MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die Umwandlung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erfolgt durch eine Einlage – entweder steuerneutral oder steuerpflichtig –, bei der jeder Gesellschafter seinen Anteil an der OHG einbringt und im Gegenzug Anteile an der neuen GmbH (oder einer persönlichen Holdinggesellschaft) erhält. Der Vorteil: beschränkte Haftung (statt gesamtschuldnerischer Haftung in der OHG), steuerliche Flexibilität und leichtere Investorengewinnung. Allerdings: Die Gesellschafter müssen sich zunächst über die Details der Umwandlung einigen – oft der schwierigste Teil.
Die kurze Antwort
- Rücksprache mit den Partnern: Wer wird Anteilseigner wovon? Eine BV mit mehreren Anteilseignern oder jeweils eine separate Holdinggesellschaft über einer operativen Gesellschaft?
- Steuerberechnung: laut oder leise, pro Partner.
- Gründung einer BV bei einem Notar (oft eine Holdinggesellschaft pro Partner + gemeinsame operative Gesellschaft).
- Beitragsurkunde: Übertragung von der offenen Handelsgesellschaft an die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- Aktionärsvereinbarung zwischen den Partnern in der neuen Struktur.
Warum konvertieren?
- Beschränkte Haftung. In einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften Sie gesamtschuldnerisch für die Schulden der Gesellschaft sowie für das Handeln Ihrer Partner. In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist dies in der Regel nicht mehr der Fall.
- Steuerliche Flexibilität. Die Holdingstruktur pro Partner ermöglicht separate Dividendenausschüttungen und eine getrennte Vermögensverwaltung.
- Wachstumspläne. Investoren wünschen sich Anteile, keine Gesellschaftsanteile. Für Exit-Perspektiven ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nahezu unerlässlich.
- Skaleneffekte. Mit dem Wachstum (Gesamtgewinn über ca. 200.000 €) wird eine BV im Allgemeinen steuerlich effizienter.
Die Wahl der Struktur
Zwei gängige Optionen für mehrere Partner:
- Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) mit mehreren Gesellschaftern. Einfachste Struktur. Jeder Gesellschafter erhält Anteile entsprechend seinem Anteil an der offenen Handelsgesellschaft (OHG). Nachteil: Keine separaten Holdinggesellschaften, daher geringere steuerliche Flexibilität pro Person.
- Holdinggesellschaft pro Partner + eine operative Gesellschaft. Jeder Partner besitzt eine eigene Holdinggesellschaft; diese Holdinggesellschaften halten gemeinsam die operative Gesellschaft. Vorteil: separate Dividendenausschüttung, Vermögenstrennung pro Partner. Nachteil: höhere Notargebühren und Jahresabschlüsse.
Für Partner mit unterschiedlichen Einkommenspräferenzen oder Vermögensbildungsplänen ist der zweite Weg fast immer die klügere Wahl. Lesen Sie auch, warum eine Holdinggesellschaft sinnvoll ist.
Die Aktionärsvereinbarung
In einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) wurde ein Gesellschaftsvertrag verwendet. In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind diese Vereinbarungen Bestandteil eines Gesellschaftervertrags – unerlässlich bei mehreren Gesellschaftern. Folgende Punkte müssen enthalten sein:
- Abstimmungsvereinbarungen und Vorbehaltsfragen.
- Dividendpolitik (besonders relevant bei unterschiedlichen Ausschüttungspräferenzen).
- Verpflichtung zum Angebot bei Abreise.
- Programme für gute und schlechte Ausscheider.
- Beim Ausverkauf einfach mitlaufen / mitziehen.
- Deadlock-Mechanismus bei Uneinigkeit.
- Wettbewerbsverbots- und Abwerbeverbotsklauseln.
Unverzichtbar – ein Gesellschaftervertrag, der einfach in einen Gesellschaftervertrag kopiert wird, funktioniert fast nie gut. Sehen Sie, was ein Gesellschaftervertrag beinhalten sollte.
Steuerliche Aspekte
Jeder Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft trifft seine eigene Steuerentscheidung:
- Optimal für Partner mit beträchtlichen verborgenen Reserven und einem langen Anlagehorizont.
- Unübersichtlich für Partner mit begrenzten Rücklagen oder Verlustvorträgen aus der Einkommensteuer.
Die Wahl muss nicht für alle Partner gleich sein – auch wenn sie administrativ aufwendiger ist. Lassen Sie die Berechnung von einem Steuerberater für jeden Partner durchführen.
Wie viel kostet es?
- Notar: 800 € – 2.500 € (eine BV) bis 1.500 € – 4.000 € (Holdinggesellschaft pro Partner + operative Gesellschaft).
- Gesellschaftervereinbarung: 750 € – 2.500 € bei einem spezialisierten Anwalt für KMU-Recht.
- Unterstützung durch den Buchhalter: 1.500 € – 5.000 € für Steuerberechnung, Beitragszahlung und administrative Überweisung.
- Einkommensteuerliche Beurteilung von Beiträgen ohne steuerliche Auswirkungen: variabel.
Die Gesamtkosten belaufen sich oft auf 3.000 € bis 10.000 €, abhängig von der Komplexität und der Anzahl der Partner.
Ehrliche Empfehlung
Die Umwandlung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist mehr als nur eine steuerliche Angelegenheit – sie erfordert auch eine Anpassung Ihrer Gesellschaftervereinbarungen. Investieren Sie im Vorfeld in einen Gesellschaftervertrag und besprechen Sie mit allen Gesellschaftern, welche Struktur (eine GmbH oder Beteiligungen pro Person) Ihren jeweiligen Plänen am besten entspricht. In den meisten Fällen ist eine Beteiligungsstruktur pro Gesellschafter die beste Wahl.
Bei der Wahl der Beitragsart: steuerneutraler Beitrag und steuerpflichtiger Beitrag. Bei den Gesellschaftervereinbarungen: Gesellschaftervereinbarung.
Häufig gestellte Fragen
Durch Einlage. Jeder Gesellschafter bringt seinen Anteil an der offenen Handelsgesellschaft ein und erhält Anteile an der neu gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (oder an einer persönlichen Holdinggesellschaft). Ein Notar beurkundet die Gründung und die Einlageurkunde; ein Steuerberater kümmert sich um die steuerliche Abwicklung. Üblicherweise wird ein Gesellschaftervertrag hinzugefügt.
Bei einer einzigen BV sind alle Partner direkte Gesellschafter; das ist zwar einfach, bietet aber weniger steuerliche Flexibilität pro Person. Mit einer Holdinggesellschaft pro Partner verfügt jeder Partner zusätzlich zur gemeinsamen operativen Gesellschaft über eine eigene Holdinggesellschaft – separate Dividendenoptionen, getrennte Vermögensverwaltung, fast immer die bessere Wahl für die Partner.
Bei mehreren Gesellschaftern: fast immer. Der Gesellschaftsvertrag einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) gilt nicht eins zu eins – ein Gesellschaftervertrag regelt die gegenseitigen Vereinbarungen (Ausscheiden, Dividenden, Pattsituation) im Kontext einer GmbH. Unverzichtbar für eine gesunde Partnerschaft.
In einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) zahlen Sie Einkommensteuer auf den Gewinn, auch auf den im Unternehmen verbleibenden. In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) können Sie den Gewinn in der GmbH belassen (niedrigerer Körperschaftsteuersatz) und ihn später über Dividenden auf Ihr Privatkonto übertragen (Kasten 2). Dies ist insbesondere bei Wachstum und höheren Gewinnen relevant.
Nicht unbedingt – die Möglichkeiten der geräuschlosen und lauten Vorgehensweise können je nach Partner variieren. Der administrative Aufwand ist jedoch höher. Lassen Sie einen Steuerberater für jeden Partner berechnen, welche Vorgehensweise am kostengünstigsten ist.
Die Kosten für Notar, Steuerberater und Gesellschaftervertrag belaufen sich je nach Komplexität auf insgesamt 3.000 € bis 10.000 €. Hinzu kommt die Einkommensteuerberechnung für eine steuerpflichtige Einlage. Oft ist es ratsam, dass Gesellschafter im Vorfeld eine gemeinsame Steuerberechnung durchführen.
Die Kunden werden über den Übergang zur BV informiert. Bestehende Verträge werden, soweit möglich, übertragen. Bei langfristigen Rahmenverträgen kann eine formelle Abtretung erforderlich sein. Planen Sie diese administrativen Arbeiten 4–8 Wochen nach der notariellen Eintragung ein.