Wann haften Sie für Schäden, die durch Ihr Produkt verursacht werden?
Ein Kunde macht Sie für Schäden haftbar, die durch Ihr Produkt verursacht wurden. Dies kann Personenschäden, Sachschäden oder Folgeschäden umfassen. Die Frage ist: Ist diese Forderung berechtigt
, und was sollten Sie tun?
Die Produkthaftung basiert auf Artikel 6:185 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und der europäischen Produkthaftungsrichtlinie. Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Haftung: Sie können auch dann haftbar gemacht werden, wenn Ihnen kein Fehler unterlaufen ist. Entscheidend ist, ob Ihr Produkt fehlerhaft war und ob dieser Fehler den Schaden verursacht hat.
Wer haftet: der Hersteller, der Importeur oder der Verkäufer?
Die Produkthaftung liegt primär beim Hersteller des fehlerhaften Produkts. Importeure, Händler und Verkäufer können jedoch ebenfalls haftbar gemacht werden.
Als Hersteller haften Sie, wenn Sie das Produkt hergestellt haben, wenn Sie Ihren Namen oder Ihre Marke auf dem Produkt anbringen oder wenn Sie Rohstoffe oder Komponenten geliefert haben, die
in das Produkt eingebaut wurden.
Als Importeur aus Ländern außerhalb der EU werden Sie rechtlich dem Hersteller gleichgestellt. Sie haften daher uneingeschränkt für Mängel an den von Ihnen importierten Produkten.
Als Verkäufer haften Sie unter Umständen, wenn der Hersteller nicht ermittelt werden kann oder seinen Sitz außerhalb der EU hat und Sie die Identität Ihres Lieferanten nicht offenlegen. Legen Sie diese Identität jedoch offen, sind Sie von weiterer Haftung befreit.
Bei Sachschäden unter 500 € haftet der Verkäufer. Bei Schäden über 500 € haftet der Hersteller oder Importeur. Im Falle von Personenschäden oder Todesfällen haftet stets der Hersteller.
Was ist ein defektes Produkt?
Ein Produkt ist mangelhaft, wenn es bei normalem Gebrauch nicht die Sicherheit bietet, die ein vernünftiger Benutzer erwarten kann. Dabei werden alle Umstände berücksichtigt: die Produktpräsentation, die Gebrauchsanweisung und Warnhinweise, der vorgesehene Verwendungszweck und der Zeitpunkt des Inverkehrbringens
.
Schäden am defekten Produkt selbst sind nicht durch die Produkthaftung abgedeckt.
Hierfür greift die vertragliche Haftung bzw. die Gewährleistung. Die Produkthaftung bezieht sich auf Schäden, die durch das defekte Produkt an fremdem Eigentum oder Personen verursacht werden.
Was muss der Kunde nachweisen?
Die Beweislast liegt beim Kunden, der den Anspruch einreicht. Er muss drei Dinge nachweisen:
Erstens, dass das Produkt einen Mangel aufweist. Zweitens, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Drittens, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Mangel und dem Schaden besteht.
In der Praxis ist dies nicht immer einfach. Daher ist die Klage nicht automatisch gerechtfertigt. Wir prüfen, ob alle Beweisanforderungen erfüllt sind und ob Gründe für eine Anfechtung der Haftung vorliegen.
Wann kann man die Haftung bestreiten?
Es gibt rechtliche Gründe für den Ausschluss der Produkthaftung. Die wichtigsten sind: Der Mangel bestand zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts nicht; der Stand von Wissenschaft und Technik machte die Entdeckung des Mangels unmöglich; der Schaden wurde durch unsachgemäße Verwendung des Produkts verursacht; oder die zehnjährige Haftungsfrist ist abgelaufen.
Die Produkthaftung kann gegenüber Verbrauchern weder vertraglich ausgeschlossen noch beschränkt werden. Für Geschäftskunden (B2B) sind zusätzliche vertragliche Vereinbarungen zur Haftung möglich, sofern diese nicht gegen zwingendes Recht verstoßen.
Neue EU-Richtlinie: auch digitale Produkte und KI
Seit dem 8. Dezember 2024 ist eine überarbeitete EU-Produkthaftungsrichtlinie in Kraft. Diese Richtlinie erweitert
die Haftung auf digitale Produkte, Software, KI-Systeme und Produkte, die über Online-Plattformen vertrieben werden. Die niederländische Gesetzgebung wird in den kommenden Jahren entsprechend angepasst. Unternehmen, die digitale Produkte oder KI-Anwendungen entwickeln oder importieren, müssen diese Erweiterung berücksichtigen.