MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Was ist ein Zeitarbeitsvertrag? Es handelt sich um einen Arbeitsvertrag gemäß Artikel 7:690 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, durch den ein Zeitarbeitnehmer von einem Arbeitgeber (der Zeitarbeitsfirma) einem Dritten (dem Entleiher) zur Verfügung gestellt wird, um unter dessen Aufsicht und Anleitung zu arbeiten. Die Zeitarbeitsfirma ist somit der rechtliche Arbeitgeber, während der Zeitarbeitnehmer faktisch beim Entleiher und für diesen arbeitet. Dadurch entsteht ein Dreieck zwischen Zeitarbeitsfirma, Zeitarbeitnehmer und Entleiher. Für diese Vertragsform gilt ein teilweise vereinfachtes Arbeitsrecht.
Die kurze Antwort
- Rechtsgrundlage: Artikel 7:690 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches definiert den befristeten Arbeitsvertrag als Arbeitsvertrag.
- Dreieck: Zeitarbeitsfirma (Arbeitgeber), Zeitarbeiter (Arbeitnehmer) und Auftraggeber (tatsächliche Aufsicht und Leitung).
- Allokationsfunktion: Die Agentur bringt Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zusammen.
- Vereinfachte Regelung: Artikel 7:691 des niederländischen Zivilgesetzbuches erlaubt die Klausel zur Leiharbeit und eine weitergehende Kettenklausel.
- Vergütung des Auftraggebers: Gemäß dem Waadi erhält der Zeitarbeiter mindestens die gleiche Vergütung wie die eigenen Mitarbeiter des Auftraggebers.
Was ist laut Gesetz ein befristeter Arbeitsvertrag?
Artikel 7:690 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches definiert den Zeitarbeitsvertrag als einen Arbeitsvertrag, durch den der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit oder seines Gewerbes einem Dritten zur Verfügung stellt, um unter dessen Aufsicht und Anleitung Arbeiten auszuführen. Zwei Punkte sind dabei hervorzuheben: Erstens handelt es sich um einen regulären Arbeitsvertrag: Der Zeitarbeiter ist Arbeitnehmer mit Lohnanspruch und den damit verbundenen Schutzrechten. Zweitens ist ein Dritter beteiligt: Der Auftraggeber bestimmt, wie und wo die Arbeit ausgeführt wird, während die Zeitarbeitsfirma formal Arbeitgeber bleibt.
Ein Beispiel: Ein Gartencenter benötigt im Frühjahr zusätzliches Personal an der Kasse. Es beauftragt eine Zeitarbeitsfirma, die eine Kassiererin stellt. Die Kassiererin hat einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma, erhält von dieser ihren Lohn, arbeitet aber unter der Leitung des Gartencenter-Managers. Mit dem Ende des Frühjahrs endet auch der Einsatz.
Das Dreieck: drei Parteien, zwei Vereinbarungen
Die Struktur der befristeten Beschäftigung umfasst drei Parteien, aber zwei rechtlich getrennte Verträge:
- Der befristete Beschäftigungsvertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Zeitarbeiter. Dies ist der Arbeitsvertrag gemäß Artikel 7:690 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Der Vermittlungs- oder Auftragsvertrag zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Es handelt sich um eine kommerzielle Vereinbarung, die Preise, Haftung und Bedingungen regelt. Es ist kein Arbeitsvertrag.
Zeitarbeiter und Entleiher haben keinen Arbeitsvertrag. Dennoch übt der Entleiher die tägliche Aufsicht und Führung aus. Diese Unterscheidung ist wichtig: Haftung, Lohnzahlung und Kündigung werden über die Zeitarbeitsfirma abgewickelt, die Arbeitsanweisungen hingegen obliegen dem Entleiher.
Unterschied zu einem regulären Arbeitsvertrag
Die Vermittlungsfunktion spielt eine Rolle bei der Feststellung, ob die Sonderregelung für Zeitarbeit Anwendung findet: Sie bringt Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zusammen. Eine traditionelle Zeitarbeitsfirma erfüllt diese Funktion, indem sie aktiv Arbeitssuchende und Kunden zusammenbringt. Wer lediglich eigene Festangestellte an Kunden vermittelt, ohne diese Vermittlungsfunktion zu erfüllen, fällt nicht automatisch unter die vollständige Zeitarbeitsregelung.
Ein regulärer Arbeitsvertrag betrifft zwei Parteien: Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die gemeinsam am Arbeitsplatz arbeiten. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag tritt der Entleiher als Vermittler auf, und es gilt eine vereinfachte Regelung gemäß Artikel 7:691 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die wichtigsten Unterschiede:
- Klausel zur befristeten Beschäftigung: Der befristete Arbeitsvertrag kann auf Wunsch des Entleihers mit Beendigung des Einsatzes automatisch enden. Diese Klausel gilt für die ersten 26 Arbeitswochen; eine Verlängerung dieses Zeitraums ist durch einen Tarifvertrag möglich.
- Kettenregelung: Die Standard-Kettenregelung des Artikels 7:668a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (wenn eine Reihe von befristeten Verträgen in einen unbefristeten Vertrag übergeht) gilt für Zeitarbeit erst nach einem längeren Zeitraum oder bei mehreren Verträgen, teilweise aufgrund von Bestimmungen in Tarifverträgen.
- Flexibilität: In der ersten Phase besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Weiterzahlung der Löhne, wenn keine Arbeit vorhanden ist.
Das Phasensystem aus den Tarifverträgen der ABU und NBBU
Die meisten Zeitarbeitsfirmen fallen unter den Tarifvertrag der ABU oder NBBU. Diese haben ein Phasenmodell, das im Wesentlichen wie folgt strukturiert ist:
- Phase A (ABU) oder Phase 1-2 (NBBU): die flexible Anfangsphase. Oft mit einer Klausel zur Zeitarbeit, breiter Anwendbarkeit und grundsätzlich keiner Lohnzahlung ohne Arbeitsleistung.
- Phase B (ABU) oder Phase 3 (NBBU): befristete Verträge mit einer begrenzten Anzahl von Verträgen innerhalb eines festgelegten Zeitraums.
- Phase C (ABU) oder Phase 4 (NBBU): ein Vertrag auf unbestimmte Zeit mit mehr Sicherheit für den Zeitarbeiter.
Die genaue Dauer und die Anzahl der einzelnen Phasen können je nach Tarifvertrag und Jahr variieren. Beachten Sie daher stets den jeweils gültigen Tarifvertrag der ABU oder NBBU und nicht die festen Angaben aus älteren Verträgen.
Vergütung des Kreditnehmers und das Waadi
Gemäß Artikel 8 des Waadi (Arbeitnehmervermittlungsgesetz) hat ein Zeitarbeitnehmer Anspruch auf mindestens die gleiche Vergütung wie Angestellte in vergleichbaren Positionen im entsendenden Unternehmen. Diese Vergütung wird als Vergütung des entsendenden Unternehmens bezeichnet und umfasst unter anderem den regelmäßigen Lohn innerhalb der Tarifgruppe, Zulagen, regelmäßige Gehaltserhöhungen und Spesenerstattungen. Darüber hinaus muss sich jeder Arbeitnehmerüberlassungsdienstleister im Handelsregister der Handelskammer eintragen lassen (Waadi-Registrierungspflicht). Das entsendende Unternehmen kann überprüfen, ob die Agentur über diese Registrierung verfügt.
Mehr über den Inhalt und die Gestaltung dieses Vertrags erfahren Sie auf der Seite über den befristeten Arbeitsvertrag, in der Erläuterung zur Erstellung eines befristeten Arbeitsvertrags und im Artikel über die Erstellung eines befristeten Arbeitsvertrags.
Ehrliche Empfehlung
Wenn Sie als reguläre Zeitarbeitsfirma mit dem Tarifvertrag der ABU oder NBBU und einer Standardklausel für Zeitarbeit arbeiten, benötigen Sie in der Regel keinen Anwalt für die Verträge selbst: Die Tarifvertragsvorlagen decken bereits die Zeitarbeitsklausel, die Phasenklassifizierung und die Vergütung des Entleihers ab. Halten Sie Ihre Verwaltung und Ihre Waadi-Registrierung ordnungsgemäß und befolgen Sie den jeweils geltenden Tarifvertrag.
Es empfiehlt sich, einen Anwalt zu konsultieren, wenn Sie nicht unter einen Tarifvertrag fallen, eine eigene Phasenstruktur oder abweichende Vergütungsvereinbarungen anstreben oder wenn Unklarheit darüber besteht, ob Ihre Vereinbarung tatsächlich unter die Regelungen für befristete Beschäftigung gemäß Artikel 7:690 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches fällt. Auch der mit Ihren Kunden geschlossene Arbeitsvertrag, der Haftung und Vergütungssätze regelt, sollte rechtlich geprüft werden.
Häufig gestellte Fragen
Ein Zeitarbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag gemäß Artikel 7:690 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, durch den eine Zeitarbeitsfirma einem Dritten (dem Entleiher) einen Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, der unter dessen Aufsicht und Anleitung arbeitet. Die Zeitarbeitsfirma ist der rechtliche Arbeitgeber; der Zeitarbeiter ist jedoch beim Entleiher beschäftigt.
Die Zeitarbeitsfirma ist der rechtliche Arbeitgeber. Sie zahlt die Löhne, schließt den Arbeitsvertrag ab und ist für die Kündigung zuständig. Der Auftraggeber übernimmt lediglich die tägliche Betreuung am Arbeitsplatz, hat aber keinen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeiter.
Die Agenturklausel bewirkt, dass der Agenturvertrag kraft Gesetzes endet, sobald der Einsatz auf Wunsch des Entleihers eingestellt wird. Gemäß Artikel 7:691 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist diese Klausel während der ersten 26 Arbeitswochen zulässig; diese Frist kann durch einen Tarifvertrag verlängert werden.
Die Vermittlungsfunktion besteht darin, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zusammenzuführen. Eine Zeitarbeitsfirma erfüllt diese Aufgabe, indem sie Arbeitssuchende und Kunden zusammenbringt. Die Funktion trägt dazu bei, festzustellen, ob die Sonderregelung für Zeitarbeit Anwendung findet.
Das Phasensystem der Tarifverträge der ABU und NBBU regelt die Rechtsstellung von Zeitarbeitern: Phase A oder 1–2 (flexibel, oft mit einer Vertretungsklausel), Phase B oder 3 (befristet, begrenzte Anzahl von Verträgen) und Phase C oder 4 (unbefristet). Die genaue Dauer und Anzahl der Verträge sind im jeweils gültigen Tarifvertrag festgelegt.
Gemäß Artikel 8 des Waadi hat der Leiharbeiter Anspruch auf mindestens die gleiche Vergütung wie ein festangestellter Mitarbeiter in einer vergleichbaren Position beim Kundenunternehmen. Dies umfasst unter anderem regelmäßige Löhne, Zulagen, regelmäßige Gehaltserhöhungen und Kostenerstattungen.
Ein regulärer Arbeitsvertrag sieht die Zusammenarbeit zweier Parteien vor. Bei Zeitarbeit fungiert der Entleiher als Vermittler, und es gilt eine vereinfachte Regelung (Artikel 7:691 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), die eine Zeitarbeitsklausel und eine weiter gefasste Kettenklausel enthält, welche der Zeitarbeitsfirma mehr Flexibilität einräumt.