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Über SME-AnwälteBuchhalter unterliegen bei der Ausübung ihres Berufs dem Berufsrecht. Ob Sie eine Beschwerde einreichen oder sich als Buchhalter verteidigen müssen – unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater unterstützen Sie, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Bei der Ausübung ihres Berufs unterliegen Wirtschaftsprüfer dem Berufsrecht. Ein Mandant hat daher die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen seinen Wirtschaftsprüfer einzureichen. Dies kann er beispielsweise tun, wenn die vom Wirtschaftsprüfer erbrachte Dienstleistung nicht den Qualitätsstandards entspricht. Darüber hinaus hat auch ein Dritter die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen einen Wirtschaftsprüfer einzureichen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Ob ein Dritter ein berechtigtes Interesse hat, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Eine Beschwerde wird schriftlich eingereicht. Dieses Dokument muss den Sachverhalt klar darlegen und belegen, dass der Wirtschaftsprüfer gegen das Berufsrecht verstoßen hat. Eine Beschwerde richtet sich stets gegen einen einzelnen Wirtschaftsprüfer. Hat der Wirtschaftsprüfer gegen das Berufsrecht verstoßen, können Maßnahmen ergriffen werden. Diese können eine Rüge, eine Geldbuße, eine Verwarnung, aber beispielsweise auch den vorübergehenden oder dauerhaften Ausschluss aus dem Berufsregister umfassen. Im Rahmen eines Disziplinarverfahrens kann dem Wirtschaftsprüfer kein Schadensersatz auferlegt werden. Eine Schadensersatzklage muss zivilrechtlich erhoben werden.
Haben Sie Fragen zum Disziplinarrecht für Wirtschaftsprüfer? Kontaktieren Sie uns.
Das Disziplinarrecht für Wirtschaftsprüfer basiert auf dem Wirtschaftsprüferdisziplinargerichtsbarkeitsgesetz (Wtra) und dem Wirtschaftsprüferberufsgesetz (Wab). Die materiellen Standards, anhand derer das Verhalten eines registrierten Wirtschaftsprüfers (RA) oder eines zertifizierten Steuerberaters (AA) beurteilt wird, sind in den Berufsregeln der Königlich Niederländischen Organisation der Wirtschaftsprüfer (NBA) festgelegt, insbesondere in der Verordnung über das Berufsverhalten und die Ethik von Wirtschaftsprüfern (VGBA) und, für Prüfungs- und ähnliche Aufträge, in der Unabhängigkeitsverordnung (ViO).
Die VGBA legt fünf Grundprinzipien fest, an die sich jeder Wirtschaftsprüfer halten muss: Professionalität, Integrität, Objektivität, fachliche Kompetenz und Sorgfalt sowie Vertraulichkeit. Eine Beschwerde ist nur dann erfolgreich, wenn plausibel ist, dass der Wirtschaftsprüfer gegen eines oder mehrere dieser Prinzipien verstoßen hat. Nicht jeder Fehler oder jede Meinungsverschiedenheit über das Ergebnis eines Auftrags stellt einen Disziplinarverstoß dar; entscheidend ist, ob der Wirtschaftsprüfer so gehandelt hat, wie es von einem vernünftig handelnden und kompetenten Kollegen vernünftigerweise erwartet werden konnte.
Beschwerden gegen Wirtschaftsprüfer werden von der Wirtschaftsprüferkammer in Zwolle bearbeitet. Das Verfahren ist im Wesentlichen wie folgt:
Wenn sich die Beschwerde als begründet erweist, kann die Wirtschaftsprüferkammer eine Maßnahme ergreifen: eine Verwarnung, eine Rüge, eine Geldbuße, eine vorübergehende Aussetzung der Registrierung für höchstens drei Jahre oder die dauerhafte Streichung aus dem Wirtschaftsprüferregister.
Gegen eine endgültige Entscheidung der Wirtschaftsprüferkammer kann beim Berufungsgericht für den Wirtschaftssektor (CBb) in Den Haag Berufung eingelegt werden. Die Berufungsfrist ist kurz: sechs Wochen nach Zustellung der Entscheidung. Das CBb ist die höchste Instanz in Disziplinarverfahren gegen Wirtschaftsprüfer. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des CBb kann grundsätzlich keine neue Beschwerde wegen eines bereits beurteilten Verhaltens erhoben werden, es sei denn, es liegen wesentlich neue Tatsachen oder Umstände vor. Aufgrund dieser kurzen Frist und der Tatsache, dass Fehler in erster Instanz im Berufungsverfahren oft schwer zu korrigieren sind, ist eine rechtzeitige und fachkundige Unterstützung von großer Bedeutung.
Sowohl der Beschwerdeführer als auch der beschuldigte Buchhalter können Unterstützung erhalten. Bei MKB Juristen arbeiten Rechtsanwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater in gemischten Teams zusammen, sodass wir mit beiden Seiten des Disziplinarrechts vertraut sind.
Wenn Sie eine Beschwerde gegen einen Wirtschaftsprüfer einreichen, unterstützen wir Sie bei der klaren Formulierung: Welches Verhalten werfen Sie dem Wirtschaftsprüfer vor, welcher Grundsatz des VGBA wurde verletzt und mit welchen Dokumenten belegen Sie dies? Wenn Sie sich als Wirtschaftsprüfer verteidigen, erstellen wir eine fundierte Verteidigungsschrift, bereiten Sie auf die Anhörung vor und gewährleisten die Übereinstimmung mit möglichen zivil- oder strafrechtlichen Verfahren. So unterstützen wir jeden Mandanten – vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke – bei Streitigkeiten über seinen Jahresabschluss.
Bitte beachten Sie, dass das Disziplinarrecht ausschließlich die Qualität des beruflichen Verhaltens betrifft. Sollten Sie darüber hinaus Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, erfolgt dies im Rahmen eines Zivilprozesses; wir können beide Verfahren parallel für Sie abwickeln.
Nicht nur Mandanten, sondern grundsätzlich jede interessierte Partei kann eine Beschwerde gegen einen Wirtschaftsprüfer einreichen. Neben Mandanten und Dritten mit einem unmittelbaren Interesse können auch Aufsichtsbehörden und Organisationen eine Rolle spielen. Beispielsweise beaufsichtigt die niederländische Finanzmarktaufsicht (AFM) Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit einer gesetzlichen Abschlussprüfung und kann Beschwerde einlegen; auch die niederländische Wirtschaftsprüferkammer (NBA) kann als Berufsverband tätig werden. Ob ein Dritter ein ausreichendes Interesse hat, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Eine Beschwerde kann bis zu zehn Jahre nach dem mutmaßlichen Fehlverhalten bei der Wirtschaftsprüferkammer eingereicht werden.
Die Gerichtsgebühr beträgt 70 €. Wenn Ihrer Klage stattgegeben wird, erhalten Sie diesen Betrag zurück.
Nein. Die Wirtschaftsprüferkammer kann keinen Schadensersatz zusprechen. Sie müssen eine Schadensersatzklage beim Zivilgericht einreichen. Beide Verfahren können jedoch parallel laufen.
Rechtsbeistand ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber in Disziplinarverfahren oft ratsam. Eine prägnante schriftliche Beschwerde oder eine gut begründete Verteidigungsschrift sowie eine gründliche Vorbereitung auf die Anhörung erhöhen Ihre Erfolgsaussichten erheblich.
Das Disziplinarrecht für Wirtschaftsprüfer ist einer der Berufsgruppen, für die wir tätig sind. Möchten Sie wissen, wie das Disziplinarrecht für andere Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare oder Ärzte geregelt ist? Dann lesen Sie mehr auf unserer zum Disziplinarrecht.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen sowohl Beschwerdeführer als auch beschuldigte Wirtschaftsprüfer in jeder Phase des Disziplinarverfahrens.
Das Disziplinarrecht beinhaltet strenge Fristen und formale Anforderungen. Eine unvollständige Beschwerde oder eine zu spät eingereichte Verteidigung kann Ihren Fall kosten.
Zunächst prüfen wir, ob die Beschwerde einen Grundsatz des VGBA berührt, und erstellen darauf basierend eine faktisch und rechtlich fundierte Fallakte. In gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern achten wir auf die Übereinstimmung mit möglichen zivil- oder strafrechtlichen Verfahren und stellen sicher, dass Ihre Interessen umfassend vertreten werden.
Das Disziplinarverfahren vor der Wirtschaftsprüferkammer verläuft in festgelegten Schritten.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Disziplinarrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Disziplinarrecht für Wirtschaftsprüfer.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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