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Über SME-AnwälteDie verbindliche Rechtsberatung ist eine Form der Vergleichsvereinbarung (Artikel 7:900 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und eine zugängliche Alternative zum Schiedsverfahren. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten das Verfahren, wahren das Recht auf Anhörung und Stellungnahme und stellen sicher, dass die Rechtsberatung auch später Bestand hat.
Ein verbindliches Gutachten stellt eine Alternative zum Schiedsverfahren dar. Es gibt nur wenige zwingende Regeln für verbindliche Gutachten. Daher können die Parteien das Verfahren weitgehend nach ihren Vorstellungen gestalten. Anstelle eines Urteils führt ein solches Verfahren zu einer Einigung. Es kann sehr informell, schnell und kostengünstig sein. In der Praxis zeigt sich, dass die Hinzuziehung eines Rechtsbeistands die Erfolgsaussichten deutlich verbessert.
Wir verfügen über die Erfahrung und Expertise, um in einem verbindlichen Schiedsverfahren verschiedene Rollen zu übernehmen: von der Beratung bis zur Prozessführung. Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
Verbindliche Beratung und Schiedsverfahren sind beides Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung, unterscheiden sich aber rechtlich grundlegend. Schiedsverfahren sind im Vierten Buch der Zivilprozessordnung (Art. 1020 bis 1076 Rv) umfassend geregelt und haben gerichtlichen Charakter. Verbindliche Beratung hingegen unterliegt keiner so umfassenden Regelung: Sie stützt sich auf die Regeln der Vergleichsvereinbarung (Art. 7:900 bis 7:906 BW). Der wichtigste praktische Unterschied liegt im Ergebnis. Ein Schiedsverfahren endet mit einem Schiedsspruch, der nach Erteilung der Vollstreckungserlaubnis (Executur) durch den Eilrichter sofort vollstreckbar ist. Eine verbindliche Beratung endet mit einer vertraglich bindenden Vereinbarung, die jedoch nicht ohne notarielle Beurkundung sofort vollstreckt werden kann. Wir vergleichen für Sie objektiv, welcher Weg für Ihren Streitfall am besten geeignet ist – egal, ob Sie ein internationaler Konzern oder der Bäcker um die Ecke sind.
Eine verbindliche Beratung ist eine Form der Vergleichsvereinbarung. Artikel 7:900 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) sieht vor, dass sich die Parteien in einer Vergleichsvereinbarung gegenseitig zur Festlegung der zwischen ihnen geltenden Rechtslage verpflichten, um Rechtsunsicherheit oder Streitigkeiten zu beenden oder vorzubeugen. Gemäß Artikel 7:900 Absatz 2 BW kann diese Festlegung auch durch einen Dritten, den verbindlichen Berater, erfolgen. Die Entscheidung dieses Dritten unterliegt gemäß Artikel 7:904 BW der gerichtlichen Überprüfung. Rechtsexperten unterscheiden zwischen reiner verbindlicher Beratung (bei der der Berater selbstständig die zwischen den Parteien geltende Rechtslage festlegt) und unreiner verbindlicher Beratung (bei der der Berater eine Lücke schließt oder ein bestehendes Rechtsverhältnis ändert). Die gewählte Form bestimmt mitunter den Umfang der späteren Überprüfung. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater legen den Auftrag und die Rahmenbedingungen im Voraus fest, um spätere Streitigkeiten über diese Rahmenbedingungen zu vermeiden.
Ein bindendes Gutachten ist rechtlich korrekt, aber nicht unanfechtbar. Artikel 7:904 Absatz 1 des niederländischen Zivilgesetzbuches sieht vor, dass ein Schiedsspruch anfechtbar ist, wenn seine Befolgung aufgrund seines Inhalts oder seiner zustande gekommenen Art und Weise nach den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness unzumutbar wäre. Das Gericht führt lediglich eine stichprobenartige Überprüfung durch: Es prüft nicht, ob es selbst anders entschieden hätte, sondern ob der Schiedsrichter unter Berücksichtigung aller Umstände vernünftigerweise zu diesem Gutachten hätte gelangen können. In der Praxis ist eine Anfechtung selten erfolgreich, beispielsweise bei schwerwiegenden Begründungsfehlern oder Verstößen gegen grundlegende Verfahrensgrundsätze, wie das Recht auf Anhörung und Stellungnahme. Sind Sie an ein Gutachten gebunden oder möchten Sie es anfechten? Wir beurteilen Ihre Erfolgsaussichten realistisch und vertreten Sie gegebenenfalls vor ordentlichen Gerichten.
Da das Gesetz kaum zwingende Regelungen für verbindliche Gutachten vorsieht, bestimmen die Parteien das Verfahren weitgehend selbst. Typischerweise läuft es wie folgt ab: Die Parteien vereinbaren in einer Vereinbarung (oder einer bestehenden Vertragsklausel), ihren Streitfall einem oder mehreren verbindlichen Gutachtern vorzulegen. Anschließend werden die Gutachter mit der entsprechenden Expertise für den Streitfall bestellt. Die Parteien tauschen ihre Standpunkte und Dokumente aus, woraufhin eine mündliche Verhandlung und eine Gegenverhandlung stattfinden. Der Gutachter trifft seine Entscheidung und hält diese, idealerweise in einer Vergleichsvereinbarung, fest. Anders als bei einem Schiedsverfahren kann bei verbindlichen Gutachten eine der Parteien selbst als Gutachter bestellt werden; dies ist bei einem Schiedsverfahren ausgeschlossen. Wir erstellen die Verfahrensvereinbarungen, überwachen Fristen und die Kostenverteilung und stellen sicher, dass die mündliche Verhandlung und die Gegenverhandlung ordnungsgemäß ablaufen, damit das Gutachten später Bestand hat.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein verbindliches Gutachten, wie ein Schiedsspruch, sofort vollstreckt werden kann. Das ist nicht der Fall. Ein Schiedsspruch erlangt erst nach Genehmigung durch den Richter im Eilverfahren Rechtskraft; wir beraten Sie bei der Vollstreckung eines Schiedsspruchs. Ein verbindliches Gutachten bindet die Parteien vertraglich, begründet aber selbst keine Rechtskraft. Kommt die Gegenpartei dem Gutachten nicht nach, müssen Sie grundsätzlich ein ordentliches Gerichtsverfahren zur Durchsetzung der Einhaltung einleiten. Dies lässt sich vermeiden, indem Sie das Gutachten in eine notarielle Urkunde aufnehmen lassen oder es mit einer Schiedsklausel kombinieren, sodass das Ergebnis als Schiedsspruch (Artikel 1062 der niederländischen Zivilprozessordnung) festgehalten wird. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen proaktiv den sichersten Weg zur Durchsetzung.
MKB Juristen arbeitet mit gemischten Teams aus Anwälten und Unternehmensjuristen. So profitieren Sie sowohl von der Prozesskompetenz eines Anwalts als auch von der wirtschaftlichen, pragmatischen Perspektive eines Unternehmensjuristen. Wir unterstützen internationale Konzerne in komplexen Streitigkeiten, aber genauso gut Freiberufler und den Bäcker um die Ecke, die einen Konflikt schnell und kostengünstig beilegen möchten. Ob Sie ein verbindliches Beratungsverfahren einleiten, sich verteidigen, ein Gutachten aufheben lassen oder die richtige Entscheidung zwischen verbindlicher Beratung und Schiedsverfahren : Kontaktieren Sie uns, um die Möglichkeiten zu besprechen.
In spezialisierten Rechtsfällen geht es nicht nur um die Rechtsnorm. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Auswirkungen jedes einzelnen Schrittes.
Wir übernehmen verschiedene Rollen innerhalb eines verbindlichen Schiedsverfahrens.
Verbindliche Beratung ist zwar leicht zugänglich, birgt aber rechtliche Fallstricke. Wer den Ablauf oder das Ergebnis nicht ordnungsgemäß dokumentiert, wird später Probleme bekommen.
Wir beginnen mit der Ermittlung des für Ihren Streitfall optimalen Verfahrens: verbindliche Beratung oder Schiedsverfahren. Anschließend legen wir das Mandat, die Verfahrensvereinbarungen und die Kostenverteilung rechtssicher fest und stellen sicher, dass der Grundsatz der Anhörung beider Parteien ordnungsgemäß eingehalten wird. Dadurch ist die Beratung auch einer Überprüfung gemäß Artikel 7:904 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches standhaltend. Sollte die Einhaltung dieser Vorschrift nicht möglich sein, unterstützen wir Sie im Vorfeld hinsichtlich einer notariellen Urkunde oder eines Schiedsspruchs (Artikel 1062 der niederländischen Zivilprozessordnung).
Im Großen und Ganzen durchläuft man die folgenden Schritte.
Wir werden kurz die Situation, die verfügbaren Dokumente und Ihre Hauptinteressen besprechen.
Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, die beigefügten Unterlagen, die Fristen und die möglichen nächsten Schritte.
Sie erhalten konkrete Ratschläge zum besten Vorgehen: reagieren, verhandeln, einen Vergleich schließen oder gerichtlich vorgehen.
Wir unterstützen Sie bei der Korrespondenz, bei Verhandlungen, bei der Strategieentwicklung in Rechtsstreitigkeiten oder bei weiteren rechtlichen Angelegenheiten.
Wir verbinden juristische Analyse mit praktischer Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Rechtsanwälten unterstützt Sie in vielfältigen Streitfällen. Wir verfügen über die nötige Erfahrung und Entschlossenheit, um zielgerichtet und effizient zu arbeiten. Wir verstehen sowohl die juristische Welt als auch den Unternehmergeist und können daher flexibel auf Ihre Bedürfnisse reagieren. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Die am häufigsten gestellten Fragen zur verbindlichen Beratung, aufgelistet.
Rechtliche Beratung ist ratsam, sobald Druck entsteht, Fristen ablaufen, eine Gegenpartei Stellung bezieht oder wenn finanzielle oder strategische Interessen von Bedeutung sind.
Ja. Wir beurteilen Ihre rechtliche Position, beraten Sie hinsichtlich der Strategie und können Sie bei der Korrespondenz, Verhandlungen, Verteidigung oder weiteren rechtlichen Schritten unterstützen.
Fachberatung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis. Soweit möglich, informieren wir Sie im Vorfeld über das Vorgehen, die Kosten und die nächsten Schritte.
Ja. Sie können eine kostenlose Beratung anfordern. Wir werden Ihre Situation kurz besprechen und Ihnen die wahrscheinlich sinnvollste Vorgehensweise aufzeigen.
Möchten Sie ein verbindliches Schiedsverfahren einleiten, sich verteidigen oder eine Stellungnahme überprüfen lassen? Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen besprechen die Möglichkeiten unverbindlich mit Ihnen – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
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