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Nach zwei Jahren Krankheit wird der Arbeitnehmer vom Arbeitsamt (UWV) begutachtet. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 35 %, wird eine Arbeitsunfähigkeitsrente (WIA) gezahlt. Problem: Die UWV-Leistung beträgt in der Regel 70 % des Gehalts unterhalb eines Höchsttageslohns (274 € im Jahr 2024). Arbeitnehmer mit einem Gehalt über diesem Höchsttageslohn erhalten deutlich weniger. Die Arbeitsunfähigkeitsrente (WIA) schließt diese Lücke – sie bietet zusätzlich zur UWV-Leistung eine Leistung von bis zu beispielsweise 70 % des tatsächlichen Gehalts. Für KMU mit höher verdienenden Mitarbeitern (ab 60.000 €): ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitnehmerabsicherung. Im Folgenden: Das WIA-System, die Notwendigkeit einer Zusatzversicherung und die Kosten.
Die kurze Antwort
- WIA-Leistung: 70 % des letzten Gehalts unterhalb des maximalen Tageslohns (274 € im Jahr 2024).
- WIA-Zuschuss: Schließt die Lücke zwischen dem UWV und dem tatsächlichen Lohn – bis zu 70 % des tatsächlichen Lohns.
- Für wen: Arbeitnehmer mit einem Gehalt über dem maximalen Tageslohn (ca. 60.000 €+).
- Prämie: 0,5-2 % der gesamten Lohnsumme, abhängig von Alter, Branche und Versicherungsumfang.
- Unterscheidung zwischen IVA und WGA: IVA für vollständige und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit; WGA für teilweise Erwerbsunfähigkeit.
Wie funktioniert WIA?
Nach 2 Jahren Krankheit (Abwesenheitsdauer):
- Die UWV beurteilt die Erwerbsunfähigkeit.
- Weniger als 35 %: Rückkehr zur Arbeit, keine Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
- 35-80%: WGA-Leistung – Rückkehr an den Arbeitsplatz weiterhin möglich.
- 80 % oder mehr, dauerhaft: IVA-Leistung – keine Aussicht auf Genesung.
Vorteile:
- Mehrwertsteuer: 75 % des letzten Gehalts unterhalb des maximalen Tageslohns.
- Lohnabhängige Regelung nach WGA (maximal 2 Jahre): 70 % des letzten Lohns unterhalb des maximalen Tageslohns.
- WGA-Lohnzuschlag (nach lohnbezogener Leistung): 70 % des Arbeitsanteils oder Folgeleistung.
Das Problem des maximalen Tageslohns
Im Jahr 2024 beträgt der maximale Tageslohn 274 € pro Tag = Jahreslohn 71.628 € (262 Tage).
Bei einem Jahresgehalt von 100.000 € werden nur 71.628 € für die UWV-Leistung angerechnet. Bei 70 % entspricht dies einer Leistung von 50.140 € gegenüber einem tatsächlichen Gehalt von 100.000 €. Die Differenz beträgt 50.000 € pro Jahr.
Die WIA-Zusatzversicherung deckt diese Lücke ab. Bei 70 % Deckung des tatsächlichen Lohns: zusätzliche Leistung 19.860 € (Differenz zwischen 70.000 € und 50.140 € UWV).
Premium und Deckung
Die Prämie hängt ab von:
- Altersstruktur des Personals.
- Industrie (höherer Anteil schwerer körperlicher Arbeit).
- Deckungsprozentsatz (70 %, 80 % oder 90 % des tatsächlichen Lohns).
- Abzugszeitraum.
Für KMU: typischerweise 0,5–2 % der gesamten Lohnsumme. Bei Löhnen unterhalb des maximalen Tageslohns: niedrige Prämie (kein Zuschlag erforderlich). Bei höheren Einkommen: höhere Prämie, aber auch höheres Schadensrisiko.
Zwei Produktformen
1. WIA-Überschussversicherung
Schließt die Lücke zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und den tatsächlichen Löhnen. Standardprodukt für KMU.
2. WIA-Zusatz für unter 35-Jährige
Mitarbeiter, deren Arbeitsunfähigkeit zu weniger als 35 % festgestellt wird, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem WIA-Programm, können aber Produktivitätseinbußen erleiden. Diese Einbußen werden durch die Zusatzversicherung abgedeckt.
Für wen ist das notwendig?
- Arbeitgeber mit Angestellten, deren Tageslohn über dem Höchstbetrag liegt (71.628 € im Jahr 2024).
- Unternehmen, die stark von wenigen Schlüsselpersonen abhängig sind.
- Branchen mit physischen Risiken (Bauwesen, Fertigung), in denen eine Behinderung wahrscheinlicher ist.
- Arbeitgeber, die ein wettbewerbsfähiges Paket an Sozialleistungen anbieten möchten.
Ehrliche Empfehlung
Für KMU mit Mitarbeitern, die ein Jahresgehalt über 60.000 € verdienen: Eine Zusatzversicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (WIA) ist dringend zu empfehlen – die Differenz zwischen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (UWV) und dem tatsächlichen Gehalt kann jährlich Zehntausende Euro betragen. Für Mitarbeiter unterhalb des Höchstlohns: weniger kritisch (die gesetzliche Arbeitslosenversicherung deckt bereits ca. 70 % ab). Dies sollte mit einer soliden betrieblichen Altersversorgung und den Bestimmungen des Tarifvertrags kombiniert werden. Regelmäßige Neubewertung auf Basis der Lohnentwicklung der Mitarbeiter.
Weitere Themen: Krankengeldversicherung, Selbstbeteiligung bei der gesetzlichen Unfallversicherung und Arbeitnehmerschutz.
Häufig gestellte Fragen
Arbeits- und Einkommensgesetz (Arbeitsfähigkeit) – Leistungen der UWV nach zweijähriger Krankheit. Zwei Formen: IVA (vollständige und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit) und WGA (teilweise Erwerbsunfähigkeit). Die Leistung beträgt 70–75 % des letzten Lohns unterhalb des maximalen Tageslohns.
Im Jahr 2024: 274 € pro Tag = 71.628 € pro Jahr. Bei einem höheren Lohn erhält der Arbeitnehmer keine Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (WIA) – nur bis zu dieser Höchstgrenze. Bei höheren Einkommen besteht eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem gesetzlichen Arbeitslosengeld und dem tatsächlichen Lohn.
Schließt die Lücke zwischen der Arbeitslosenversicherung und dem tatsächlichen Lohn. Bei einer Deckung von 70 % des tatsächlichen Lohns ergibt sich eine zusätzliche Leistung zur Arbeitslosenversicherung. Für einen Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von 100.000 € bedeutet dies zusätzliche rund 20.000 € pro Jahr zusätzlich zur Arbeitslosenversicherung.
0,5–2 % der gesamten Lohnsumme, abhängig von Alter der Mitarbeiter, Branche und Versicherungsumfang. Für Mitarbeiter unterhalb des maximalen Tageslohns: sehr geringe Prämie (kein nennenswerter Zuschlag erforderlich).
Beschäftigte, deren Arbeitsunfähigkeit zu weniger als 35 % festgestellt wird, erhalten keine Leistungen nach dem WIA-Gesetz, müssen aber mit Produktivitätseinbußen rechnen. Die ergänzende Versicherung schließt diese Lücke.
Besonders relevant für Beschäftigte mit einem Gehalt über dem Höchsttageslohn (71.628 € im Jahr 2024). Für höhere Einkommen (ab 80.000 €, IT, Management): dringend empfohlen. Für niedrigere Einkommen: weniger wichtig.
Ja, die WIA-Zusatzversicherung gilt sowohl für IVA- als auch für WGA-Leistungen. Für Arbeitgeber, die zusätzlich WGA-selbstversichert sind: Die Zusatzversicherung wird mit der Selbstversicherung kombiniert. Optimale Kombination: Der Personalberater kann diese individuell anpassen.