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Schließen Sie eine Abwesenheitsversicherung ab, um Risiken vorzubeugen

Die Krankentagegeldversicherung sichert die Lohnfortzahlung während der Krankheit des Mitarbeiters. Vergleich von konventioneller, selbstbehaltsbasierter und Stop-Loss-Versicherung.

Veröffentlicht am 5. Juli 2026 von MKBjuristen.nl
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Die Krankengeldversicherung sichert die Lohnfortzahlung für erkrankte Mitarbeiter – der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, mindestens zwei Jahre (104 Wochen) lang mindestens 70 % des Lohns zu zahlen. Für KMU mit Angestellten ist sie in der Regel unerlässlich. Es gibt drei Hauptarten: die konventionelle Krankengeldversicherung (alle Leistungen abgedeckt), die Selbstbeteiligungsversicherung (die ersten 30–90 Tage Selbstbeteiligung) und die Stop-Loss-Versicherung (nur oberhalb einer bestimmten Grenze). Die Prämie beträgt 2–7 % der gesamten Lohnsumme – abhängig von Branche, Altersstruktur und Selbstbeteiligung. Im Folgenden erfahren Sie, welche Versicherung Tessa wann für ihre 12 Mitarbeiter wählt.

Die kurze Antwort

  • Was: Umfasst die Weiterzahlung des Lohns für kranke Arbeitnehmer (maximal 2 Jahre gesetzliche Verpflichtung).
  • Prämie: 2-7 % der gesamten Lohnsumme – abhängig von der Branche und dem Selbstbehalt.
  • Drei Formen: konventionell, Variante mit eigenem Risiko, Stop-Loss.
  • Obligatorische Weiterzahlung des Lohns: 104 Wochen, mindestens 70 % des letzten Lohns.
  • Wiedereingliederung: oft im Zusammenhang mit Unternehmensrichtlinien (Betriebsarzt, Arbeitsschutz).

Was deckt die Abwesenheitsversicherung ab?

Das HR-Team bespricht die Abwesenheitsversicherung

Gesetzliche Lohnfortzahlung während der Krankheit:

  • Erste 52 Wochen: mindestens 70 % des letzten Gehalts (oft 100 % gemäß Tarifvertrag).
  • Zweite 52 Wochen: mindestens 70 % (manchmal weniger gemäß Tarifvertrag).
  • Insgesamt: 104 Wochen (2 Jahre).

Und oft auch:

  • Arbeitsmedizinische Dienstleistungen.
  • Arbeitsschutzpaket (Prävention, Risikobewertung).
  • Leitfaden zur Wiedereingliederung.
  • Fallmanagement.

Nicht abgedeckt sind: Gehälter über dem gesetzlichen Mindestlohn (oftmals durch einen Tarifvertrag abgedeckt), UWV-Strafen wegen Nichteinhaltung des Gatekeeper Act, langfristige WIA-Leistungen (separat).

Drei Hauptformen

1. Konventionell

Alles ist ab dem ersten Tag abgedeckt – der Versicherer zahlt das Gehalt weiter. Höchste Prämie (5–7 % der Lohnsumme), aber planbar.

2. Selbstbehaltsvariante

Fehlzeitenzuschlag 2-7 % der gesamten Lohnsumme

Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die ersten 30–90 Tage, der Versicherer erst danach. Niedrige Prämie (3–5 % der Lohnsumme). Geeignet für:

  • Stabile Belegschaft mit geringeren Fehlzeiten.
  • Ausreichender Cashflow für die Anfangsphase.
  • Geringere absolute Prämienbelastung.

3. Stop-Loss

Jährliche Selbstbeteiligungsgrenze (50.000 € – 200.000 € fortlaufende Gehaltszahlung); der Versicherer übernimmt nur Beträge darüber hinaus. Niedrige Prämie (2–4 % der gesamten Lohnsumme). Geeignet für:

  • Große Arbeitgeber (50+ Beschäftigte).
  • Sehr stabile Fehlzeiten.
  • Bedarf an Absicherung im Falle großflächiger Stromausfälle.

Prämienfaktoren

  • Sektor: Bauwesen, Gesundheitswesen, Gastgewerbe höher; Bürosektor niedriger.
  • Altersstruktur: Älteres Personal, höhere Prämie.
  • Bisherige Fehlzeiten:Höhere Fehlzeiten = höhere Prämie.
  • Selbstbehaltshöhe: Höherer Selbstbehalt = niedrigere Prämie.
  • Bestimmungen des Tarifvertrags: 100 % Weiterzahlung des Gehalts gegenüber 70 %.

Aspekt des Tarifvertrags

Viele Tarifverträge sehen eine 100%ige Gehaltsfortzahlung während der ersten 52 Wochen vor (anstatt der gesetzlichen 70%). Die Versicherung muss daher ebenfalls 100% abdecken – was zu einer zusätzlichen Prämie führt.

Gatekeeper Improvement Act

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen bei der Wiedereingliederung während der Krankheit aktiv zusammenarbeiten. Bei Nichteinhaltung droht dem Arbeitsamt die Sanktion eines weiteren Jahres Lohnfortzahlung (insgesamt 3 statt 2 Jahre). Die Krankengeldversicherung deckt dieses Sanktionsjahr häufig nicht ab – das Risiko trägt der Arbeitgeber.

Die Beratung durch einen betriebsärztlichen Dienst ist unerlässlich – und oft auch Bestandteil der Versicherungspolice.

Tessas Abwesenheitsversicherung

Tessa hat 12 Angestellte (Gesamtlohnsumme 600.000 €):

  • Konventionell: 5 % × 600.000 € = 30.000 €/Jahr = 2.500 €/Monat.
  • Selbstbehaltsvariante (90 Tage): 3,5 % × 600.000 € = 21.000 €/Jahr = 1.750 €/Monat.
  • Stop-Loss: 2,5 % × 600.000 € = 15.000 €/Jahr, abzugsfähig 100.000 €.

Tessa entscheidet sich für die Variante mit Selbstbeteiligung (90 Tage) – ein Kompromiss zwischen Kosten und Risiko. Bei einer einmonatigen Krankheit zahlt sie selbst (ca. 4.000 €); bei einer längeren Krankheit übernimmt die Versicherung die Kosten.

Wie wählt man zwischen verschiedenen Formen aus?

  • Kleinunternehmen (5-15 Mitarbeiter): konventioneller oder begrenzter Selbstbehalt (30 Tage).
  • Mittel (15-50): Selbstbehaltsvariante 60-90 Tage.
  • Großunternehmen (50+ Mitarbeiter): Stop-Loss mit hohem eigenen Jahreslimit.
  • Hohes Fehlzeitenrisiko (Bauwesen, Gesundheitswesen): konventionell trotz höherer Prämie.

Ehrliche Empfehlung

Der Berater wählt eine geeignete Abwesenheitsrichtlinie aus

Für KMU mit Angestellten ist eine Ausfallentschädigungsversicherung nahezu unerlässlich. Unversicherte Lohnfortzahlungen über zwei Jahre bei einem Jahresgehalt von 60.000 € ergeben Kosten von 84.000 € – für KMU finanziell nicht tragbar. Wählen Sie eine Versicherung, die auf Personalstabilität und Liquidität basiert. Vergleichen Sie mindestens drei Anbieter – die Prämienunterschiede können bis zu 30 % betragen. Ergänzen Sie die Versicherung mit einem guten Arbeitsschutzmanagement (Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen) und Präventionsprogrammen.

Weitere Themen: Versicherungen für KMU, WIA-Versicherung und WGA-Selbstbeteiligung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Abwesenheitsversicherung?

Eine Versicherung, die die Lohnfortzahlung für erkrankte Arbeitnehmer abdeckt – gesetzlich vorgeschrieben für 2 Jahre (104 Wochen), mindestens 70 % des Lohns. Oftmals beinhaltet sie auch Leistungen im Bereich Arbeitsschutz und Wiedereingliederung.

Drei Hauptformen?

Konventionell (umfassender Versicherungsschutz ab dem ersten Tag, höchste Prämie). Variante mit Selbstbeteiligung (Selbstversicherung für die ersten 30–90 Tage, niedrigere Prämie). Stop-Loss-Versicherung (jährliches Limit 50.000–200.000 €, niedrigste Prämie). Die Wahl hängt von der Unternehmensgröße und -stabilität ab.

Wie viel kostet es?

2–7 % der gesamten Lohnsumme, abhängig von der Art. Konventionelle Versicherung 5–7 %, selbstbehaltspflichtige Variante 3–5 %, Stop-Loss-Versicherung 2–4 %. Weitere Faktoren: Branche, Altersstruktur, vorherige Fehlzeiten, Bestimmungen des Tarifvertrags (100 % gegenüber 70 %).

Welche Rechtsform für KMU?

Kleine und mittlere Unternehmen (5–15 Mitarbeiter): konventionelle Versicherung oder 30-Tage-Selbstbehalt. Mittelständische Unternehmen (15–50 Mitarbeiter): 60–90-Tage-Selbstbehalt. Große Unternehmen (ab 50 Mitarbeitern): Stop-Loss-Versicherung mit hohem Eigenlimit. In Hochrisikobranchen: konventionelle Versicherung trotz Prämie.

Was ist der Gatekeeper Improvement Act?

Gesetz zur aktiven Wiedereingliederung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Krankheitsfall. Bei Nichteinhaltung: UWV-Sanktion mit einem zusätzlichen Jahr Lohnfortzahlung (insgesamt 3 Jahre). Die Versicherung deckt das Sanktionsjahr häufig nicht ab.

Betriebsarzt inklusive?

Oft ja – eine Krankengeldversicherung ist häufig Bestandteil eines Pakets mit betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitsleistungen, einem Betriebsarzt und Wiedereingliederungsberatung. Sind Versicherung und betriebliche Gesundheits- und Sicherheitsleistungen getrennt, empfiehlt sich die separate Vertragsgestaltung – eine bewusste Entscheidung für optimale Qualität in der gesamten Lieferkette.

Kombination mit WIA/WGA?

Ja, die Krankengeldversicherung deckt die ersten zwei Jahre ab. Danach wechselt der Arbeitnehmer in den WIA-Leistungskreis (UWV); die WIA-Zusatzversicherung bietet zusätzlichen Schutz über die UWV-Leistungen hinaus. Die WGA-Selbstbeteiligung ermöglicht es dem Arbeitnehmer, die Kosten einer Teilerwerbsminderung selbst zu tragen, anstatt die UWV-Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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