Rechtsangelegenheiten

Richter rügt Klatsch-Vloggerin wegen beleidigender Äußerungen

Man kann online nicht einfach alles behaupten, was man will: Ein Richter entschied, dass ein Klatsch-Vlogger beleidigende Äußerungen über die Witwe von André Hazes entfernen und zurücknehmen musste. Der Fall (ECLI:NL:RBAMS:2023:208) zeigt, dass die Meinungsfreiheit Grenzen hat.

Veröffentlicht am 28. Februar 2023 von MKBjuristen.nl
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Man kann online nicht einfach alles behaupten: Ein Richter entschied, dass ein Klatsch-Vlogger beleidigende Äußerungen über die Witwe von André Hazes entfernen und zurücknehmen muss. Der Fall (ECLI:NL:RBAMS:2023:208) zeigt, dass die Meinungsfreiheit Grenzen hat – insbesondere bei beleidigenden Aussagen, die ausschließlich dem persönlichen Vorteil dienen und nicht dazu, ein Unrecht aufzudecken. Im Folgenden können Sie nachlesen, was der Richter entschieden hat und welche Bedeutung dies für Vlogger und Unternehmer hat.

Worum ging es in diesem Fall?

Eine Vloggerin mit einem populären YouTube-Kanal verbreitet Gerüchte über niederländische Prominente, angeblich mithilfe anonymer Informanten. Sie hat Hunderttausende Abonnenten. In einem ihrer Videos äußerte sie sich zum Privatleben der Familie Hazes und behauptete unter anderem, der Sohn habe den Kontakt zu seiner Mutter abgebrochen.

Die Witwe klagte und gewann: Die Aussagen wurden für rechtswidrig erklärt und das Video musste offline genommen werden. Außerdem durfte sie nicht mehr als „verbrannte Krokette“ bezeichnet werden.

Klatsch zum persönlichen Vorteil ist nicht geschützt

Der Richter betonte, dass es sich hierbei um sehr persönliche Angelegenheiten handele, die einzig und allein aus persönlichem Gewinnstreben verbreitet worden seien – nicht um eine gesellschaftliche Ungerechtigkeit aufzudecken, sondern um die Neugier der Follower zu befriedigen. Er berücksichtigte auch, dass der Vlogger:

  • Sie konnte keine stichhaltigen Beweise zur Untermauerung ihrer Gerüchte vorlegen;
  • stützte sich ausschließlich auf zwei anonyme Quellen, deren Existenz und Zuverlässigkeit der Richter nicht überprüfen konnte.

Wer schwerwiegende Anschuldigungen erhebt, muss diese ausreichend belegen können. Anonyme, nicht überprüfbare Quellen genügen hierfür nicht.

„Kroketten aus Asche“ sind unnötig beleidigend

Der Richter berücksichtigte auch die Wortwahl der Aussagen. Wörter wie „toxisch“, „narzisstisch“, „verrückt“ und „manipulativ“ waren unnötig beleidigend. Auch der Begriff „Kremationskrokette“ war eindeutig anstößig und beleidigend. Dass die Vloggerin diesen Begriff nicht selbst geprägt hatte, war irrelevant.

Das Urteil: Video offline und Korrektur

Der Richter urteilte, dass der Vlogger:

  • musste das Video entfernen;
  • musste überall den Begriff „Kremationskrokette“ entfernen, auch in Verbindung mit einem Foto;
  • musste eine Richtigstellung auf Instagram als 24-Stunden-Story veröffentlichen – ohne Kommentar, Gegendarstellung, Video, Soundeffekte oder Folgebeiträge;
  • musste in der nächsten Sendung eine 60-sekündige Korrektur auf YouTube veröffentlichen.

Durch die Zahlung von Strafgebühren wurde die Einhaltung der Vorschriften durchgesetzt.

Was bedeutet das für Vlogger und Unternehmer?

Der Fall zeigt, dass die Meinungsfreiheit nicht unbegrenzt ist. Bei Online-Äußerungen wägt der Richter die Interessen zwischen dieser Freiheit und dem Recht auf Schutz von Ehre, Ruf und Privatsphäre ab. Je schwerwiegender der Vorwurf, desto stichhaltiger muss die Beweisführung sein. Auch Unternehmen können damit konfrontiert werden, beispielsweise wegen Online-Äußerungen über Wettbewerber oder Mitarbeiter.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich im Rahmen der Meinungsfreiheit online alles sagen?

Nein. Die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Unnötig beleidigende, anstößige oder unzureichend belegte Äußerungen können rechtswidrig sein.

Wann ist eine Online-Aussage rechtswidrig?

Der Richter wägt die Meinungsfreiheit gegen das Recht auf Schutz der Privatsphäre und des guten Rufs ab. Zu den Faktoren gehören die Schwere des Vorwurfs, die Beweisführung, der Zweck und der Wortlaut der Aussage.

Was kann ich gegen beleidigende Äußerungen über mich oder mein Unternehmen tun?

Sie können die Beseitigung und Nachbesserung verlangen und gegebenenfalls Schadensersatz . Der Richter kann zur Durchsetzung der Einhaltung Strafzahlungen anordnen.

Gelten die gleichen Regeln auch für Vlogger?

Ja. Auch (professionelle) Vlogger müssen die Grenzen der Meinungsfreiheit und des Medienrechts respektieren.

Fragen zum Medienrecht oder zu rechtswidrigen Äußerungen?

MKB Juristen ist spezialisiert auf Medienrecht: vom Schutz geistigen Eigentums und der Informationsfreiheit bis hin zu den Grenzen der Meinungsfreiheit. Ob Sie wegen einer Äußerung angegriffen werden oder sich persönlich durch beleidigende Bemerkungen gestört fühlen – wir stehen Ihnen zur Seite.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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