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Über SME-AnwälteEine Disziplinarklage vor dem regionalen Disziplinarausschuss für das Gesundheitswesen kann Ihren Ruf und Ihren Beruf beeinträchtigen. Unsere Anwälte und Rechtsexperten bieten Gesundheitsdienstleistern und (ehemaligen) Patienten kompetente Unterstützung.
Gemäß dem Gesetz über individuelle Gesundheitsberufe (Individual Healthcare Professions Act, BIG) unterliegen alle nach dem BIG registrierten Gesundheitsfachkräfte dem ärztlichen Disziplinarrecht. Beispiele für nach dem BIG registrierte Gesundheitsfachkräfte sind Ärzte, Krankenpfleger, Zahnärzte und Physiotherapeuten.
Um festzustellen, ob in einem bestimmten Fall disziplinarische Maßnahmen Anwendung finden, muss geprüft werden, ob die disziplinarischen Standards anwendbar sind. Es muss sich um einen Fall handeln, in dem Handlungen oder Unterlassungen vorgenommen wurden, die der von einem professionellen Gesundheitsdienstleister zu erwartenden Sorgfaltspflicht widersprechen. Darüber hinaus muss die Handlung oder Unterlassung den Interessen einer ordnungsgemäßen Gesundheitsversorgung zuwiderlaufen. Eine Disziplinarklage wird bei der zuständigen regionalen Disziplinarkammer für das Gesundheitswesen eingereicht. Unser Team aus Anwälten und Rechtsexperten unterstützt sowohl Gesundheitsdienstleister als auch (ehemalige) Patienten.
Haben Sie Fragen zum ärztlichen Disziplinarrecht? Kontaktieren Sie uns.
Das ärztliche Disziplinarrecht ist ein Teilgebiet unseres umfassenderen Fachgebiets Disziplinarrecht. Anders als das Disziplinarrecht für Rechtsanwälte, Notare oder Wirtschaftsprüfer hat das ärztliche Disziplinarrecht eine eigene gesetzliche Grundlage im Gesetz über die Berufe im Gesundheitswesen (BIG-Gesetz). Die Beurteilung basiert nicht auf der Einhaltung der Berufsregeln einer Anwaltskammer, sondern auf den beiden in Artikel 47 BIG-Gesetz festgelegten disziplinarischen Standards und der Qualität der Patientenversorgung. Bei MKB Juristen arbeiten Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen in interdisziplinären Teams zusammen, um Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie niedergelassenen Allgemeinmedizinern, Zahnärzten und Physiotherapeuten kompetente Unterstützung zu bieten.
Eine Disziplinarbeschwerde kann nur dann Erfolg haben, wenn das Handeln oder Unterlassen des Gesundheitsdienstleisters unter einen der beiden Disziplinarstandards des Artikels 47 des Gesetzes über die individuellen Gesundheitsberufe fällt. Der erste Disziplinarstandard betrifft Handlungen oder Unterlassungen, die der Sorgfaltspflicht des Gesundheitsdienstleisters gegenüber dem Patienten zuwiderlaufen. Beispiele hierfür sind eine Fehldiagnose, mangelhafte Dokumentation, unzureichende Patienteninformation oder ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht. Der zweite Disziplinarstandard betrifft alle anderen Handlungen oder Unterlassungen, die den Interessen einer ordnungsgemäßen Ausübung der individuellen Gesundheitsversorgung zuwiderlaufen, beispielsweise die Irreführung eines Versicherers oder fahrlässiges Verhalten in den Medien. Wir prüfen jede Beschwerde anhand dieser Standards und entscheiden, ob eine Begründung realistisch ist.
Nicht jeder ist berechtigt, eine Beschwerde beim regionalen Disziplinarausschuss für das Gesundheitswesen einzureichen. Das Gesundheitsberufegesetz (BIG Act) nennt vier Kategorien von Beschwerdeführern: die unmittelbar Betroffenen (in der Regel der Patient oder ein Angehöriger), die Person, die den Gesundheitsdienstleister beauftragt hat, den Arbeitgeber oder den Vorstand der Einrichtung sowie die Aufsichtsbehörde für Gesundheit und Jugendpflege (IGJ). Für Gesundheitseinrichtungen und Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wann und wie sie selbst eine Beschwerde einreichen können oder müssen. Wir beraten sowohl Beschwerdeführer als auch beschuldigte Gesundheitsdienstleister zu ihrer Position und ihren Erfolgsaussichten.
Das Verfahren beginnt mit einer Beschwerde bei einer der drei regionalen Disziplinarkammern für das Gesundheitswesen (Amsterdam, ’s-Hertogenbosch und Zwolle). Die Beschwerdegebühr beträgt 50 Euro. Der mutmaßliche Verstoß darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Der beschuldigte Gesundheitsdienstleister erhält die Beschwerde und hat Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Anschließend erfolgt eine Voruntersuchung, in der möglichst viele Informationen gesammelt werden, gefolgt von einer mündlichen Verhandlung. Die Kammer entscheidet dann über die Begründung der Beschwerde. Ein Verfahren vor der regionalen Disziplinarkammer dauert im Durchschnitt etwa sieben Monate. Eine gut begründete schriftliche Stellungnahme ist oft entscheidend; unser Team erstellt diese gemeinsam mit dem Gesundheitsdienstleister und unterstützt ihn in der Verhandlung.
Wird eine Beschwerde als begründet erachtet, kann die Disziplinarkammer eine Maßnahme mit steigender Schwere verhängen: eine Verwarnung, eine Rüge, eine Geldbuße von bis zu 4.500 Euro, eine Aussetzung der Eintragung im Berufsregister für bis zu einem Jahr (gegebenenfalls bedingt mit einer Probezeit von bis zu zwei Jahren), einen teilweisen Entzug der Berufsausübungserlaubnis und, als schwerste Maßnahme, die Löschung der Eintragung im Berufsregister. Eine Verwarnung ist im Berufsregister nicht sichtbar, schwerere Maßnahmen wie Rüge, Aussetzung, teilweiser Entzug der Berufsausübungserlaubnis oder Löschung werden jedoch protokolliert und (teilweise) veröffentlicht. Da eine Maßnahme erhebliche Auswirkungen auf den Ruf und die Berufsausübung hat, ist eine gezielte Rechtsberatung von großer Bedeutung.
Gegen eine Entscheidung der Regionalen Disziplinarkammer kann beim Zentralen Disziplinarausschuss für das Gesundheitswesen in Den Haag Berufung eingelegt werden. Der Leistungserbringer im Gesundheitswesen und der Generalinspektor für Justiz (IGJ) können jederzeit Berufung einlegen; der Beschwerdeführer kann nur dann Berufung einlegen, wenn seine Beschwerde abgewiesen wurde. Für die Berufung wird erneut eine Gerichtsgebühr von 50 Euro fällig, und das Verfahren dauert im Durchschnitt etwa neun Monate. Der Zentrale Disziplinarausschuss prüft den Fall erneut und kann die vorherige Entscheidung bestätigen, aufheben oder eine andere Maßnahme anordnen. Wir beurteilen die Erfolgsaussichten der Berufung und übernehmen das gesamte Verfahren für Sie.
Im Gesundheitswesen wird die Tragweite einer Disziplinarklage oft unterschätzt. Häufige Fehler sind die zu späte oder zu kurze Einreichung der Verteidigungsschrift, eine emotionale oder defensive Reaktion anstelle einer sachlichen und fundierten, die verspätete Einsichtnahme in die Patientenakte sowie die Unterschätzung des zweiten disziplinarischen Standards. Durch die frühzeitige Beauftragung eines Anwalts oder Rechtsexperten lässt sich verhindern, dass ein aussichtsreicher Fall unnötigerweise zu einer disziplinarischen Maßnahme führt.
Wir vereinen Anwälte und Unternehmensjuristen in einem interdisziplinären Team und können so sowohl große Gesundheitseinrichtungen und internationale Konzerne als auch niedergelassene Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister in Ihrer Nähe unterstützen. Ob Sie Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Krankenpfleger oder Physiotherapeut sind oder als (ehemaliger) Patient eine Beschwerde einreichen möchten – wir helfen Ihnen, Ihre Position, Ihre Möglichkeiten und Ihre Strategie zu prüfen. Haben Sie Fragen zum ärztlichen Disziplinarrecht? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir begleiten sowohl Gesundheitsdienstleister als auch Beschwerdeführer durch jede Phase des Disziplinarverfahrens.
Eine begründete Disziplinarbeschwerde kann zu einer im BIG-Register veröffentlichten Maßnahme führen und Folgen für Ihre berufliche Praxis und Ihren Ruf haben. Rechtzeitige und gezielte Unterstützung erhöht die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ergebnisses.
Wir prüfen die Beschwerde anhand der beiden Disziplinarstandards des Artikels 47 des BIG-Gesetzes, analysieren die Krankenakte und erarbeiten eine sachlich fundierte und begründete Verteidigung. Gegebenenfalls beraten wir Sie zu einer außergerichtlichen Einigung, einer begründeten Beschwerde oder einer erfolgversprechenden Berufung.
Von der Beschwerdeeinreichung bis zu einer möglichen Berufung begleiten wir Sie durch jede Phase.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Disziplinarrecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete innerhalb dieses Rechtsbereichs konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedlichen Fachgruppen zusammengefasst. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Fachgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Fachgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Fachgruppen zurück.
Die am häufigsten gestellten Fragen zu Disziplinarverfahren im Gesundheitswesen.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
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