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Eine Aufhebungsvereinbarung (VSO) ist die schriftliche Vereinbarung, mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. Sie erfordert eine schriftliche Vereinbarung (Artikel 7:670b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und sieht eine 14-tägige Bedenkzeit für den Arbeitnehmer vor (21 Tage, wenn er nicht ausdrücklich über die Frist informiert wurde). Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt unberührt – vorausgesetzt, die Vereinbarung enthält keinen „dringenden Grund“ und erfüllt die Kriterien der niederländischen Arbeitslosenversicherung (UWV). Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist dies oft der klügste Weg zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: schnell, ohne UWV-Verfahren und mit planbaren Kosten.
Die kurze Antwort
- Was: Beendigung des Arbeitsvertrags im gegenseitigen Einvernehmen.
- Rechtsgrundlage: Artikel 7:670b des niederländischen Zivilgesetzbuches.
- Schriftform erforderlich: Mündliche Vereinbarungen sind nicht bindend.
- Widerrufsfrist: 14 Tage (21 Tage, wenn der Arbeitnehmer nicht über die Frist informiert wurde).
- WW: bleibt bestehen, vorausgesetzt, VSO ist neutral formuliert.
Was sollte es enthalten?
Ein gutes VSO enthält mindestens:
- Name und Angaben zum Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Enddatum.
- Initiative des Arbeitgebers (entscheidend für den Bezug von Arbeitslosengeld).
- Kündigungsgrund (neutral – kein dringender Grund).
- Endabrechnung: Gehalt bis zum Enddatum, Urlaubstage, Feiertagszuschlag, 13. Monatsgehalt, Übergangszahlung.
- Jegliche Abfindung („goldener Handschlag“) zusätzlich oder anstelle der Übergangszahlung.
- Befreiung von der Arbeit (ob man während der Kündigungsfrist arbeiten muss oder nicht).
- Rückgabe der Firmeneigentumsgegenstände (Auto, Laptop, Telefon).
- Vertraulichkeit und jegliche Wettbewerbsverbots-/Abwerbeverbotsklauseln.
- Erwähnung einer Bedenkzeit.
- Endgültige Entlastung: Keine weiteren Ansprüche von beiden Seiten.
Die Abkühlphase
Seit dem 1. Juli 2015 (WWZ) hat der Arbeitnehmer eine 14-tägige Widerrufsfrist, um den Vergleichsvertrag ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Ist der Arbeitnehmer im Vergleichsvertrag nicht ausdrücklich auf diese Frist hingewiesen worden, verlängert sie sich auf 21 Tage.
Die Widerrufsfrist kann nur einmal alle sechs Monate in Anspruch genommen werden – ansonsten bleibt die Vergleichsvereinbarung gültig. Dies verhindert eine strategische Nutzung durch Mitarbeiter.
Schutz der Arbeitslosenleistungen
Die VSO muss die UWV-Vorschriften einhalten, um weiterhin Arbeitslosengeld zu erhalten. Bedingungen:
- Die Initiative liegt beim Arbeitgeber (nicht beim Arbeitnehmer).
- Es gibt keinen dringenden Kündigungsgrund.
- Die Kündigungsfrist wird eingehalten.
Wenn die Vereinbarung zur freiwilligen Aufhebung des Arbeitsverhältnisses diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld beantragen. Im Zweifelsfall – beispielsweise weil die Initiative vom Arbeitnehmer selbst ausging – sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.
Übergangszahlung
Gesetzlicher Anspruch bei einer vom Arbeitgeber veranlassten Kündigung: ein Drittel des Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr. Ab 2024: maximal 94.000 € oder ein Jahresgehalt bei höherem Einkommen. In einer freiwilligen Aufhebungsvereinbarung kann eine höhere Abfindung vereinbart werden – gängige Praxis, um eine zügige Kooperation zu gewährleisten.
Zur Berechnung: Bruttomonatsgehalt × Dienstjahre × 1/3. Kürzere Beschäftigungsdauer: anteilig.
Verhandlungstipps
Für den Arbeitgeber:
- Beginnen Sie mit einem vernünftigen, aber konservativen Vorschlag.
- Berechnen Sie die Übergangszahlung im Voraus, damit Sie die Mindestkosten kennen.
- Gewähren Sie häufige Auszeiten – das beschleunigt den Projektabschluss.
- Berücksichtigen Sie einen Verhandlungsspielraum: üblicherweise 5.000 bis 20.000 € über der Übergangszahlung.
Für den Mitarbeiter:
- Antrag auf Übergangszahlung zuzüglich Zuschlag (Berechnungsmethode variiert).
- Verhandeln Sie den Arbeitgeberbeitrag zu den Anwaltskosten (üblich sind 500–2500 €).
- Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, bevor Sie unterschreiben.
- Beantragen Sie bei einer wichtigen Ernennung ein Outplacement-Budget.
Wie viel kostet VSO?
- Rechtshilfe für den Arbeitgeber: € 500 – € 2.500.
- Rechtshilfe für Arbeitnehmer: wird häufig vom Arbeitgeber erstattet (500 € – 2000 €).
- Übergangszahlung und Abfindung: je nach Situation.
Im Vergleich zu einem UWV-Verfahren oder einem Unterbezirksgericht ist eine Einigung oft günstiger und schneller – typischerweise mit einer Bearbeitungszeit von 2 bis 6 Wochen.
Ehrliche Empfehlung
Bei den meisten einvernehmlichen Kündigungen ist eine Abfindung die beste Lösung. Sie ist kostengünstiger als ein Einspruch beim Arbeitsamt (UWV) oder eine Klage, geht schneller und bietet beiden Parteien Rechtssicherheit. Achten Sie auf gut formulierte Bedingungen – eine schlecht ausgearbeitete Abfindung führt zu Nachverhandlungen oder zum Verlust des Arbeitslosengeldes. Arbeitgeber sollten die Anwaltskosten des Arbeitnehmers (500–2.000 €) erstatten; dies vereinfacht den Ablauf.
Für andere Entlassungswege: Mitarbeiter entlassen.
Häufig gestellte Fragen
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsvertrags. Rechtsgrundlage: Art. 7:670b des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Schriftform erforderlich; mündliche Vereinbarungen sind nicht bindend.
14 Tage nach Unterzeichnung, ohne Angabe von Gründen. Wurde der Arbeitnehmer im Vergleichsvertrag nicht ausdrücklich auf diese Frist hingewiesen: 21 Tage. Die Widerrufsfrist kann nur einmal alle sechs Monate in Anspruch genommen werden.
Namen der Parteien, Beendigungsdatum, Initiative des Arbeitgebers, neutraler Grund, Endabrechnung (Lohn, Urlaub, Übergangszahlung), etwaige Abfindungszahlungen, Befreiung von der Arbeit, Herausgabe von Firmenvermögen, Vertraulichkeit, Erwähnung einer Bedenkzeit, endgültige Entlassung.
Ja, vorausgesetzt, die Aufhebungsvereinbarung ist neutral formuliert: Die Initiative liegt beim Arbeitgeber, es besteht kein dringender Kündigungsgrund und die Kündigungsfrist wurde eingehalten. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, um zu prüfen, ob die Aufhebungsvereinbarung den Anforderungen des UWV (niederländische Arbeitslosenversicherung) für den Bezug von Arbeitslosengeld entspricht.
Ein Drittel des Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr (Art. 7:673 BW). Maximal 94.000 € im Jahr 2024 oder ein Jahresgehalt bei höherem Einkommen. Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als einem Jahr: anteilig. Eine höhere Abfindung kann in einer freiwilligen Aufhebungsvereinbarung vereinbart werden.
Rechtshilfe für den Arbeitgeber: 500 € – 2.500 €. Rechtshilfe für den Arbeitnehmer (oft vom Arbeitgeber erstattet): 500 € – 2.000 €. Hinzu kommen eine Übergangszahlung und etwaige Nebenvereinbarungen. Schneller und günstiger als der Weg über das Arbeitsamt oder das Amtsgericht.
Üblicherweise dauert es 2–6 Wochen: Angebot des Arbeitgebers, Verhandlung, rechtliche Prüfung, Unterzeichnung, zuzüglich einer 14-tägigen Bedenkzeit. Bei komplexen Sachverhalten oder hohen Entschädigungszahlungen kann es länger dauern. Es ist jedoch deutlich schneller als das Verfahren vor dem Arbeitsgericht (8–12 Wochen) oder dem Amtsgericht (3–6 Monate).