MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Negative Äußerungen über Ihr Unternehmen müssen bis zu einem gewissen Grad toleriert werden – berechtigte Kritik fällt unter die Meinungsfreiheit. Unwahre, verleumderische oder unnötig beleidigende Aussagen können jedoch rechtswidrig sein (und unter Umständen als üble Nachrede oder Beleidigung strafbar sein). In solchen Fällen können Sie die Entfernung, Berichtigung und Schadensersatz verlangen.
Kritik ist erlaubt, Verleumdung hingegen nicht immer
Jeder darf eine ehrliche, faktenbasierte Meinung über Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen äußern; dies fällt unter die Meinungsfreiheit. Daher dürfen Sie nicht jeden negativen Rezensenten zum Schweigen bringen. Die Grenze wird gezogen bei Aussagen, die unwahr, unnötig beleidigend oder irreführend sind.
Wann ist eine Aussage rechtswidrig?
Eine Äußerung kann rechtswidrig sein (Artikel 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), wenn sie sachlich falsch ist, eine haltlose Anschuldigung enthält oder unnötig beleidigend ist und dadurch Ihren Ruf schädigt. Der Richter wägt stets die Meinungsfreiheit gegen Ihr Interesse am Schutz Ihrer Ehre und Ihres guten Namens ab. Je schwerwiegender und unbegründeter die Anschuldigung, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie als rechtswidrig eingestuft wird.
Verleumdung, üble Nachrede und Wettbewerber
Vorsätzlich falsche oder schädliche Aussagen können als Verleumdung oder üble Nachrede strafbar sein. Stammt die Aussage von einem Mitbewerber, gelten unter Umständen auch die Regeln für (vergleichende) Werbung und Irreführung: Ein Mitbewerber darf Ihr Unternehmen nicht durch unzutreffende Vergleiche herabsetzen oder dessen Ruf schädigen.
Was können Sie tun?
Reagieren Sie professionell auf sachliche Kritik. Im Falle einer rechtswidrigen Äußerung können Sie dem Verfasser eine formelle Aufforderung zur Entfernung und Berichtigung zukommen lassen und gegebenenfalls gerichtlich Schadensersatzansprüche geltend machen. Dokumentieren Sie die Äußerung zunächst mit Screenshots und Datumsangabe.
Häufig gestellte Fragen
Ist es in Ordnung, wenn sich jemand negativ über mein Unternehmen äußert?
Ehrliche, faktenbasierte Kritik ist zulässig. Unwahre, verleumderische oder unnötig beleidigende Äußerungen können rechtswidrig oder sogar strafbar sein.
Was kann ich gegen eine rechtswidrige Aussage unternehmen?
Stellen Sie eine formelle Aufforderung, verlangen Sie die Beseitigung und Nachbesserung und machen Sie gegebenenfalls Schadensersatz geltend. Dokumentieren Sie die Aussage zunächst.
Gilt etwas Besonderes, wenn es ein Konkurrent tut?
Ja, dann gelten auch die Regeln für vergleichende Werbung und irreführende Werbung: Herabsetzung oder Verleumdung mit ungenauen Angaben ist nicht zulässig.
Stören Sie sich an rechtswidrigen Aussagen?
Unsere Rechtsexperten gehen gegen Verleumdung, üble Nachrede und unzulässige Werbung vor. Lernen Sie unser Team für Marketing- und Werberecht kennen, informieren Sie sich über unsere Rechtsberatung oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch .