MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Eine Berichtigung ist die erzwungene Korrektur einer unrichtigen oder rechtswidrigen Veröffentlichung. Sie beantragen dies zunächst formell beim Absender und, falls dies erfolglos bleibt, vor Gericht – wobei Ihr Ruf gegen die Meinungsfreiheit abgewogen wird. Da diese Freiheit ein erhebliches Gewicht hat, ist eine Berichtigung nur dann erfolgreich, wenn stichhaltige Beweise für die tatsächliche Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung vorliegen. Im Folgenden erfahren Sie, was eine Berichtigung ist, wie Sie diese beantragen und worauf Sie achten sollten.
Was ist eine Richtigstellung?
Eine Richtigstellung dient der Korrektur einer unrichtigen oder irreführenden Veröffentlichung oder Aussage. Wenn eine Zeitung, eine Website, ein Vlogger oder ein anderes Medium etwas veröffentlicht, das Ihren Ruf schädigt oder anderweitig rechtswidrig ist, kann eine Richtigstellung Abhilfe schaffen. Der Kerngedanke besteht darin, die unrichtige Aussage anzuerkennen und zu korrigieren, sodass der entstandene Rufschaden (teilweise) behoben wird. Dies trifft häufig auf Verleumdung, üble Nachrede oder unangemessene Medienberichterstattung zu.
Wann ist eine Veröffentlichung rechtswidrig?
Nicht jede negative Äußerung ist rechtswidrig. Manchmal ist es durchaus akzeptabel, wenn jemand Kritik übt oder sogar hart mit Ihrem Fall umgeht. Ob eine Veröffentlichung die Grenze überschreitet, hängt von einer Abwägung zweier Grundrechte ab:
- Die Meinungsfreiheit des Absenders und das öffentliche Interesse an der Aufdeckung von Missständen.
- Der Schutz Ihrer Ehre und Ihres Rufs, Ihrer Privatsphäre und, soweit zutreffend, Ihrer Rechte an geistigem Eigentum.
Zu den Faktoren, die bei dieser Beurteilung eine Rolle spielen, gehören: die Schwere des Vorwurfs, ob er faktisch begründet ist, der Tonfall, inwieweit die Aussage durch verfügbare Beweise gestützt wird und die Art des Mediums. Überwiegen Ihre Interessen die der anderen Partei und entsteht Ihnen dadurch ein Schaden, kann eine Richtigstellung angebracht sein.
Wie beantragt man eine Berichtigung?
- Stellen Sie fest, dass die Veröffentlichung rechtswidrig ist. Sammeln Sie die Aussage, den Kontext und Beweise für den Schaden oder die Ungenauigkeit.
- Senden Sie dem Absender eine förmliche Mahnung. Setzen Sie den Absender in Verzug und fordern Sie ihn schriftlich zur Berichtigung auf, unter Angabe des genauen Wortlauts und einer Frist.
- Falls nötig, können Sie den Rechtsweg beschreiten. Sollte die formelle Aufforderung nicht zum Erfolg führen, können Sie eine Berichtigung im Wege eines (oftmals summarischen) Verfahrens beantragen. Der Richter wird alle Umstände prüfen und über die Gewährung des Antrags entscheiden.
Bedenken Sie, dass Richter nur ungern die Meinungsfreiheit einschränken. Daher können Sie eine Berichtigung nur dann erfolgreich beantragen, wenn Sie klar darlegen können, warum die Veröffentlichung rechtswidrig ist und warum eine Korrektur notwendig ist. Die Rechtsprechung zeigt, dass dies möglich ist: Beispielsweise wurde ein Klatsch-Vlogger wegen beleidigender Äußerungen gerügt und musste eine Richtigstellung in Form einer Instagram-Story veröffentlichen.
Worauf sollten Sie in Bezug auf Form und Inhalt achten?
Eine Nachbesserung ist eine Sonderanfertigung. Überlegen Sie sich Folgendes gut:
- Der Text: Was genau muss korrigiert werden?
- Platzierung und Sichtbarkeit: auf derselben Seite oder demselben Kanal wie die ursprüngliche Kommunikation, in einem ähnlichen Format.
- Dauer und Schriftgröße: Wie lange und wie deutlich bleibt die Korrektur sichtbar?
- Anmerkung der Redaktion: ob der Absender einen eigenen Beitrag hinzufügen darf.
- Der Streisand-Effekt: Man sollte abwägen, ob eine Richtigstellung nicht geradezu die Aufmerksamkeit auf die Angelegenheit lenken könnte – das könnte kontraproduktiv sein.
Neben der Mängelbeseitigung können Sie auch Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist .
Häufig gestellte Fragen zur Richtigstellung
Kann ich eine Korrektur einer Online-Rezension oder eines Social-Media-Beitrags verlangen?
Das ist möglich, sofern die Aussage rechtswidrig ist. Eine negative, aber ehrliche Rezension fällt unter die Meinungsfreiheit. Enthält der Beitrag nachweislich falsche, irreführende oder beleidigende Behauptungen, kann eine Korrektur – oder Entfernung – in Betracht gezogen werden.
Wie schnell muss ich handeln?
Handeln Sie schnell. Der Reputationsschaden wächst, solange die Veröffentlichung online bleibt, und in einem Eilverfahren müssen Sie ein dringendes Interesse nachweisen. Warten Sie daher nicht zu lange, bevor Sie eine formelle Aufforderung einreichen oder einen Anwalt beauftragen.
Ist ein Anwalt zwingend erforderlich?
Nicht für Zahlungsaufforderungen. Für Verfahren vor Gericht (wie z. B. Eilverfahren) ist die Vertretung durch einen Anwalt in der Regel erforderlich. Eine stichhaltige Begründung ist in diesen Fällen entscheidend.
Unterstützung bei der Geltendmachung eines Berichtigungsanspruchs
Die Beantragung einer Berichtigung ist rechtlich anspruchsvoll: Sie erfordert sorgfältige Prüfung und stichhaltige Beweise. Die Rechtsexperten und Anwälte von MKB Juristen analysieren Ihre Rechtslage, beraten Sie hinsichtlich des besten Vorgehens und vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht. Informieren Sie sich über unsere Rechtsberatung oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.