MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Sie schützen Ihre Mitarbeiter durch eine Kombination aus gesetzlichen Bestimmungen und Zusatzversicherungen. Gesetzliche Verpflichtungen: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (2 Jahre), Rentenbeiträge (gemäß Tarifvertrag) und Krankenversicherung über die Lohnsteuer. Zusätzliche optionale Leistungen: Krankentagegeldversicherung, Zuschuss zur Arbeitsunfallversicherung, Selbstbeteiligung bei Arbeitsunfällen, Gruppenunfallversicherung, Hinterbliebenenleistungen und betriebliches Gesundheits- und Sicherheitspaket. Ein guter Mitarbeiterschutz reduziert die Fluktuation, steigert die Attraktivität als Arbeitgeber und beugt finanziellen Risiken vor. Nachfolgend finden Sie eine strukturierte Übersicht.
Die kurze Antwort
- Gesetzlich vorgeschrieben: Weiterzahlung des Lohns über 2 Jahre, Rentenbeiträge (gemäß Tarifvertrag), Arbeitnehmerbeiträge über die Lohnsteuer.
- Unverzichtbarer Zusatzschutz: Krankentagegeldversicherung, WIA-Zusatzversicherung.
- Zusätzlich empfohlen: WGA-Selbstbeteiligung, Unfälle, Hinterbliebene.
- Leistungen: Betriebsarzt, Arbeitsschutz, Wiedereingliederung.
- Verbesserte Arbeitsbedingungen: geringere Fluktuation, höhere Produktivität.
Rechtsschutz (obligatorisch)
Fortzahlung des Lohns während der Krankheit
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Lohn für zwei Jahre (104 Wochen) weiterzuzahlen, und zwar mindestens 70 % des letzten Gehalts. Oftmals sind im Rahmen eines Tarifvertrags sogar 100 % vorgesehen. Der Arbeitgeber trägt das Risiko – daher ist eine Krankentagegeldversicherung nahezu unerlässlich.
Arbeitnehmerbeiträge
Über die Lohnsteuer: WW (Arbeitslosenversicherungsgesetz), Zvw (Krankenversicherungsgesetz, einkommensabhängiger Beitrag), AWf (Allgemeine Arbeitslosenversicherung), Aof (Invalidenversicherung). Die Beiträge werden vom Arbeitgeber abgeführt; eine separate Versicherung ist nicht erforderlich.
Rentensysteme
Bei einem branchenweiten, verpflichtenden Tarifvertrag: Altersvorsorge über einen Branchenfonds. Ohne Tarifvertrag: freiwillig – wird aber in der Regel angeboten, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Zusatzversicherung für Arbeitgeber und Mitarbeiter
Abwesenheitsversicherung
Deckt die Lohnfortzahlung während der Krankheit ab. Konventionelle Variante, Variante mit Selbstbehalt oder Stop-Loss- Versicherung. Siehe Krankentagegeldversicherung.
WIA-Zusatz
Für Arbeitnehmer, deren Tageslohn über dem Höchstbetrag liegt: zusätzliche Leistungen zusätzlich zum UWV. Siehe WIA-Versicherung.
WGA-Selbstbehalt
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der betrieblichen Altersvorsorge (WGA) für die ersten 10 Jahre – dies kann bei konstant niedrigen Fehlzeiten vorteilhaft sein. Siehe Selbstbeteiligung der betrieblichen Altersvorsorge (WGA).
Gruppenunfallversicherung
Leistung bei dauerhafter Verletzung oder Tod durch einen Unfall (Beruf und Freizeit). Preiswert und sinnvoll. Siehe Gruppenunfallversicherung.
Hinterbliebenenversicherung
Leistungen an Partner/Kinder im Todesfall eines Mitarbeiters. Ergänzung zur ANW-Lücke. Siehe kollektive Hinterbliebenenversicherung.
Gesundheits- und Sicherheitspaket
Für Arbeitgeber mit Angestellten gesetzlich vorgeschrieben: Vertrag mit einem Arbeitsschutzdienstleister für:
- Betriebsarzt (Beratung im Krankheitsfall).
- Vorsorgeuntersuchung (PME).
- Risikoinventar und -bewertung (RI&E).
- Leitfaden zur Wiedereingliederung.
- Fehlzeitenmanagement.
Oft in Kombination mit einer Abwesenheitsversicherung.
Welches Paket für wen?
Kleinunternehmen (1-15 Mitarbeiter)
- Krankengeldversicherung (unverzichtbar).
- WIA-Zuschuss (für hohe Einkommen).
- Gesundheits- und Sicherheitspaket.
- Mögliche Kollektivunfälle.
Mittelgroße KMU (15-50)
- Fehlzeitenversicherung mit Selbstbeteiligungsvariante.
- WIA-Zusatzversicherung.
- Selbstbeteiligung bei der WGA (Abwägung).
- Kollektive Unfälle.
- Hinterbliebene Angehörige (konkurrierende Personalpolitik).
Große KMU (50+)
- Stop-Loss-Standardwert.
- WGA-Selbstbehalt.
- WIA-Zusatzversicherung mit höherer Deckung.
- Komplettes Kollektivpaket (Unfälle, Hinterbliebene usw.).
- Möglicherweise eine private Altersvorsorge.
Wettbewerbsfähige Personalpolitik
Zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn bieten viele Arbeitgeber folgende Zusatzleistungen an:
- Die WGA-Zulage beträgt bis zu 100 % des letzten Gehalts.
- Höhere Rentenbeiträge.
- Vollständige Berichterstattung über Überlebende.
- Unfallversicherung für Beruf und Freizeit.
- Informelle Pflegeprogramme.
Investitionen in Mitarbeiter = geringere Fluktuation = niedrigere Rekrutierungskosten.
Ehrliche Empfehlung
Für KMU mit Angestellten: Mindestversicherung gegen Arbeitsunfälle + Zusatzversicherung für Arbeitsunfälle + Arbeitsschutzversicherung. Je nach Wachstum und Branche weiter ausbauen. Für ein passendes Paket mit einem guten Personalberater oder Versicherungsmakler zusammenarbeiten. Regelmäßig (jährlich) überprüfen – Versicherungsbedingungen ändern sich schneller, als Unternehmer denken. Ein attraktives Mitarbeiterpaket macht KMU im Vergleich zu Standardarbeitsverhältnissen attraktiver.
Weitere Themen: Versicherungen für KMU, Abwesenheitsversicherung und kollektive Unfallversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Lohnfortzahlung für zwei Jahre im Krankheitsfall (mindestens 70 %), Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung über die Lohnsteuer (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherungsfonds, Invalidenversicherungsfonds), Rentenbeiträge gemäß einem verbindlichen Tarifvertrag sowie ein betriebliches Gesundheits- und Sicherheitspaket. Zusätzlich: freiwillige Zusatzversicherungen.
Krankengeldversicherung (unerlässlich für Arbeitnehmer), Zusatzversicherung für Arbeitsunfälle (bei hohem Einkommen), Arbeitsschutzpaket (gesetzlich vorgeschrieben). Weitere Empfehlungen: Selbstbeteiligung bei der gesetzlichen Unfallversicherung, Gruppenunfallversicherung, Hinterbliebenenleistungen.
Gesetzlich vorgeschriebener Vertrag mit einem Arbeitsschutzdienstleister für: Betriebsarzt, Vorsorgeuntersuchungen, Gefährdungsbeurteilung, Wiedereingliederungsberatung und Fehlzeitenmanagement. Oft kombiniert mit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
Bei einem branchenweiten, verbindlichen Tarifvertrag: ja, über die Branchenkasse. Ohne Tarifvertrag: freiwillig – wird aber üblicherweise bei attraktiven Personalrichtlinien angeboten. Eine betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Faktor für die Attraktivität eines Arbeitgebers.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (10 Beschäftigte): 2.000–4.000 €/Monat Personalversicherung inklusive Arbeitsschutz. Für mittelständische Unternehmen: Ständige Anpassung an die Lohnsumme. Attraktives Leistungspaket: 10–15 % der Lohnsumme inklusive aller Zulagen.
Gesetzlich vorgeschrieben. Oft über einen Arbeitsschutzdienstleister (z. B. Achmea, Robidus, ArboNed) oder im Rahmen eines Pakets mit der Krankentagegeldversicherung. Wählen Sie einen qualifizierten Anbieter – schlechte Beratung ist teurer als ein billiges Paket.
Beginnen Sie mit dem Basispaket (Fehlzeitenversicherung + Arbeitsunfallversicherung + Arbeitsschutz) und erweitern Sie es mit dem Unternehmenswachstum. Ein Personalberater oder Versicherungsmakler unterstützt Sie bei der optimalen Zusammenstellung. Regelmäßige Überprüfungen (jährlich) beugen Unter- und Überversicherung vor.