Allgemeine Geschäftsbedingungen zu formulieren ist nicht kompliziert – wenn man weiß, worauf es ankommt. Unternehmer, die auf Probleme stoßen, sind selten diejenigen, die alles falsch gemacht haben. Es sind vielmehr diejenigen, die neun Dinge richtig gemacht, aber eines vergessen haben: die Bedingungen dem Kunden korrekt mitzuteilen. Im Folgenden finden Sie zehn konkrete Tipps, die den Unterschied machen, sowie drei Dinge, die Sie unbedingt vermeiden sollten.
Der Stuckateur Piet wünschte, er hätte diese Liste vorher gehabt. Wir gehen davon aus, dass Sie der Klügere von beiden sind.
Tipp 1: Beginnen Sie mit einem soliden Branchenmodell, nicht mit einer zufälligen Vorlage
Ein komplett neu erstelltes Regelwerk ist zeitaufwendig und birgt unnötige Risiken. Ein beliebiges Online-Dokument ist zwar günstig, berücksichtigt aber Ihre Branche nicht. Der Mittelweg: Nutzen Sie die Muster-AGB Ihres Branchenverbands (z. B. UAV im Baugewerbe, MetaalUnie, FENEX im Transportwesen, Nederland ICT) und passen Sie diese an Ihre Bedürfnisse an. Praktisch und rechtlich geprüft. Eine Übersicht über Muster-AGB finden Sie auf dem Ondernemersplein der Handelskammer.
Tipp 2: Schreiben Sie in einfacher Sprache, nicht in juristischem Fachjargon
Unverständliche Klauseln werden zum Nachteil des Verfassers ausgelegt. Halten Sie es kurz, klar und verwenden Sie einfache, verständliche Formulierungen. Ein Satz, den Sie selbst nach vier Tassen Kaffee nicht verstehen, wird auch Ihr Mandant später nicht verstehen – und der Richter wird davon nicht beeindruckt sein. Streichen Sie Wörter wie „daher“, „vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen“ und „soweit gesetzlich vorgeschrieben“. Schreiben Sie verständlich, nicht juristisch.
Tipp 3: Begrenzen Sie Ihre Haftung explizit und realistisch
Viele Unternehmer möchten ihre Haftung vollständig ausschließen. Das klingt zwar vernünftig, ist aber für Verbraucher unwirksam (und führt zu einem negativen Schufa-Eintrag), und im B2B-Bereich ist es oft unangemessen belastend. Besser ist es, die Haftung beispielsweise auf den Rechnungsbetrag des Auftrags oder die Versicherungssumme zu begrenzen. Dies gewährleistet Rechtssicherheit und bietet Ihnen den nötigen Schutz.
Tipp 4: Zinsen und Inkassokosten regeln – das spart später viel Geld
Eine Zahlungsfrist ohne Folgen ist wünschenswert. Legen Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, dass bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Verzugszinsen sowie außergerichtliche Inkassokosten gemäß dem Inkassogesetz fällig werden. Ohne diese Klausel dürfen Sie nicht mehr als die gesetzlichen Verzugszinsen berechnen. Informieren Sie sich auch darüber, welche gesetzlichen Verzugszinsen Sie auf unbezahlte Rechnungen erheben dürfen.
Tipp 5: Hand rüber, Hand rüber, Hand rüber
Dreimal, denn genau hier scheitern die meisten AGB. Geben Sie Ihrem Kunden Ihre AGB vor oder bei Vertragsabschluss. In Papierform: Senden Sie sie zusammen mit dem Angebot. Online: Stellen Sie sie als herunterladbare PDF-Datei vor dem Bezahlvorgang bereit. Nicht nur als Link in der Fußzeile und auch nicht erst mit der Rechnung. Andernfalls kann Ihr Kunde Ihre gesamten AGB vernichten, und Sie stehen wieder am Anfang. Wie und warum: Lesen Sie den Abschnitt „ Wann Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sind“.
Tipp 6: Immer nachschlagen, und zwar an drei Stellen
Verweisen Sie in Ihrem Angebot, Ihrer Auftragsbestätigung und Ihrer Rechnung auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nicht nur einmal, nicht sporadisch: als Standardangabe in allen drei Dokumenten. Legt der Kunde eigene Geschäftsbedingungen vor? Dann gelten grundsätzlich die zuerst genannten (Art. 6:225 Abs. 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), es sei denn, die andere Partei lehnt sie ausdrücklich ab. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wie oft das schiefgeht, sehen Sie im Beispiel „Zweimaliges Vertun der Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Tipp 7: Erstellen Sie ein separates Set für Verbraucher
Die Verwendung desselben Dokuments für B2B und B2C birgt Risiken. Für Verbraucher gelten zusätzliche Regeln (Widerrufsrecht, Informationspflichten, Konformität) und strenge Beschränkungen (Schwarze und Graue Listen). Was im B2B-Bereich funktioniert, kann im B2C-Bereich ungültig sein. Haben Sie beide Kundengruppen? Erstellen Sie zwei separate Datensätze und stellen Sie sicher, dass Ihr Verkaufsprozess den jeweils richtigen Datensatz anzeigt. Einen Überblick über die Erwartungen der Verbraucher finden Sie im ConsuWijzer der ACM. Dort erfahren Sie auch, wie streng die ACM bei Verstößen gegen das Widerrufsrecht vorgeht.
Tipp 8: Halten Sie sie auf dem neuesten Stand – überprüfen Sie sie mindestens jährlich
Das Recht entwickelt sich weiter, und Ihre Dienstleistungen entwickeln sich entsprechend. Allgemeine Geschäftsbedingungen aus dem Jahr 2019 sind in manchen Bereichen garantiert veraltet: geänderte Regelungen zum Datenschutz, angepasster Verbraucherschutz und neue Vorschriften für den digitalen Handel. Überprüfen Sie Ihre AGB einmal jährlich. Bieten Sie neue Dienstleistungen an oder bedienen Sie neue Kundengruppen? Dann überprüfen Sie sie umgehend. Betrachten Sie es als eine Art Fahrzeugcheck für Ihr Unternehmen – es ist die sicherste Methode.
Tipp 9: Die DSGVO gehört nicht in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Einer der häufigsten Fehler: Alles über personenbezogene Daten und Cookies in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu quetschen. Datenschutz gehört in eine separate Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie. Beschränken Sie Ihre AGB auf die kaufmännischen Vereinbarungen (Preis, Lieferung, Haftung). Zwei übersichtliche Dokumente sind immer besser als ein unübersichtlicher Block.
Tipp 10: Lass sie von jemandem überprüfen, der kein Freund ist
Ihr bester Freund, Ihr Vater oder Ihr Kollege mit „Vertragskenntnissen“ sind selten der richtige Ansprechpartner. Was Sie brauchen, ist jemand, der Sie nicht schont. Ein spezialisierter Anwalt für KMU-Recht findet die Schlupflöcher, die Ihnen entgehen, in nur wenigen Stunden. Ein guter, maßgeschneiderter Vertrag kostet in der Regel zwischen 350 und 500 Euro – informieren Sie sich über die Kosten. Das ist fast immer günstiger, als erst im Streitfall festzustellen, dass Ihre Klausel nicht stichhaltig ist.
Bonus: Drei Dinge, die du besser nicht tun solltest
- Unüberlegtes Kopieren von der Konkurrenz ist riskant. Man weiß nicht, ob der Text korrekt ist, ob er zum eigenen Projekt passt und ob er veraltet oder urheberrechtlich geschützt ist. Die Risiken solcher Copy-and-Paste-Verträge sind größer, als viele Unternehmer annehmen.
- Dazu gehören Klauseln, die Sie vor Gericht nicht verteidigen können. Klingt logisch, kommt aber häufiger vor, als man denkt. „Haftungsausschluss“ oder eine 24-Stunden-Frist für Beschwerden – das mag streng erscheinen, doch im Konfliktfall berufen Sie sich darauf ohne den vermeintlichen Schutz.
- Vergessen Sie nicht, dass auch Sie sich verändern. Was im ersten Jahr noch passte, passt oft im fünften Jahr nicht mehr. Umfangreichere Dienstleistungen, andere Kunden, andere Risiken. Geschäftsbedingungen ohne Wartung sind Geschäftsbedingungen mit einem Ablaufdatum.
Das Wichtigste: Konsultieren Sie einen Anwalt
Selbst wenn Sie diese zehn Tipps perfekt umsetzen, können Sie scheitern, denn in diesem Bereich kommt es auf die Details an. Gute Geschäftsbedingungen sind kein Luxus – sie sind eine Grundvoraussetzung für eine solide Geschäftspraxis. In der Praxis bedeuten fehlende oder unzureichende Geschäftsbedingungen: keine Zinsen berechnen zu können, volle Haftung, Kündigung durch den Kunden und jahrelang unbezahlte Rechnungen.
Der häufigste Ratschlag von allen, die damit schon einmal Probleme hatten: Lassen Sie Ihre AGB mindestens einmal von einem Anwalt prüfen, der sich mit dem KMU-Sektor auskennt. Ein bis zwei Stunden Arbeit, ein paar Hundert Euro, und Sie wissen mit Sicherheit, ob Sie auf dem richtigen Weg sind. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, Ihre AGB erstellen oder überprüfen zu lassen, oder lesen Sie den vollständigen Artikel zur Erstellung von AGB, um den gesamten Prozess zu verstehen.
Häufig gestellte Fragen
Bereitstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Ihr Kunde muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder bei Vertragsabschluss lesen und speichern können. Hier gehen die meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Streitigkeiten verloren. Ein gut ausgearbeitetes Regelwerk, das dem Kunden nie ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt wurde, ist rechtlich kaum von Wert.
Besser nicht. Sie wissen nicht, ob die Texte korrekt sind, ob sie zu Ihrem Unternehmen passen und ob es sich um veraltete oder urheberrechtlich geschützte Texte handelt. Beginnen Sie mit einem Branchenmodell oder einer guten Vorlage und passen Sie diese an Ihre Bedürfnisse an. Das ist sicherer und letztendlich günstiger.
Wenn Sie beide Kundentypen haben, ist dies vorzuziehen. Verbraucher unterliegen zusätzlichen gesetzlichen Verpflichtungen (Widerrufsrecht, Informationspflichten) und strengeren Beschränkungen (schwarze und graue Listen). Ein einheitliches Regelwerk ist oft für keine der beiden Gruppen optimal.
Ja, mindestens einmal jährlich. Das Recht in den Bereichen Datenschutz, Verbraucherrecht und digitaler Handel entwickelt sich ständig weiter, und damit auch Ihre eigenen Serviceangebote. Einige Jahre alte Service-Sets entsprechen in bestimmten Bereichen fast nie mehr den aktuellen Standards.
Nein. Informationen zur DSGVO gehören in eine separate Datenschutzerklärung, Cookies in eine Cookie-Richtlinie. Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln Handelsverträge (Preis, Lieferung, Zahlung, Haftung). Zwei übersichtliche Dokumente sind für Mandant und Anwalt besser als ein unübersichtliches Mischdokument.
Eine gute Klausel zu Zinsen und Inkassokosten bei Zahlungsverzug ist unerlässlich. Ohne eine solche Klausel fallen lediglich die gesetzlichen Verzugszinsen an, und Sie können keine zusätzlichen Inkassokosten weitergeben. Wenige Sätze in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Ihnen Hunderte von Euro pro unbezahlter Rechnung ersparen.
In den meisten Fällen ja. Eine Überprüfung oder Beauftragung eines spezialisierten Anwalts für KMU-Recht kostet einige hundert Euro und verhindert Fehler, die im Streitfall Tausende von Euro kosten könnten. Bei hohen Beträgen, Verbraucherrechten oder komplexen Dienstleistungen amortisiert sich die juristische Prüfung fast immer.