Spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmer, Organisationen und Geschäftsführer.
Alle Fachgebiete anzeigenLassen Sie Geschäftsverträge von einem erfahrenen Anwalt entwerfen oder prüfen.
Verträge ansehenRechtliche Unterstützung bei Konflikten, Ansprüchen, Verhandlungen und Gerichtsverfahren.
Rechtsberatung ansehenRechtliche Unterstützung bei ausstehenden Rechnungen, strittigen Forderungen und Inkassoverfahren.
Sammlung ansehenLernen Sie MKB Juristen kennen, unsere Gründer und wie wir Rechtshilfe für Unternehmer organisieren.
Über SME-AnwälteDank unserer umfassenden Expertise können wir ein Team zusammenstellen, das optimal auf den jeweiligen Wirtschaftsstreit zugeschnitten ist. Dabei berücksichtigen wir lokale und internationale Gesetze und Vorschriften, sprachliche Anforderungen sowie notwendiges Fachwissen. Unsere Mandanten schätzen es, dass wir ihre Geschäftsinteressen während des gesamten Schiedsverfahrens konsequent in unsere Beratung einbeziehen.
Ein Schiedsspruch kann erst vollstreckt werden, wenn das Gericht die Vollstreckung genehmigt hat. Der Gang vor Gericht zur Vollstreckung nach einem Schiedsverfahren mag umständlich erscheinen. Es handelt sich jedoch um ein kurzes, nicht materiell-rechtliches Verfahren vor dem Eilrichter. Dieser prüft kurz, ob der Schiedsspruch den gesetzlichen Anforderungen entspricht, bevor er die Vollstreckung genehmigt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen.
Wir verfügen über die Erfahrung und Expertise, um in einem Schiedsverfahren verschiedene Rollen zu übernehmen: vom Schiedsrichter bis zum Berater. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Ein Schiedsspruch ist zwischen den Parteien bindend, begründet aber an sich keinen vollstreckbaren Titel. Für die tatsächliche Vollstreckung in den Niederlanden ist die Genehmigung des zuständigen Richters für einstweilige Verfügungen erforderlich: die sogenannte Exequatur. Diese ist in Artikel 1062 der Zivilprozessordnung (Rv) geregelt. Die Genehmigung erteilt der Richter des Gerichts, bei dem der Schiedsspruch hinterlegt wurde oder bei dem sich der Schiedsort befindet. Die Genehmigung wird im Original des Schiedsspruchs vermerkt oder in einem gesonderten Beschluss festgehalten. Nur mit dieser Exequatur kann ein Gerichtsvollzieher die Vollstreckung, wie beispielsweise die Pfändung eines Bankkontos oder von Vermögenswerten, durchführen.
Unsere Anwälte und (Unternehmens-)Rechtsberater erstellen den Antrag, veranlassen gegebenenfalls dessen Einreichung beim Register (Artikel 1058 der niederländischen Zivilprozessordnung) und stellen sicher, dass der Antrag alle formalen Anforderungen erfüllt. Dadurch wird verhindert, dass die Genehmigung aus formalen Gründen ausgesetzt oder abgelehnt wird.
Die Überprüfung durch den Eilrichter ist bewusst beschränkt und summarisch; sie stellt ausdrücklich keine zweite Chance zur inhaltlichen Prüfung des Falles dar. Gemäß Artikel 1063 der niederländischen Zivilprozessordnung (Rv) kann die Zulassung nur dann verweigert werden, wenn plausibel ist, dass der Schiedsspruch aus einem der in Artikel 1065 Absatz 1 Rv genannten Gründe aufgehoben wird (beispielsweise das Fehlen einer gültigen Schiedsvereinbarung, ein nicht ordnungsgemäß zusammengesetztes Schiedsgericht, Überschreitung des Mandats, ein nicht unterzeichneter oder unbegründeter Schiedsspruch oder ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung) oder aus einem der in Artikel 1068 Absatz 1 Rv genannten Gründe widerrufen wird (Betrug, Urkundenfälschung oder Zurückhaltung von Beweismitteln). Die Zulassung kann auch verweigert werden, soweit eine Geldbuße unter Verstoß gegen Artikel 1056 Rv verhängt wurde.
Widerspricht Ihre Gegenpartei dem Urlaub oder steht ein Annullierungs- oder Widerrufsverfahren unmittelbar bevor? In diesem Fall ist gezielte Rechtsberatung unerlässlich. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und führen gegebenenfalls eine Verteidigung oder beantragen selbst die Annullierung.
Für im Ausland ergangene Schiedssprüche gelten gesonderte Regelungen. Ist der Schiedsspruch durch ein Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen, wie beispielsweise das New Yorker Übereinkommen von 1958, abgedeckt, erfolgt die Anerkennung und Vollstreckung gemäß Artikel 1075 der niederländischen Zivilprozessordnung (Rv). Liegt kein anwendbares Abkommen vor, findet Artikel 1076 Rv Anwendung. In beiden Fällen ist seit dem 1. Januar 2015 das Berufungsgericht und nicht mehr das Landgericht für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung zuständig.
Nach dem New Yorker Übereinkommen werden Schiedssprüche aus den Vertragsstaaten grundsätzlich anerkannt und vollstreckt. Das Gericht kann die Anerkennung und Vollstreckung nur aus einem der in Artikel V des Übereinkommens genannten abschließenden Gründe verweigern, beispielsweise bei einer ungültigen Schiedsvereinbarung, einem Verstoß gegen den Grundsatz der Anhörung beider Parteien oder einem Konflikt mit der öffentlichen Ordnung. Dies erleichtert die grenzüberschreitende Vollstreckung eines Schiedsspruchs oft im Vergleich zu einem ordentlichen Gerichtsurteil, insbesondere außerhalb Europas. Ob Sie ein internationaler Konzern oder ein KMU sind, das mit einem ausländischen Partner Geschäfte macht – wir begleiten Sie durch das korrekte Verfahren und die damit verbundenen Dokumentationspflichten.
Die Exequatur ist kein Selbstzweck, sondern der Ausgangspunkt für die eigentliche Beitreibung. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gerichtsvollzieher Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen: die Pfändung von Bankkonten, beweglichem oder unbeweglichem Vermögen oder die Pfändung Dritter, beispielsweise gegen Schuldner des Vertragspartners. Es ist oft ratsam, vor oder während des Exequaturverfahrens eine vorläufige Pfändung zu veranlassen, um die Beitreibung zu sichern, bevor der Vertragspartner Vermögenswerte beiseite schleust.
Wir helfen Ihnen, die effektivste Strategie zur Beitreibung von Forderungen zu entwickeln – von der Identifizierung der Vermögenswerte bis hin zur Zusammenarbeit mit dem Gerichtsvollzieher. Unser Ansatz ist immer derselbe, egal ob Sie ein Großkonzern oder der Unternehmer um die Ecke sind: zielorientiert, kostenbewusst und ergebnisorientiert.
Nein. Ein Schiedsspruch ist zwar bindend, doch für die Vollstreckung in den Niederlanden ist gemäß Artikel 1062 der niederländischen Zivilprozessordnung zunächst die Genehmigung (exequatur) des Richters im Eilverfahren erforderlich. Erst dann kann der Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beginnen.
Das Verfahren ist in der Regel schnell und nicht materiell. Der Eilrichter führt lediglich eine summarische Prüfung durch und kann die Zulassung nur aus den in Artikel 1063 der niederländischen Zivilprozessordnung festgelegten Gründen ablehnen. In der Praxis wird die Zulassung daher in vielen Fällen zügig erteilt.
Ja, aber über einen anderen Weg. Für ausländische Schiedssprüche gelten die Artikel 1075 der niederländischen Zivilprozessordnung (bei Vorliegen eines Abkommens, wie beispielsweise des New Yorker Übereinkommens von 1958) und 1076 der niederländischen Zivilprozessordnung (ohne Abkommen), und das Berufungsgericht ist zuständig.
Ein laufendes Annullierungs- oder Widerrufsverfahren kann ein Grund für die Aussetzung oder Ablehnung der Genehmigung sein, sofern eine Annullierung plausibel erscheint. Wir bewerten die Risiken und vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht.
Die Vollstreckung eines Schiedsspruchs ist der letzte Schritt im Schiedsverfahren. Diese Seite ist Teil unserer umfassenden Schiedsgerichtsbarkeit. Wir unterstützen Sie in jeder Phase: von der Ausarbeitung der Schiedsklausel und der Durchführung des Verfahrens bis hin zur Tätigkeit als Schiedsrichter und der endgültigen Vollstreckung des Schiedsspruchs. Bei MKB Juristen arbeiten Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen in interdisziplinären Teams für Mandanten jeder Größe zusammen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke. Kontaktieren Sie uns gerne, um Ihre Situation zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir unterstützen Unternehmer und Organisationen bei rechtlichen Fragestellungen, bei denen eine sorgfältige Prüfung, Strategie und Umsetzung wichtig sind.
Rechtliche Unterstützung ist besonders wertvoll, wenn viel auf dem Spiel steht, Fristen drängen oder eine falsche Reaktion Ihre Position schwächen könnte.
In speziellen Fällen kann die erste Reaktion entscheidend für das weitere Vorgehen sein. Ein Eingeständnis, eine unvollständige Erklärung oder der falsche Tonfall könnten später gegen Sie verwendet werden. Deshalb prüfen wir zunächst genau, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Fakten feststehen, welche Dokumente fehlen und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.
Sie erhalten keine abstrakte juristische Darstellung, sondern eine praxisorientierte Einschätzung Ihrer Situation, der Risiken und der nächsten Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Rechtsanwälten unterstützt Sie in vielfältigen Streitfällen. Wir verfügen über die nötige Erfahrung und Entschlossenheit, um zielgerichtet und effizient zu arbeiten. Wir verstehen sowohl die juristische Welt als auch den Unternehmergeist und können daher flexibel auf Ihre Bedürfnisse reagieren. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Im Folgenden beantworten wir häufig gestellte Fragen zu diesem Rechtsgebiet, unserer Vorgehensweise und der Suche nach Rechtsbeistand.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Möchten Sie wissen, wie Ihre rechtliche Lage aussieht oder welcher Schritt sinnvoll ist? Besprechen Sie Ihre Situation mit einem Anwalt oder dem Unternehmensjuristen.
Sehen Sie sich auch die anderen Abschnitte innerhalb dieses Rechtsgebiets an.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten.