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Über SME-AnwälteEine Disziplinarklage vor der Notarkammer betrifft den Kern des notariellen Berufsstandes. Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater unterstützen Notare und Beschwerdeführer: von der Verteidigungsschrift bis zur Berufung vor dem Amsterdamer Oberlandesgericht.
Notare unterstehen der Aufsicht einer staatlichen Behörde, nämlich der Finanzaufsichtsbehörde (BFT). Daher sind sie verpflichtet, ihr Amt mit der gebotenen Sorgfalt auszuüben. Ein Mandant kann eine Beschwerde über die Dienstleistungen des Notars beim Streitbeilegungsausschuss für Notare einreichen. Die Disziplinarbeschwerde wird anschließend von der Notarkammer bearbeitet.
Unser Anwaltsteam kann Ihnen bei der Einreichung einer Disziplinarklage behilflich sein und Notaren, die mit Disziplinarverfahren konfrontiert sind, rechtliche Unterstützung bieten.
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Das Notariatsdisziplinarrecht bildet einen eigenständigen Teilbereich des umfassenderen Disziplinarrechtsund verfügt über einen eigenen Rechtsrahmen sowie eine separate Disziplinarkammer. Anders als beispielsweise Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer ist der Notar ein Amtsträger mit eigenen Amtspflichten und Sorgfaltspflichten. Dies erfordert einen spezifischen Beurteilungsrahmen. Daher beurteilen wir Disziplinarverfahren gegen oder für einen Notar anhand spezifischer notarieller Standards und nicht nach dem allgemeinen Beschwerdebegriff.
Die rechtliche Grundlage des Notariatsdisziplinarrechts bilden die Artikel 93 bis 109 des Notariatsgesetzes. Kernstück ist der Disziplinarstandard des Artikels 93 des Notariatsgesetzes: Ein (Kandidat-)Notar unterliegt Disziplinarmaßnahmen wegen Handlungen oder Unterlassungen, die gegen das Gesetz, die ihm als Notar gegenüber seinen Auftraggebern obliegende Sorgfaltspflicht oder die Pflichten eines ordnungsgemäßen Notars verstoßen.
In der Disziplinarrechtsprechung wird dieser offene Standard auf Grundlage der besonderen Sorgfaltspflicht des Notars, seiner Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (Beratungs- und Informationspflicht) sowie der Anforderungen an seine Finanzverwaltung und sein Treuhandkonto ausgelegt. Wir übersetzen einen Sachverhalt in diese Standards, sei es im Zusammenhang mit einem strittigen Testament, einer Eigentumsübertragung, einer Hypothekenurkunde oder der Verwaltung von Geldern auf dem Treuhandkonto.
Eine Beschwerde ist schriftlich bei der Notarkammer einzureichen. Jeder mit einem berechtigten Interesse ist berechtigt, eine Beschwerde einzureichen; dieses Interesse muss nicht finanzieller Natur sein. Neben einem Mandanten können auch der Vorsitzende der Kammer, die Königlich Niederländische Notarvereinigung (KNB), die Finanzaufsichtsbehörde (BFT) oder ein anderer Notar eine Beschwerde einreichen. Für die Bearbeitung der Beschwerde wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.
Gemäß Artikel 99 des Notariatsgesetzes beträgt die Beschwerdefrist drei Jahre und beginnt mit dem Tag, an dem der Beschwerdeführer von der Handlung oder Unterlassung des Notars Kenntnis erlangt hat. Nach Eingang der Beschwerde hat der Notar in der Regel drei Wochen Zeit, eine Verteidigungsschrift einzureichen. Die Kammer kann ein weiteres schriftliches Verfahren (Erwiderung und Gegenerwiderung) sowie eine mündliche Verhandlung anordnen. Wir erstellen die Verteidigungsschrift, überwachen die Fristen und unterstützen unseren Mandanten in der Verhandlung.
Wird eine Beschwerde (teilweise) als begründet erachtet, kann die Notarkammer gemäß Artikel 103 des Notariatsgesetzes Maßnahmen ergreifen. Das Gesetz sieht eine abgestufte Abfolge von Maßnahmen vor: Verwarnung, Rüge, Geldbuße, Entzug der Befugnis zur Ausübung des Amtes durch einen Notarassistenten oder Notaranwärter, Suspendierung von der Amtsausübung und als schwerste Maßnahme die Amtsenthebung.
Der Disziplinarrichter kann keine Entschädigung zusprechen. Wer neben einer disziplinarischen Entscheidung auch einen finanziellen Ausgleich anstrebt, muss sich an das Zivilgericht (Haftungsverfahren) oder, bei bestimmten finanziellen Streitigkeiten, an den Streitschlichtungsausschuss für Notare wenden. Wir prüfen im Vorfeld, welcher Weg das beste Ergebnis verspricht und ob disziplinarische und zivilrechtliche Verfahren parallel laufen können.
Gegen eine Entscheidung der Notarkammer kann beim Amsterdamer Berufungsgericht Berufung eingelegt werden, das für notarielle Disziplinarverfahren ausschließlich zuständig ist (Artikel 107 des Notargesetzes). Die Berufung muss innerhalb von dreißig Tagen eingelegt werden. Das Gericht prüft den Fall erneut in seiner Gesamtheit. Gegen die Entscheidung der Kammer ist keine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof möglich; eine Revision im öffentlichen Interesse ist jedoch beim Obersten Gerichtshof zulässig. Wir beraten Sie umfassend zu den Erfolgsaussichten einer Berufung, damit Notare keine unnötigen Rechtsstreitigkeiten führen und Beschwerdeführer keine Fristen versäumen.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und (Unternehmens-)Rechtsberatern. Wir unterstützen sowohl Notare bei Disziplinarverfahren als auch Mandanten, Unternehmen und Privatpersonen, die eine Beschwerde gegen einen Notar einreichen möchten. Zu unseren Mandanten zählen internationale Konzerne und deren Geschäftsführer ebenso wie der Einzelunternehmer und der Bäcker um die Ecke mit Fragen zu Urkunden oder Erbschaften. Für jeden Fall stellen wir ein Team zusammen, das dem jeweiligen Aufwand und der Komplexität gerecht wird.
Für Verfahren vor der Notarkammer wird eine Gerichtsgebühr von 50 Euro fällig. Hinzu kommen etwaige Kosten für Rechtsbeistand. Wir werden im Voraus eine transparente Kostenvereinbarung treffen.
Gemäß Artikel 99 des Notariatsgesetzes beträgt die Beschwerdefrist drei Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Handlung oder Unterlassung des Notars Kenntnis erlangt haben. Nach Ablauf dieser Frist ist die Beschwerde grundsätzlich unzulässig.
Nein. Die Notarkammer kann zwar Maßnahmen ergreifen, aber keine Entschädigung zusprechen. Für eine finanzielle Wiedergutmachung müssen Sie sich an das Zivilgericht oder, bei bestimmten finanziellen Streitigkeiten, an den Notariatsstreitbeilegungsausschuss wenden. Wir beraten Sie gern zum weiteren Vorgehen.
Reagieren Sie fristgerecht: Sie haben in der Regel drei Wochen Zeit für Ihre Verteidigungsschrift. Wir erstellen diese gemeinsam mit Ihnen, überwachen die Fristen und unterstützen Sie bis hin zu einer möglichen Berufung vor dem Amsterdamer Oberlandesgericht.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen sowohl Notare als auch Beschwerdeführer während des gesamten Disziplinarverfahrens.
Eine begründete Disziplinarklage kann Maßnahmen bis hin zur Suspendierung oder Amtsenthebung nach sich ziehen (Artikel 103 des Notariatsgesetzes) und hat unmittelbare Folgen für den Ruf und die Berufsausübung. Eine fundierte Verteidigung oder eine präzise formulierte Beschwerde sind hierbei entscheidend.
Wir übersetzen die Sachlage in die disziplinarischen Standards des Notariatsrechts und wählen im Vorfeld den effektivsten Weg: Disziplinarverfahren, zivilrechtliche Haftung, die Notariatsstreitbeilegungskommission oder eine Kombination aus beidem. Mit gemischten Teams aus Anwälten und internen Rechtsberatern betreuen wir sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer.
Das Disziplinarverfahren der Kammer für Notariatspraxis im Überblick.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Disziplinarrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Disziplinarrecht für Notare.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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