr Jaime Boogaers
Gesellschaftsrecht · Anwalt

In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.

Wobei wir helfen

Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.

  • Beurteilung Ihrer Rechtslage
  • Analyse von Verträgen, Entscheidungen, Korrespondenz und Belegen
  • Beratung zu Haftung, Verteidigung und Strategie
  • Verfassen oder Überprüfen von juristischer Korrespondenz
  • Verhandlungen mit der Gegenpartei, dem Treuhänder, dem Aktionär oder dem Berater
  • Leitfaden bei Eskalation, Verfahren oder Einigung

Wann sollte man einen Spezialisten hinzuziehen?

Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.

  • Es liegt eine Forderung, ein Anspruch oder eine Haftungsmitteilung vor
  • Sie sind sich unsicher, ob Sie reagieren, verhandeln oder gerichtlich vorgehen sollen
  • Es bestehen erhebliche finanzielle oder Reputationsrisiken
  • Die Gegenseite übt Druck aus oder setzt kurze Fristen
  • Sie möchten verhindern, dass eine Antwort später gegen Sie verwendet wird
  • Sie möchten im Voraus wissen, was rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist

Erst beurteilen, dann reagieren

In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.

Unser Ansatz

Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.

01

Aufnahme und Erstbeurteilung

Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.

02

Positions- und Risikoanalyse

Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.

03

Strategische Beratung

Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.

04

Ausführung

Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.

Spezialisten für Unternehmer

Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.

Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im öffentlichen Vergaberecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Praxisgruppen organisiert. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.

Häufig gestellte Fragen zum Einspruch gegen eine Schiedsentscheidung

Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.

Wann ist Rechtsberatung ratsam?

Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.

Kann MKB Juristen auch helfen, wenn bereits ein Konflikt besteht?

Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.

Was kostet eine spezialisierte Rechtsberatung?

Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.

Kann ich zunächst ein unverbindliches Beratungsgespräch führen?

Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.

Erläutern Sie Ihre Position

Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.

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Mehr Expertise innerhalb dieses Teams

Sehen Sie sich auch die anderen Abschnitte innerhalb dieses Rechtsgebiets an.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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