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Über SME-AnwälteRechtsanwälte unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Artikel 46 bis 60h des Anwaltsgesetzes. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl Kläger als auch Anwälte – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Ist ein Mandant mit der Arbeit eines Anwalts unzufrieden, kann er unter bestimmten Umständen eine Beschwerde beim Dekan der Anwaltskammer in dem Bezirk einreichen, in dem der Anwalt tätig ist. Der Dekan kann daraufhin Maßnahmen ergreifen. Beispielsweise kann er ein Disziplinarverfahren einleiten.
Neben der Befugnis, Verfahren einzuleiten, verfügt der Dekan auch über administrative Befugnisse. Dazu gehören die Verhängung einer Geldstrafe, die Erteilung einer Anweisung oder die Auszahlung einer Geldbuße. Darüber hinaus sind die Staatsanwaltschaft und die Steuer- und Zollbehörde befugt, die Wohnung eines Anwalts zu durchsuchen.
Unser Anwaltsteam kann Ihnen bei der Einreichung einer Disziplinarklage behilflich sein und Ihnen als Anwalt in Disziplinarverfahren rechtliche Unterstützung bieten.
Haben Sie Fragen zum Disziplinarrecht? Kontaktieren Sie uns.
Das Berufsrecht für Rechtsanwälte ist in den Artikeln 46 bis 60h des Rechtsanwaltsgesetzes geregelt. Der Kernstandard ist in Artikel 46 des Rechtsanwaltsgesetzes festgelegt: Ein Rechtsanwalt kann disziplinarisch belangt werden, wenn er gegen die ihm als Rechtsanwalt obliegende Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mandanten verstößt oder wenn sein Handeln oder Unterlassen den Pflichten eines ordnungsgemäßen Rechtsanwalts nicht angemessen ist. Dieser offene Standard wird durch die fünf in Artikel 10a des Rechtsanwaltsgesetzes festgelegten Grundwerte – Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Fachkompetenz, Integrität und Verschwiegenheit – sowie durch die Berufsordnung für Rechtsanwälte konkretisiert. Das Berufsrecht ist von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen wegen beruflicher Fahrlässigkeit zu unterscheiden: Eine disziplinarische Maßnahme dient nicht der Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, sondern der Sicherung der Qualität und Integrität des Berufsstandes.
Disziplinarverfahren werden in erster Instanz von den Disziplinarkammern (jeweils eine pro Bezirk: Amsterdam, Arnhem-Leeuwarden, Den Haag und ’s-Hertogenbosch) und im Berufungsverfahren sowie als höchste Instanz vom Disziplinargericht durchgeführt. Eine Beschwerde ist zunächst schriftlich beim Dekan des Bezirks einzureichen, in dem der Anwalt seine Kanzlei führt. Der Dekan fungiert als Vorermittler, versucht zu vermitteln und leitet eine Untersuchung ein. Scheitert die Vermittlung oder beantragt der Beschwerdeführer dies, leitet der Dekan die Beschwerde an die Disziplinarkammer weiter. Gegen eine Entscheidung der Kammer kann innerhalb von 30 Tagen Berufung beim Disziplinargericht eingelegt werden.
Hält der Disziplinarausschuss die Beschwerde (teilweise) für begründet, kann er eine Maßnahme ergreifen. Das Gesetz sieht folgende Maßnahmen in aufsteigender Reihenfolge ihrer Schwere vor: Verwarnung, Rüge, Geldstrafe, Suspendierung von der Berufsausübung für maximal ein Jahr und Streichung aus der Anwaltskammer. Der Ausschuss kann eine Maßnahme auch unter Auflagen verhängen und die Suspendierung oder Streichung öffentlich bekanntgeben. Für den Beschwerdeführer gilt eine Beschwerdefrist, und in der Regel sind Gerichtskosten zu entrichten; diese werden erstattet, wenn die Beschwerde als begründet befunden wird.
Jede interessierte Partei – beispielsweise ein (ehemaliger) Mandant, die Gegenpartei oder deren Anwalt – kann eine Beschwerde gegen einen Anwalt einreichen. Der Dekan kann auch von sich aus tätig werden und, wenn er der Ansicht ist, dass ein Anwalt gegen die Berufsregeln verstoßen hat, persönlich einen Fall als Dekansbeanstandung vor den Disziplinarausschuss bringen. Darüber hinaus verfügt der Dekan im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion über administrative Befugnisse, wie etwa die Erteilung einer Weisung, die Anordnung einer Geldbuße oder die Verhängung einer Verwaltungsstrafe. Für einen Anwalt, der mit einer Beschwerde oder einer Dekansbeanstandung konfrontiert ist, ist eine zeitnahe und sorgfältige Reaktion auf den Dekan oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
Im Bereich Disziplinarrecht arbeiten Anwälte und interne Rechtsberater in interdisziplinären Teams zusammen. Wir unterstützen sowohl Beschwerdeführer, die eine Disziplinarbeschwerde gegen einen Anwalt einreichen möchten, als auch Anwälte, die sich gegen eine Beschwerde oder einen Einspruch des Dekans verteidigen müssen. Wir betreuen Mandanten aller Größenordnungen, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke. Wir prüfen die Erfolgsaussichten, verfassen die Beschwerde oder die Verteidigungsschrift, vertreten Mandanten in der Anhörung vor dem Disziplinarausschuss und, falls erforderlich, im Berufungsverfahren vor dem Disziplinargericht.
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Disziplinarbeschwerde und einer Schadensersatzklage? Eine Disziplinarbeschwerde prüft, ob ein Anwalt die Berufsstandards eingehalten hat und kann disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen; eine Schadensersatzklage ist ein zivilrechtliches Verfahren zur Geltendmachung von Schadensersatz. Beide Verfahren können parallel laufen.
An wen kann ich eine Beschwerde über einen Anwalt richten? Schriftlich an den Dekan der Anwaltskammer in dem Bezirk, in dem der Anwalt seine Kanzlei betreibt. Der Dekan prüft die Beschwerde und kann sie an den Disziplinarausschuss weiterleiten.
Kann ich gegen eine Disziplinarmaßnahme Berufung einlegen? Ja. Gegen eine Entscheidung des Disziplinarrats kann innerhalb von 30 Tagen beim Disziplinargericht Berufung eingelegt werden, das in höchster Instanz entscheidet.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir übernehmen das gesamte Disziplinarverfahren, sowohl für Beschwerdeführer als auch für Anwälte.
Hält der Disziplinarausschuss die Beschwerde für begründet, kann eine Maßnahme folgen, die von einer Verwarnung bis zum Ausschluss aus der Anwaltskammer reicht. Maßnahmen können unter Auflagen verhängt und veröffentlicht werden.
Wir prüfen zunächst die Erfolgsaussichten einer Beschwerde oder Verteidigung und legen die Strategie fest. Anschließend verfassen wir die Beschwerde- oder Verteidigungsschrift, vertreten Sie in der Anhörung vor dem Disziplinarausschuss und, falls erforderlich, im Berufungsverfahren vor dem Disziplinargericht. Unsere gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern betreuen sowohl Unternehmen als auch Einzelunternehmer.
Ein Disziplinarverfahren folgt einem festgelegten Muster, von der Beschwerde bis zur möglichen Berufung.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Disziplinarrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zum Disziplinarrecht für Anwälte.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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