MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Ab 2026 gelten für die Gründung einer BV folgende Mindestanforderungen: mindestens ein Gründer (natürliche oder juristische Person), ein gültiger Identitätsnachweis, Stammkapital (seit 2012 kein Mindestkapital mehr, oft symbolisch 100 €), eine Beschreibung des Gesellschaftszwecks in der Satzung, ein Notar für die Gründungsurkunde und eine Due-Diligence-Prüfung durch Wwft. Nachfolgend finden Sie die vollständige Checkliste mit detaillierten Informationen darüber, was Sie selbst im Vorfeld organisieren müssen und welche Aufgaben der Notar für Sie übernimmt.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen
Gemäß Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches:
- Ein oder mehrere Gründer. Natürliche oder juristische Personen. Seit 2012 ist auch eine Ein-Personen-BV möglich.
- Notarielle Urkunde. Die BV wird nur durch einen Notar errichtet.
- Satzung. Diese sollte mindestens den Namen, den Sitz der Gesellschaft, den Zweck, das Kapital und die Geschäftsordnung enthalten.
- Anteile. Aufgeteilt in eine Anzahl von Anteilen mit einem Nennwert (kein Mindestwert mehr seit dem Flex-BV-Gesetz).
- Anmeldung bei der Handelskammer. Obligatorisch; in der Regel direkt durch den Notar.
Was Sie im Voraus selbst organisieren
- Name. Einzigartig genug in der Datenbank der Handelskammer und nicht markenrechtlich kollidierend (Markenregister prüfen).
- Zweckbeschreibung. Für die Satzung – ausreichend allgemein, nicht vage. Siehe Zweckbeschreibung der BV.
- der Rechtsform. Einzelne BV oder Holdingstruktur (persönliche Holdinggesellschaft + operative Gesellschaft).
- Gründer und Geschäftsführer. Wer wird Aktionär, wer Geschäftsführer und in welcher Beziehung?
- Aktienkapital. Anzahl der Aktien, Nennwert, Art der Einzahlung (bar oder in Sachwerten).
- Gültiger Identitätsnachweis. Reisepass oder Personalausweis, nicht abgelaufen.
- Registrierte Adresse. In den Niederlanden (siehe auch Gründung einer BV ohne niederländische Adresse in der nächsten E-Mail).
Was der Notar tut
- Ausarbeitung der Gründungsurkunde mit Satzung.
- Wwft-Kundenprüfung (Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigter, Herkunft der Gelder).
- Ausführung der Urkunde.
- Registrierung bei der Handelskammer.
- UBO-Benachrichtigung.
Sein Aufgabenbereich erweiterte sich: die Rolle des Notars bei der Gründung einer BV.
Spezielle Situationen
Mehrere Gründer: Die Anteilsverteilung sollte im Voraus klar festgelegt werden. Bei einer 50/50-Teilung ist eine Gesellschaftervereinbarung kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit – siehe 50/50-Gesellschaftervereinbarung.
Einbringung eines bestehenden Unternehmens: Wertgutachten und gegebenenfalls Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers erforderlich. Stille oder offene Einbringungen haben steuerliche Auswirkungen – diese werden in einem separaten Punkt behandelt.
Internationale Gründer: Zusätzliche AML-Dokumente, teilweise Übersetzung, teilweise Apostille oder Legalisierung erforderlich. Wird in einem separaten Beitrag behandelt.
Qualitätsanforderungen an Geschäftsführer: Für medizinische, finanzielle oder juristische Dienstleistungen ist mitunter eine bestimmte Ausbildung oder Registrierung erforderlich. Besprechen Sie dies im Vorfeld mit einem Notar.
Ehrliche Empfehlung
Die gesetzlichen Anforderungen sind nicht aufwendig. Entscheidend sind die praktischen Voraussetzungen – ein passender Name, eine aussagekräftige Zweckbeschreibung, eine wohlüberlegte Rechtsformwahl und gegebenenfalls eine Gesellschaftervereinbarung bei mehreren Gründern. Lassen Sie sich vor dem Notartermin von einem Anwalt und einem Steuerberater beraten.
Den vollständigen Schritt-für-Schritt-Plan finden Sie hier: Gründung einer BV im Jahr 2026 – Schritt-für-Schritt-Plan. Die Grundlagen: Was ist eine BV?
Häufig gestellte Fragen
Mindestens ein Gründer, ein gültiger Identitätsnachweis, Stammkapital (kein Mindestkapital), eine Satzung, ein Gesellschaftsvertrag, ein Notar zur Beurkundung der Gründungsurkunde, eine Due-Diligence-Prüfung durch Wwft und die Eintragung bei der Handelskammer sind erforderlich. Für besondere Fälle (Qualitätsanforderungen, internationale Gründer) gelten zusätzliche Bedingungen.
Ja. Seit 2012 ist die Ein-Personen-BV möglich: Sie sind alleiniger Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer. Diese Form der BV wird auch als DGA BV bezeichnet. Sie ist recht üblich für Selbstständige, die aus einem Einzelunternehmen hervorgehen.
Seit dem Flex-BV-Gesetz (2012) gibt es kein gesetzliches Mindestkapital mehr. Eine BV kann mit nur 0,01 € Stammkapital gegründet werden. In der Praxis wird häufig ein symbolischer Betrag von 100 € oder 1.000 € als Betriebskapital gewählt.
Grundsätzlich ja: Eine BV ist eine niederländische juristische Person mit Sitz in den Niederlanden. Eine ausländische Niederlassung als Hauptgeschäftssitz ist möglich, bedarf jedoch einer zusätzlichen Beratung. Ein Homeoffice ist zulässig, sofern die kommunalen Vorschriften beachtet werden.
Die vom Notar durchgeführte gesetzliche Prüfung umfasst die Identifizierung der Gründer, die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten, die Untersuchung der Herkunft der Gelder und die Risikoklassifizierung. Sie dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ist eine typische Formalität bei der Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Ja, sofern Sie die Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche erfüllen. Für EU-Bürger mit einem EU-Ausweis ist dies in der Regel über eine digitale Identifizierung möglich. Für Nicht-EU-Bürger kann eine Apostille oder Legalisierung der Dokumente erforderlich sein. Besprechen Sie dies bitte vorab mit dem Notar.
Gültiger Identitätsnachweis für alle Gründer und Geschäftsführer, Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten, Nachweis über das eingezahlte Kapital (bei der Gründung) oder Wertgutachten (im Falle von Sacheinlagen) sowie die gewünschten gesetzlichen Bestimmungen (Name, Beschreibung des Zwecks, Kapitalstruktur, Governance-Regelungen).