MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Anwälte umfasst die umfassende Regelung von sechs Punkten: Mandatsgegenstand, Haftungsbeschränkung im Zusammenhang mit der Berufshaftpflichtversicherung, Umgang mit Drittgeldern, Stundensatz und Zahlungsmodalitäten, Beschwerdeverfahren und Einhaltung des NOvA-Verhaltenskodex. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in verständlicher Sprache formuliert und vor oder bei Mandatsbeginn zur Verfügung gestellt werden; andernfalls sind sie nicht anwendbar.
Die kurze Antwort
- Auftrag: Definition des Auftraggebers, des Umfangs und der Erteilung des Auftrags an das Unternehmen.
- Haftung: Verknüpfung der Haftungsbeschränkung mit der Berufshaftpflichtversicherung.
- Drittmittel: Geben Sie an, wie diese verwaltet werden (Drittmittelstiftung oder keine Quittung).
- Honorar und Zahlung: Stundensatz, Bürokosten, Vorauszahlung und Zahlungsbedingungen.
- Beschwerden: Bitte beachten Sie das interne Beschwerdeverfahren und wenden Sie sich an den Dekan.
- Lieferung: Übergabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder bei Vertragsabschluss.
Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Anwälte: Beginnen Sie mit dem Auftrag
Die Abtretungsklausel bildet die Grundlage. Das Anwaltsverhältnis ist ein Dienstleistungsvertrag (Artikel 7:400 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Regel in diesem Abschnitt:
- Auftraggeber: Geben Sie an, wer die Vertragspartei ist – das Unternehmen, nicht der Geschäftsführer in seiner privaten Eigenschaft, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Umfang: Welche Tätigkeiten fallen unter den Auftrag? Ausgenommen sind Steuer- und ausländisches Recht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Kanzlei als Auftragnehmer: Der Auftrag wird der Kanzlei (Partnerschaft oder GmbH) und nicht einem einzelnen Anwalt erteilt. Dies schützt Arbeitnehmer vor persönlichen Ansprüchen.
- Einbeziehung Dritter: das Recht, Gerichtsvollzieher oder andere Berater hinzuzuziehen, wobei die Haftung für deren Fehler ausgeschlossen wird.
Die Haftungsbeschränkung korrekt formulieren
Hier passieren die meisten Fehler. Rechtsanwälte sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 500.000 € pro Schadensfall abzuschließen (Verordnung über die Rechtsanwaltschaft). Stimmt die Begrenzung damit überein?
- Die Haftung ist auf den vom Versicherer im jeweiligen Fall ausgezahlten Betrag zuzüglich des Selbstbehalts begrenzt.
- Fügen Sie eine subsidiäre Haftungsbeschränkung für den Fall hinzu, dass die Versicherung nicht zahlt, beispielsweise auf die im Fall in Rechnung gestellte Gebühr.
- Folgeschäden und indirekte Schäden sind ausgeschlossen.
- Vorsatz und bewusste Fahrlässigkeit dürfen niemals ausgeschlossen werden – das macht die Klausel anfechtbar.
Bei Privatkunden ist besondere Vorsicht geboten: Eine zu weit gefasste Beschränkung kann als unzumutbar belastend für ungültig erklärt werden. Eine Klausel, die sich nachteilig auf Unternehmen auswirkt, ist nicht automatisch auch gegenüber Verbrauchern haltbar.
Erfassung von Drittmitteln
Der Verhaltenskodex und die Berufsordnung für Rechtsanwälte schreiben vor, dass Kundengelder – also Gelder, die für den Mandanten oder einen Dritten bestimmt sind – vom Kanzleivermögen getrennt gehalten werden müssen. Bei der Formulierung haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Drittmittelstiftung: Sie erhalten Drittmittel über eine separate Stiftung. Legen Sie fest, dass grundsätzlich keine Zinsen gezahlt werden und unter welchen Bedingungen eine Zahlung erfolgt.
- Keine Drittmittel: Seit der Lockerung der Bestimmungen kann ein Unternehmen entscheiden, keine Drittmittel anzunehmen. Dokumentieren Sie dies ausdrücklich, damit Ihre Kunden wissen, dass Zahlungen direkt zwischen den Parteien erfolgen.
Stundensatz, Kosten und Zahlung
Der Finanzteil muss im Voraus klar sein – die Bereitstellung dieser Informationen ist auch eine disziplinarische Pflicht. Folgendes ist einzubeziehen:
- Stundensatz und die Befugnis, diesen regelmäßig anzupassen.
- Büroausgaben und -auslagen: Gerichtsgebühren, Gerichtsvollziehergebühren, Auszüge.
- Vorauszahlung: das Recht, eine Vorauszahlung zu verlangen und die Arbeiten im Falle der Nichtzahlung auszusetzen.
- Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen und Inkassokosten.
- Sämtliche Vereinbarungen bezüglich öffentlich finanzierter Prozesskostenhilfe (Prozesskostenzuschuss) und persönlicher Beiträge.
Beschwerdeverfahren und Verhaltenskodex
Jedes Unternehmen muss über ein internes Beschwerdeverfahren (NOvA-Verhaltenskodex) verfügen. Die folgenden Punkte müssen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein:
- Der Beschwerdebeauftragte und die Art der Einreichung.
- Die Bearbeitungszeit.
- Der nächste Schritt: der Dekan oder der Disziplinarrichter.
- Eine Streitbeilegungs- und Rechtswahlklausel: Niederländisches Recht und zuständiges Gericht.
Kurzes Beispiel aus dem KMU-Bereich: Ein kleines Unternehmen übernahm eine Haftungsklausel aus einem IT-Modell, in der die Haftung auf 1.000 € begrenzt war. Im Falle eines beruflichen Fehlers erwies sich diese Klausel als nicht mit der Versicherung verknüpft und gegenüber einem Privatkunden unhaltbar. Der Bezug zur eigenen Versicherung des Unternehmens fehlte – genau der Punkt, der rechtliche Bestimmungen und Geschäftsbedingungen auszeichnet.
Lieferung: Ansonsten gilt nichts
Selbst die besten Vertragsbedingungen sind wertlos, wenn sie nicht rechtzeitig übermittelt werden. Stellen Sie sie vor oder bei Vertragsabschluss zur Verfügung:
- Fügen Sie sie der Auftragsbestätigung bei.
- Lassen Sie sich den Empfang vom Kunden bestätigen.
- Ziehen Sie eine jederzeit verfügbare Quelle zu Rate, verlassen Sie sich aber im Umgang mit Verbrauchern nicht blind darauf.
Ehrliche Empfehlung
Sie können Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise selbst erstellen: Wenn Sie bereits über solide Bedingungen verfügen und lediglich den Stundensatz oder die Zahlungsbedingungen anpassen möchten, ist ein Rechtsexperte nicht zwingend erforderlich. Die Haftungsbeschränkung und die Anbindung an Ihre Berufshaftpflichtversicherung lassen jedoch wenig Spielraum für Fehler – genau diese Klausel entscheidet darüber, ob Sie im Falle eines beruflichen Fehlers abgesichert sind. Wenn Sie zum ersten Mal Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen, mit Drittfonds arbeiten oder Privatkunden betreuen, sollten Sie den Text unbedingt prüfen lassen.
Sie möchten mehr erfahren? Sehen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Anwälten, lesen Sie zunächst, was Allgemeine Geschäftsbedingungen von Anwälten sind , und sehen Sie, wann es sinnvoll ist, sie aufsetzen zu lassen.
Häufig gestellte Fragen
Abschließend werden in Regel sechs Punkte behandelt: der Auftrag, die Haftungsbeschränkung im Zusammenhang mit der Berufshaftpflichtversicherung, die Verwaltung von Drittgeldern, der Stundensatz und die Zahlung, das Beschwerdeverfahren und die Einhaltung des NOvA-Verhaltenskodex. Stellen Sie anschließend sicher, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder bei Auftragserteilung mitgeteilt werden.
Die Haftungsbeschränkung. Diese ist an die von der Berufshaftpflichtversicherung zuzüglich Selbstbeteiligung ausgezahlte Summe zu koppeln, gegebenenfalls mit einer nachrangigen Haftungsbeschränkung für den Fall, dass die Versicherung nicht leistet. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit dürfen niemals ausgeschlossen werden; die strengeren Regelungen für Privatkunden sind zu beachten.
Ja. Bitte geben Sie an, ob Sie Fremdgelder über eine separate Drittgeld-Stiftung verwalten, die vom Firmenvermögen getrennt ist, oder ob Ihre Firma keine Fremdgelder erhält. Beides ist zulässig, die Wahl muss jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Regelungen zu Zinsen und Zahlungen, ausdrücklich festgehalten werden.
Der Stundensatz selbst, die Befugnis zur Indexierung, Bürokosten und Auslagen, das Recht auf Vorauszahlung mit Aussetzung bei Nichtzahlung, die Zahlungsfrist und die Folgen verspäteter Zahlung. Der Kunde muss im Voraus über die Abrechnungsmethode informiert sein; dies stellt auch eine disziplinarische Informationspflicht dar.
Es kann als Ausgangspunkt dienen, doch die unveränderte Übernahme birgt Risiken. Die Haftungsbeschränkung muss mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung und Ihren Regelungen bezüglich Drittmittelfonds übereinstimmen. Eine kopierte Klausel, die nicht mit Ihrer Versicherung verknüpft ist, bietet im Falle eines beruflichen Fehlers oft keinen Schutz.
Nur wenn sie vor oder nach Abschluss des Auftrags bereitgestellt wurden und der Kunde ausreichend Gelegenheit hatte, sie zu lesen. Fügen Sie sie der Auftragsbestätigung bei und lassen Sie sich den Empfang bestätigen. Ein bloßer Verweis auf eine Website bietet Privatkunden keine ausreichende Sicherheit.
Die Verhaltensregeln sehen ein internes Beschwerdeverfahren vor. In den Bedingungen sind der Beschwerdebeauftragte, die Bearbeitungszeit und das weitere Vorgehen gegenüber dem Dekan oder dem Disziplinarrichter anzugeben. Ergänzend ist die Rechtswahl (niederländisches Recht) und der Gerichtsstand (zuständiges Gericht) festzulegen.