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Über SME-AnwälteEin Schiedsverfahren ist eine Form der Streitbeilegung, bei der nicht ein Richter, sondern ein oder mehrere Schiedsrichter über Ihren Fall entscheiden. Es ist vertraulich, oft schneller, und Ihr Schiedsrichter kann auf dem betreffenden Gebiet spezialisiert sein. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – von der Ausarbeitung einer rechtssicheren Schiedsklausel über die Durchführung des Verfahrens bis hin zur Vollstreckung oder Anfechtung des Schiedsspruchs.
Ein Schiedsverfahren ist eine Form der Streitbeilegung, bei der nicht ein Richter, sondern ein oder mehrere Schiedsrichter über Ihren Fall entscheiden. Es ist vertraulich, oft schneller, und Ihr Schiedsrichter kann auf dem betreffenden Gebiet spezialisiert sein. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – von der Ausarbeitung einer rechtssicheren Schiedsklausel über die Durchführung des Verfahrens bis hin zur Vollstreckung oder Anfechtung des Schiedsspruchs.
Schiedsrichter entscheiden über Ihren Streitfall außerhalb der staatlichen Gerichte. Die korrekte Auswahl, Überprüfung und mögliche Ablehnung von Schiedsrichtern bestimmen die Qualität des Ergebnisses. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten Sie durch diesen Prozess – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenEine Schiedsklausel regelt, ob, wie und wo Ihr Streitfall außerhalb eines staatlichen Gerichts beigelegt wird. Wir erstellen, prüfen und fechten Schiedsklauseln an – von internationalen Konzernen bis hin zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenDie verbindliche Rechtsberatung ist eine Form der Vergleichsvereinbarung (Artikel 7:900 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und eine zugängliche Alternative zum Schiedsverfahren. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater begleiten das Verfahren, wahren das Recht auf Anhörung und Stellungnahme und stellen sicher, dass die Rechtsberatung auch später Bestand hat.
Seite anzeigenKonflikte in Ihrem Franchiseverhältnis? Wir lösen Franchisestreitigkeiten durch Schiedsverfahren oder vor Gericht und verfügen über fundierte Kenntnisse des Franchisegesetzes. Von internationalen Konzernen bis hin zum unabhängigen Unternehmer um die Ecke.
Seite anzeigenDer Internationale Schiedsgerichtshof der ICC ist die führende Institution für internationale Streitbeilegung. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie in jeder Phase eines ICC-Schiedsverfahrens, von der Vertragsklausel bis zum Schiedsspruch. Ob internationaler Konzern oder Start-up um die Ecke – wir betreuen Sie.
Seite anzeigenStreit über Gewährleistungen, Haftungsfreistellungen, Earn-out-Vereinbarungen oder die Verletzung von Offenlegungspflichten? Wir lösen Unternehmensstreitigkeiten vertraulich und zielgerichtet – per Schiedsverfahren, verbindlicher Beratung oder vor Gericht. Vom internationalen Konzern bis zum Bäcker um die Ecke.
Seite anzeigenSchiedsverfahren erfordern eine fundierte rechtliche Begründung und strenge Beweisführung. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen Sie im gesamten Prozess, von der Schiedsklausel bis zur Vollstreckung des Schiedsspruchs. Ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke: Wir passen unsere Leistungen individuell an Ihren Fall an.
Seite anzeigenIn Branchen wie dem Bauwesen, dem Transportwesen, dem internationalen Handel und dem Sport ist die Schiedsgerichtsbarkeit Standard. Wir unterstützen Sie mit Schiedsrichtern und Spezialisten, die Ihre Branche bestens kennen.
Seite anzeigenDank unserer umfassenden Expertise können wir ein Team zusammenstellen, das optimal auf den jeweiligen Wirtschaftsstreit zugeschnitten ist. Dabei berücksichtigen wir lokale und internationale Gesetze und Vorschriften, sprachliche Anforderungen sowie notwendiges Fachwissen. Unsere Mandanten schätzen es, dass wir ihre Geschäftsinteressen während des gesamten Schiedsverfahrens konsequent in unsere Beratung einbeziehen.
Seite anzeigenEin Schiedsverfahren ist eine Form der Streitbeilegung, bei der Sie Ihren Konflikt nicht einem staatlichen Gericht vorlegen, sondern ihn von einem oder mehreren Schiedsrichtern entscheiden lassen, die Sie (teilweise) selbst auswählen. Das Verfahren ist vertraulich, oft schneller, und der Schiedsrichter kann ein Fachexperte in Ihrer Branche sein. Die Regeln sind im vierten Buch der Zivilprozessordnung (dem Schiedsgerichtsgesetz, modernisiert seit 2015) festgelegt und werden durch die Geschäftsordnung eines Schiedsinstituts wie des Niederländischen Schiedsinstituts (NAI) ergänzt.
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – von der Ausarbeitung einer Schiedsklausel bis hin zu laufenden Verfahren oder einem Urteil, das Sie vollstrecken oder anfechten möchten.
Ein Schiedsverfahren ist nur möglich, wenn die Parteien dies vereinbart haben. Diese Vereinbarung wird als Schiedsvereinbarung (Artikel 1020 der niederländischen Zivilprozessordnung) bezeichnet und ist üblicherweise als Schiedsklausel in einem Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Die Vereinbarung wird schriftlich festgehalten (Artikel 1021 der niederländischen Zivilprozessordnung). Eine gut formulierte Klausel regelt unter anderem die Institution oder die Form des Schiedsgerichts, den Schiedsort, die Sprache, die Anzahl der Schiedsrichter und das anwendbare Recht. Eine unklare Klausel kann später zu kostspieligen Streitigkeiten über die Zuständigkeit führen; daher prüfen wir Ihre Klausel im Vorfeld und formulieren sie rechtssicher.
Das Schiedsgericht besteht aus einer ungeraden Anzahl von Schiedsrichtern (Art. 1026 der niederländischen Zivilprozessordnung), die von den Parteien oder in deren Namen bestellt werden (Art. 1027 der niederländischen Zivilprozessordnung). Grundsätzlich bestimmt das Schiedsgericht seine eigene Zuständigkeit (Art. 1052 der niederländischen Zivilprozessordnung). Das Verfahren umfasst schriftliche Dokumente, eine mündliche Verhandlung und gegebenenfalls die Anhörung von Zeugen und Sachverständigen. Wir erstellen die Verfahrensdokumente, legen die Beweisstrategie fest und vertreten Sie während der Verhandlung – vor der NAI, einem Ad-hoc-Gericht oder einem internationalen Institut.
Die Schiedsrichter entscheiden den Streitfall in einem Schiedsspruch (Artikel 1057 der niederländischen Zivilprozessordnung). Dieser Schiedsspruch erlangt Rechtskraft und ist für die Parteien wie ein Gerichtsurteil bindend (Artikel 1059 der niederländischen Zivilprozessordnung). Grundsätzlich ist für die Vollstreckung des Schiedsspruchs in den Niederlanden die Genehmigung (Exequatur) des Richters im Vorverfahren erforderlich (Artikel 1062 der niederländischen Zivilprozessordnung). Wir beantragen diese Genehmigung in Ihrem Namen oder führen umgekehrt die Verteidigung, wenn die Gegenpartei ein Urteil gegen Sie vollstrecken will.
Grundsätzlich besteht kein Rechtsmittel gegen einen Schiedsspruch. Sie können jedoch einen Schiedsspruch vom Berufungsgericht aufheben lassen, allerdings nur aus den in Artikel 1065 der niederländischen Zivilprozessordnung (Rv) genannten Gründen – wie beispielsweise dem Fehlen einer gültigen Schiedsvereinbarung, einem unzuständigen oder fehlerhaft zusammengesetzten Schiedsgericht, der Nichteinhaltung des Mandats oder einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung. Der Aufrechnungsantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Schiedsspruchs gestellt werden (Artikel 1064a Rv). Wir prüfen objektiv, ob die Aufrechnung Aussicht auf Erfolg hat, bevor Sie diesen Schritt unternehmen.
Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten ist ein Schiedsverfahren oft attraktiver als ein Gerichtsverfahren vor einem ausländischen Staat, da ein Schiedsspruch nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958 weltweit leichter anerkannt und vollstreckt werden kann. Ein im Ausland ergangener Schiedsspruch ist in den Niederlanden gemäß den Artikeln 1075 und 1076 der niederländischen Zivilprozessordnung (Rv) anerkannt und vollstreckbar. Wir beraten Sie zur Wahl des Gerichtsstands, des anwendbaren Rechts sowie zur grenzüberschreitenden Anerkennung und Vollstreckung.
Im oberen Marktsegment liegt der Fokus oft ausschließlich auf großen, internationalen Streitigkeiten in Schiedsverfahren. Wir nicht: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreut sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke. Wir erläutern die Kosten und Vorteile eines Schiedsverfahrens transparent und entscheiden uns nur dann dafür, wenn es in Ihrer Situation die wirklich beste Lösung darstellt – zugänglich und praktikabel, aber gleichzeitig rechtlich einwandfrei.
Ein Schiedsverfahren ist nicht immer die beste Lösung. Manchmal ist ein Gerichtsverfahren oder eine gütliche Einigung sinnvoller. Sollte Ihre Streitigkeit mehr als nur die Frage der Streitbeilegung betreffen, besuchen Sie bitte auch unsere Seite zu Rechtsstreitigkeiten . Und wenn Sie ein Schiedsverfahren im Voraus rechtskräftig festlegen möchten, ist ein solider Vertrag unerlässlich: Wir haben eine entsprechende Schiedsklausel in unseren Kooperationsvertrag aufgenommen
Von der Ausarbeitung einer wasserdichten Schiedsklausel über die Durchführung des Verfahrens bis hin zur Durchsetzung oder Anfechtung des Schiedsspruchs – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in jeder Phase.
Oftmals schwelen Probleme schon länger in der Entwicklung, bevor sie rechtlich relevant werden. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Möglichkeiten bleiben Ihnen offen. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist eine Beratung ratsam.
Im Schiedsverfahren bestimmen Ihre Schiedsvereinbarung und das gewählte Vorgehen den Ausgang. Bevor wir einen Antrag stellen oder ein Verfahren einleiten, analysieren wir Ihren Vertrag, die Schiedsklausel, die anwendbaren Regeln und den Sachverhalt. So können wir den Ansatz wählen – Verfahren vor der NAI, Ad-hoc-Verfahren, Vollstreckung oder Vergleich –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach den erstbesten Weg zu wählen.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihre Streitigkeit und Ihr Ziel und prüfen den Vertrag sowie die Schiedsklausel.
Wir prüfen die Gültigkeit und den Umfang der Klausel anhand des Schiedsgesetzes und der Verfahrensordnung und ermitteln die Chancen und Risiken.
Wir entscheiden über den Weg – Schiedsverfahren, staatliches Gericht oder außergerichtliche Einigung – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir übernehmen alle Aufgaben: von der Erstellung von Dokumenten und der Prozessführung bis hin zu Exequatur- oder Annullierungsverfahren.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team aus Unternehmensjuristen und Rechtsanwälten unterstützt Sie in vielfältigen Streitfällen. Wir verfügen über die nötige Erfahrung und Entschlossenheit, um zielgerichtet und effizient zu arbeiten. Wir verstehen sowohl die juristische Welt als auch den Unternehmergeist und können daher flexibel auf Ihre Bedürfnisse reagieren. Eine klare und verständliche Sprache ist uns dabei besonders wichtig.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Im Schiedsverfahren wird die Entscheidung nicht von einem staatlichen Gericht, sondern von einem oder mehreren von den Parteien gewählten Schiedsrichtern getroffen. Das Verfahren ist vertraulich, oft schneller, und der Schiedsrichter kann ein Spezialist auf seinem Gebiet sein. Ein Schiedsspruch ist bindend (Artikel 1059 der niederländischen Zivilprozessordnung), jedoch ist in der Regel keine Berufung möglich. Ob ein Schiedsverfahren für Sie die sinnvolle Wahl ist, hängt von der Streitigkeit und dem Vertrag ab.
Nein. Ein Schiedsverfahren ist nur möglich, wenn die Parteien dies vereinbart haben, üblicherweise durch eine Schiedsklausel im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Artikel 1020 der niederländischen Zivilprozessordnung). Diese Vereinbarung wird schriftlich festgehalten (Artikel 1021 der niederländischen Zivilprozessordnung). Fehlt eine solche Vereinbarung, bleibt der ordentliche Rechtsweg bestehen – eine Einigung auf ein Schiedsverfahren kann jedoch auch hier erzielt werden.
Grundsätzlich ist eine Berufung ausgeschlossen. Sie können jedoch beim Berufungsgericht die Aufhebung der Entscheidung beantragen, allerdings nur aus den in Artikel 1065 der niederländischen Zivilprozessordnung (Rv) genannten Gründen, wie beispielsweise dem Fehlen einer wirksamen Schiedsvereinbarung oder einem Verstoß gegen die öffentliche Ordnung. Dieser Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Urteils gestellt werden (Artikel 1064a Rv). Wir prüfen im Voraus, ob ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Ein Schiedsspruch hat Rechtskraft (Artikel 1059 der niederländischen Zivilprozessordnung), bedarf jedoch grundsätzlich der Vollstreckung einer Genehmigung (eines Exequatur) des Richters im Eilverfahren (Artikel 1062 der niederländischen Zivilprozessordnung). Ein ausländischer Schiedsspruch wird in den Niederlanden gemäß dem New Yorker Übereinkommen und den Artikeln 1075 und 1076 der niederländischen Zivilprozessordnung anerkannt und vollstreckt. Wir werden diese Genehmigung in Ihrem Namen beantragen.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für Beratung, die Ausarbeitung einer Schiedsklausel und Verhandlungen ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für Verfahren vor einem staatlichen Gericht – wie beispielsweise ein Anfechtungsverfahren vor dem Berufungsgericht – ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Wir verfügen über interne Rechtsberater und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, welche Option am besten geeignet ist.
Ja. Wir unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmen. Insbesondere für KMU legen wir im Vorfeld transparent dar, welche Kosten und Erträge ein Schiedsverfahren mit sich bringt, damit Sie sich nur dann dafür entscheiden, wenn es in Ihrer Situation wirklich die beste Lösung ist.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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