Um zu unternehmen

Die Abberufung eines gesetzlichen Geschäftsführers: So gehen Sie vor

Die Abberufung eines gesetzlichen Geschäftsführers unterscheidet sich von der Abberufung eines regulären Angestellten. Lesen Sie mehr über den Gesellschafterbeschluss, das arbeitsrechtliche Verfahren und mögliche Fallstricke.

Veröffentlicht am 22. Juni 2026 von MKBjuristen.nl
Fordern Sie ein kostenloses Angebot an. Rufen Sie 085 25000 44 an.

MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente

Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.

  • Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
  • Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
  • Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Kostenlose Beratung Jetzt kostenloses Angebot anfordern

Ein Geschäftsführer wird per Gesellschafterbeschluss abberufen – dadurch wird das gesellschaftsrechtliche Verhältnis beendet. Anschließend erfolgt die Regelung nach Arbeitsrecht: Auflösung des Arbeitsvertrags oder Abschluss einer Abfindungsvereinbarung. Anders als bei einem regulären Angestellten ist kein Verfahren vor dem Arbeitsgericht erforderlich; im Streitfall steht das Amtsgericht direkt zur Verfügung. Praktisch geht es schneller als bei einer regulären Kündigung, rechtlich ist es jedoch komplexer.

Die kurze Antwort

  • Gesellschaftsrecht: Ein Beschluss der Aktionäre beendet das Amt des Direktors.
  • Arbeitsrecht: Separate Regelung des Arbeitsvertrags erforderlich.
  • Kein UWV: Statutarischer Direktor fällt aus dem UWV-Verfahren.
  • Recht auf Anhörung: Der Direktor muss die Möglichkeit haben, vor der Entscheidung Stellung zu nehmen.
  • Übergangszahlung: anwendbar im Falle einer Kündigung auf Initiative des Unternehmens.

Die beiden Spuren

Die Hauptversammlung beschließt die Entlassung des Direktors

Ein gesetzlicher Geschäftsführer hat typischerweise zwei Beziehungen zum Unternehmen:

  • Im Sinne des Gesellschaftsrechtsist er Geschäftsführer. Die Tätigkeit endet durch Beschluss der Aktionäre (Art. 2:244 BW).
  • Arbeitsrecht: Er ist Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis endet durch Kündigung, Abfindungsvereinbarung oder gerichtliche Auflösung.

Die Beendigung des einen Arbeitsverhältnisses führt nicht automatisch zur Beendigung des anderen. Vergessen Sie nicht die arbeitsrechtliche Regelung – andernfalls bleibt der Geschäftsführer formal Angestellter mit Lohnanspruch.

Der Beschluss der Aktionäre

Schritte:

  1. Einberufung der Generalversammlung: mindestens 8 Tage im Voraus, mit Tagesordnung.
  2. Recht auf Anhörung: Der Direktor muss die Möglichkeit haben, zu antworten – Einladung zur Besprechung.
  3. Abstimmung: in der Regel einfache Mehrheit; die Satzung kann jedoch etwas anderes vorsehen.
  4. Protokoll: unterzeichnet vom Vorsitzenden.
  5. Mitteilung der Handelskammer: Meldung eines Direktorenwechsels innerhalb einer Woche.

Fehlt es an Anhörungsrecht oder wird das korrekte Verfahren eingehalten? Die Entscheidung kann vom Richter des Unterbezirksgerichts aufgehoben werden.

Vergleich nach dem Arbeitsrecht

Drei Routen:

  • Vergleichsvereinbarung: im gegenseitigen Einvernehmen. Oft der schnellste Weg. Siehe Vergleichsvereinbarung.
  • Kündigung des Arbeitsvertrags: durch das Unternehmen, sofern diese begründet ist. Im Streitfall Anrufung des Amtsgerichts (ausgenommen UWV).
  • Auflösung durch das Gericht: im Falle einer Streitigkeit über die Angemessenheit.

Der Oberste Gerichtshof urteilt: Der Beschluss der Aktionäre zur Entlassung stellt gleichzeitig eine Beendigung des Arbeitsvertrags dar (HR Hoffman/UNESCO). Zur Sicherheit sollte dies dennoch ausdrücklich protokolliert werden.

Übergangszahlung und ergänzende Entschädigung

Anwaltskanzlei mit Justitia – Entlassung des gesetzlichen Geschäftsführers

Einem gesetzlichen Geschäftsführer steht bei einer Entlassung auf Veranlassung des Unternehmens gemäß Artikel 7:673 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches eine Übergangsentschädigung zu. Darüber hinaus wird häufig eine zusätzliche Entschädigung (z. B. ein bis zwei Jahresgehälter) gewährt, da:

  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (kein Arbeitnehmer im Sinne der UWV als Geschäftsführer/Hauptaktionär mit > 5 % Aktienanteil).
  • Lange Dienstzeiten und große Einkommensunterschiede.
  • Häufig ein Managementvertrag mit Kündigungsfristen.

Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, werden die Beträge häufig in einer Vergleichsvereinbarung festgelegt.

Sonderstellung des Direktors/Hauptaktionärs

Ein Direktor-Hauptaktionär (DGA, ≥ 5 % der Aktien) bekleidet eine besondere Position:

  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld – kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Entlassung.
  • Arbeitnehmer im Sinne anderer Gesetze (Lohnsteuer, Krankengeld).
  • Beschluss der Aktionäre durch den Geschäftsführer und Hauptaktionär selbst? Keine Frage.
  • Im Falle der Abberufung eines Mehrheitsaktionärs als Geschäftsführer: oft ein Konflikt, sowohl rechtlich als auch emotional.

Ehrliche Empfehlung

Die Abberufung eines gesetzlichen Geschäftsführers ist formal einfacher als die eines regulären Angestellten (ohne Beteiligung der UWV), die Komplexität liegt jedoch in der zusätzlichen Vergütung, dem Managementvertrag und der Aktienbeteiligung. Ziehen Sie einen spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu. Eine Abfindungsvereinbarung vermeidet fast immer langwierige Gerichtsverfahren.

Im weiteren Kontext: die Entlassung eines Mitarbeiters und der Wechsel eines Geschäftsführers.

Häufig gestellte Fragen

Wie entlässt man einen gesetzlichen Geschäftsführer?

Durch einen Gesellschafterbeschluss zur Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses (Art. 2:244 BW) und anschließende Regelung nach Arbeitsrecht – Kündigung, Abfindungsvereinbarung oder Auflösung durch das Amtsgericht. Nicht über das UWV-Verfahren.

Worin besteht der Unterschied zu einem regulären Angestellten?

Ein gesetzlich bestellter Geschäftsführer fällt nicht unter das UWV-Verfahren. Streitigkeiten über seine Entlassung werden direkt vor dem Amtsgericht verhandelt. Darüber hinaus hat ein Geschäftsführer mit bedeutendem Aktionärsanteil (≥ 5 % der Anteile) keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Häufig wird bei Entlassung eine höhere Abfindung gezahlt.

Hat ein gesetzlicher Geschäftsführer das Recht, angehört zu werden?

Ja. Für den Beschluss der Aktionäre muss dem Geschäftsführer die Möglichkeit gegeben werden, seinen Standpunkt darzulegen. Fehlt dieses Recht, ist der Beschluss vor dem Amtsgericht anfechtbar.

Erhält ein gesetzlicher Geschäftsführer eine Übergangszahlung?

Ja, gemäß Art. 7:673 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: ein Drittel eines Monatsgehalts pro Dienstjahr. Häufig wird aufgrund der besonderen Stellung, der langen Betriebszugehörigkeit und des Fehlens von Arbeitslosengeld (für einen Geschäftsführer und Hauptaktionär) zusätzlich eine Vergütung gezahlt.

Erhält ein Geschäftsführer, der gleichzeitig Hauptaktionär ist, nach seiner Entlassung Arbeitslosengeld?

Nein, ein DGA (Direktor und Hauptaktionär mit mindestens 5 % der Aktien) gilt nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitslosengeldes. Daher wird in der Abfindungsvereinbarung häufig eine höhere Abfindung vereinbart.

Wird der Arbeitsvertrag durch einen Beschluss der Aktionäre automatisch beendet?

Nach ständiger Rechtsprechung (HR Hoffman/UNESCO) kann ein Kündigungsbeschluss der Gesellschafter gleichzeitig als Beendigung des Arbeitsvertrags gelten. Um jedoch sicherzugehen, sollte dies im Beschluss und im Bestätigungsschreiben ausdrücklich festgehalten werden.

Was kostet die Abberufung eines gesetzlichen Geschäftsführers?

Rechtshilfe für das Unternehmen: 1.500 € – 7.500 €. Für den Geschäftsführer: oft 1.000 € – 5.000 €. Hinzu kommen eine Übergangsvergütung und eine zusätzliche Abfindung (oft 6–24 Monatsgehälter). Im Falle eines Rechtsstreits vor dem Amtsgericht fallen die Kosten deutlich höher aus.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

Ein Blog bietet zwar Erklärungen, doch Ihre Situation erfordert oft eine konkrete rechtliche Entscheidung. MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, DSGVO-Dokumenten, Arbeitsverträgen, Streitigkeiten und maßgeschneiderten Rechtslösungen.

Erstellung, Überprüfung und Änderung von Verträgen
Rechtliche Unterstützung Hilfe bei Konflikten und Streitigkeiten.
Fachliche Expertise : Spezialisierte Rechtsexperten und Anwälte.
Festpreise. Kostentransparenz im Voraus.

Neueste Artikel

25. Juli 2026

IT-Verträge für KMU: Welche benötigen Sie?

IT-Verträge für KMU: Service-Level-Agreement (SLA), Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA), SaaS, Lizenzierung, Wartung und Entwicklung. Wozu dienen die einzelnen Verträge und wie hängen sie zusammen?.

24. Juli 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Website erstellen lassen: Kosten und Ablauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Website von einem Anwalt erstellen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man sich für individuell angefertigte entscheiden?.

24. Juli 2026

Ausarbeitung einer Wettbewerbsverbotsklausel: Kosten und Ablauf

Eine Wettbewerbsverbotsklausel von einem Anwalt aufsetzen lassen: Was kostet das, wie läuft der Prozess ab und wann sollte man einen individuellen Entwurf einer Vorlage vorziehen?.

24. Juli 2026

Vertragsprüfung: Schritt-für-Schritt-Anleitung für KMU-Unternehmer

Überprüfung eines Vertrags vor der Unterzeichnung: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Warnsignale, Checkliste und wann Sie einen Anwalt benötigen.

  • Wir arbeiteten unter anderem für:
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
  • MKBjuristen.nl Partner
Newsletter für Unternehmer

Erhalten Sie praktische Rechtstipps per E-Mail

Jetzt registrieren

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und erhalten Sie unseren Newsletter.

Kein Spam. Nur Rechtstipps.
Mit Ihrer Registrierung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
Kostenlose Beratung