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Über SME-AnwälteDas Disziplinarrecht prüft, ob ein Angehöriger eines Berufsstandes die Berufsstandards eingehalten hat – mit spezialisierten Gremien und Gesetzen für Anwälte, Gesundheitsdienstleister, Notare, Wirtschaftsprüfer und Gerichtsvollzieher. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl große Organisationen als auch einzelne Angehörige eines Berufsstandes: auf der Seite der Verteidigung und der Klägerseite, von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke.
Das Disziplinarrecht prüft, ob ein Angehöriger eines Berufsstandes die Berufsstandards eingehalten hat – mit spezialisierten Gremien und Gesetzen für Anwälte, Gesundheitsdienstleister, Notare, Wirtschaftsprüfer und Gerichtsvollzieher. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl große Organisationen als auch einzelne Angehörige eines Berufsstandes: auf der Seite der Verteidigung und der Klägerseite, von internationalen Konzernen bis zum Bäcker um die Ecke.
Eine Disziplinarklage vor dem regionalen Disziplinarausschuss für das Gesundheitswesen kann Ihren Ruf und Ihren Beruf beeinträchtigen. Unsere Anwälte und Rechtsexperten bieten Gesundheitsdienstleistern und (ehemaligen) Patienten kompetente Unterstützung.
Seite anzeigenBuchhalter unterliegen bei der Ausübung ihres Berufs dem Berufsrecht. Ob Sie eine Beschwerde einreichen oder sich als Buchhalter verteidigen müssen – unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater unterstützen Sie, von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenRechtsanwälte unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Artikel 46 bis 60h des Anwaltsgesetzes. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl Kläger als auch Anwälte – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenVerstößt ein Gerichtsvollzieher gegen die Vorschriften oder drohen Ihnen als Gerichtsvollzieher Anklagen? Unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in Disziplinarverfahren vor der Gerichtsvollzieherkammer und in Berufungsverfahren vor dem Amsterdamer Oberlandesgericht. Wir betreuen Mandanten vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenEine Disziplinarklage vor der Notarkammer betrifft den Kern des notariellen Berufsstandes. Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater unterstützen Notare und Beschwerdeführer: von der Verteidigungsschrift bis zur Berufung vor dem Amsterdamer Oberlandesgericht.
Seite anzeigenMit unserer umfassenden Expertise im Disziplinarrecht betreuen wir eine Vielzahl von Dienstleistern – von Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern bis hin zu medizinischen Fachkräften wie Ärzten, Zahnärzten und Apothekern. Unsere Dienstleistungen zeichnen sich durch hohe Qualität, Zuverlässigkeit und fundiertes Fachwissen aus.
Seite anzeigenDas Disziplinarrecht ist das Rechtssystem, das prüft, ob ein Angehöriger eines freien Berufs die geltenden Berufsstandards eingehalten hat. Es ist vom Zivilrecht (Entschädigung) und Strafrecht (Strafe) zu unterscheiden: Der Disziplinarrichter beurteilt lediglich, ob der Angehörige eines freien Berufs nach dem Disziplinarrecht verwerflich gehandelt hat und kann Maßnahmen wie eine Verwarnung, eine Rüge, eine Suspendierung oder sogar den Ausschluss aus der Berufszulassung verhängen. Für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Gerichtsvollzieher und Angehörige der Gesundheitsberufe gelten gesonderte Disziplinarkammern und eigene Gesetze.
Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl große Organisationen als auch Einzelpersonen – von internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bis hin zu niedergelassenen Ärzten und selbstständigen Gesundheitsdienstleistern. Wir beraten beide Seiten: sowohl Fachleute, die eine Beschwerde abwehren müssen, als auch Beschwerdeführer, die einen Rechtsverstoß aufdecken möchten.
Eine Beschwerde gegen einen Rechtsanwalt muss zunächst beim Dekan des Bezirks eingereicht werden, in dem der Rechtsanwalt seine Kanzlei hat. Der Dekan führt eine Voruntersuchung durch und versucht zu vermitteln; gelingt dies nicht, wird der Fall an die Disziplinarkammer verwiesen. Gegen diese Entscheidung kann beim Disziplinargericht Berufung eingelegt werden. Das Verfahren und die Maßnahmen sind in den Artikeln 46 bis 60b des Rechtsanwaltsgesetzes geregelt. Der Disziplinarrichter beurteilt den Fall anhand der Grundwerte und Berufsregeln der Rechtsanwaltschaft.
Für im Rahmen des BIG-Gesetzes registrierte Gesundheitsfachkräfte – Ärzte, Zahnärzte, Krankenpfleger, Physiotherapeuten, Apotheker, Psychotherapeuten, Hebammen und Gesundheitspsychologen – gilt das Disziplinarrecht des Gesetzes über die Berufe im Gesundheitswesen (BIG-Gesetz). Beschwerden werden bei einer der regionalen Disziplinarkammern für das Gesundheitswesen eingereicht; Berufungen werden von der zentralen Disziplinarkammer für das Gesundheitswesen bearbeitet. Die Maßnahmen sind in Artikel 48 des BIG-Gesetzes festgelegt (von einer Verwarnung bis zum Entzug der BIG-Registrierung); die Beschwerdeberechtigten sind in Artikel 65 des BIG-Gesetzes beschrieben. Falls Ihr Fall den Gesundheitssektor betrifft, besuchen Sie bitte auch unsere zum Gesundheitsrecht.
Auch andere Berufe haben ihre eigenen disziplinarischen Regelungen. Für Notare gilt das Notariatsgesetz (Beschwerde bei der Notarkammer, Berufung beim Amsterdamer Berufungsgericht). Für Wirtschaftsprüfer gilt das Wirtschaftsprüfer-Disziplinargerichtsgesetz (Beschwerde bei der Wirtschaftsprüferkammer, Berufung beim Wirtschaftsgericht). Für Gerichtsvollzieher gilt das Gerichtsvollziehergesetz (Gerichtsvollzieherkammer). Fristen, Überprüfungsstandards und Maßnahmen unterscheiden sich je nach Beruf; wir kennen die Verfahren und die Unterschiede.
Disziplinarverfahren beginnen mit einer schriftlichen Beschwerde, gefolgt von einer schriftlichen Stellungnahme des beschuldigten Berufsangehörigen und in der Regel einer mündlichen Anhörung. Die Disziplinarkommission setzt sich üblicherweise aus Rechtsexperten und Kollegen zusammen. Ein wichtiger Grundsatz ist das Recht auf eine kostenlose Verteidigung: Der Beschuldigte kann seine Verteidigung nach eigenem Ermessen vortragen, ohne dass dies automatisch zu einer Verschärfung der Maßnahmen führt. Beachten Sie die Fristen für die Einreichung von Beschwerden, die je nach Berufsgruppe variieren und nach deren Ablauf eine Beschwerde als unzulässig gelten kann.
Die Schwere der Disziplinarmaßnahme reicht von einer Verwarnung oder Rüge über eine Geldstrafe oder (bedingte) Suspendierung bis hin zur schwersten Maßnahme: einem Berufsverbot oder der Streichung aus dem Berufsregister. Disziplinarmaßnahmen können weitreichende Folgen haben – für Ihre Berufszulassung, Ihren Versicherungsschutz und Ihren Ruf. Daher ist eine gründliche und zeitnahe Verteidigung unerlässlich. Sollte neben dem Disziplinarverfahren ein Zivilprozess oder eine Haftungsklage anhängig sein, lesen Sie bitte unsere zu Rechtsstreitigkeiten.
Spezialisierte Disziplinarrechtskanzleien konzentrieren sich oft auf große Berufsverbände. Wir nicht: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreut sowohl nationale Gesundheitskonzerne als auch selbstständige Freiberufler – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke. Praxisorientiert, unkompliziert und juristisch versiert, mit der richtigen Mischung aus Anwalt (erforderlich während des Verfahrens) und Rechtsberater (für Beratung, Fallbearbeitung und Prävention).
Viele Beschwerden lassen sich auf unklare Vereinbarungen, unzureichende Dokumentation oder mangelhafte Kommunikation zurückführen. Klare Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine Auftragsbestätigung und ein ordnungsgemäßes Beschwerdemanagement reduzieren das Risiko einer Disziplinarmaßnahme erheblich. Wir unterstützen Sie bei der Prävention, beispielsweise durch Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen, die Ihre Pflichten und Haftung klar definieren.
Von der Ausarbeitung einer Verteidigungsschrift bis zur Einreichung einer fundierten Beschwerde – unsere Anwälte und Rechtsexperten begleiten Sie durch das gesamte Disziplinarverfahren.
Eine Disziplinarbeschwerde kann Ihre Registrierung, Ihren Versicherungsschutz und Ihren Ruf beeinträchtigen. Je früher Sie uns einschalten, desto stärker sind Ihre Verteidigungschancen. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist es ratsam, sich beraten zu lassen.
In Disziplinarverfahren bestimmen die Fakten, die geltenden Berufsstandards und die Beschwerdefrist Ihre Position. Bevor wir eine Verteidigungs- oder Beschwerdeschrift einreichen, prüfen wir die Akte, die Berufsregeln und die Zulässigkeit des Falls. So wählen wir das Vorgehen – Anerkennung und Berichtigung, begründete Gegendarstellung oder ein formelles Verfahren –, das Ihren Interessen am besten dient, und nicht die erstbeste Reaktion.
Von der Beschwerde zum Ergebnis in vier Schritten.
Wir besprechen die Beschwerde bzw. Ihre beabsichtigte Beschwerde, den Einspruch und Ihr Ziel und prüfen die Akte.
Wir prüfen die Fakten anhand der Berufsstandards und des einschlägigen Rechts und beurteilen Fristen und Zulässigkeit.
Wir entscheiden uns für die Vorgehensweise – Anerkennung, Widerspruch oder ein verfahrenstechnischer Weg – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir entwerfen die Verteidigungs- oder Klageschrift, führen die Anhörung durch und legen gegebenenfalls Berufung ein.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Disziplinarrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Fachleute und Beschwerdeführer am häufigsten stellen.
Der Disziplinarrichter prüft lediglich, ob ein Angehöriger eines Berufsstandes die Berufsstandards eingehalten hat und kann Maßnahmen wie eine Verwarnung oder den Ausschluss aus dem Berufsregister verhängen. Schadensersatzansprüche werden vor dem Zivilgericht, Strafen vor dem Strafgericht geltend gemacht. Alle drei Verfahren können im Zusammenhang mit demselben Vorfall parallel laufen.
Je nach Beruf reichen die Sanktionen von einer Verwarnung oder Rüge über eine Geldstrafe oder (bedingte) Suspendierung bis hin zu einem Berufsverbot oder der Streichung aus dem Berufsregister. Für im Rahmen des BIG-Gesetzes registrierte Gesundheitsdienstleister ist die Sanktionsreihe in Artikel 48 des BIG-Gesetzes, für Rechtsanwälte im Rechtsanwaltsgesetz geregelt.
Für jede Berufsgruppe gelten spezifische Beschwerde- und Verjährungsfristen; eine zu späte Beschwerdeeinreichung führt zur Unzulässigkeit. Ihnen als Beschuldigtem wird eine Frist für Ihre Verteidigungsschrift eingeräumt. In beiden Fällen sollten Sie nicht zögern: Eine zeitnahe und gut begründete Antwort ist oft entscheidungserheblich.
Unsere Kanzlei verfügt über beides im eigenen Haus. Für die Durchführung des Disziplinarverfahrens selbst ist ein Anwalt die beste Wahl; für Beratung, Erstellung der Akte, Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie, Prävention und Verhandlung reicht oft ein interner Berater aus. Gemeinsam mit Ihnen wählen wir die passende Vorgehensweise.
Wir arbeiten transparent: Fachberatung im Disziplinarrecht ab 155 € pro Stunde zzgl. MwSt. Im Erstgespräch besprechen wir den Umfang Ihres Falles und geben Ihnen eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.
Das Disziplinarrecht konzentriert sich zwar auf den einzelnen Berufstätigen, doch die Folgen betreffen oft auch die Organisation: Reputation, Versicherungsschutz, Unternehmensführung und interne Abläufe. Wir beraten nicht nur den betroffenen Berufstätigen, sondern unterstützen Organisationen auch bei der Prävention und im Umgang mit Beschwerden.
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