MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Arbeitgeber stehen jährlich vor der Wahl: Entweder sie lassen die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (WGA) über die UWV (öffentliches System, differenzierte Beiträge) abwickeln oder sie versichern sich in den ersten zehn Jahren selbst. Die Selbstversicherung ermöglicht eine bessere Kontrolle über die Wiedereingliederung und kann zu geringeren Kosten führen. Allerdings besteht ein Risiko: Hohe Fehlzeiten bedeuten hohe direkte Kosten. Die WGA-Selbstversicherung deckt dieses Risiko ab. Für KMU ist dies eine wichtige Entscheidung mit finanziellen Auswirkungen von bis zu 200.000 € pro WGA-Fall. Im Folgenden werden die Vor- und Nachteile der UWV-Abwicklung gegenüber der Selbstversicherung, die Kosten und die Entscheidungskriterien von Tessa erläutert.
Die kurze Antwort
- WGA: Teilerwerbsminderung nach 2 Jahren Abwesenheit (35-80%).
- UWV-Route: Standard, differenzierte Prämie über UWV.
- Selbstbeteiligung: Sie müssen die Leistungen in den ersten 10 Jahren selbst bezahlen.
- WGA-Eigenrisikoversicherung: Deckt das finanzielle Risiko des Eigenrisikos ab.
- Entscheidungspunkt: Jährlich am 1. Januar für das folgende Jahr bewerben.
WGA-Leistung bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit
Bei einer Behinderung von 35-80 %: WGA-Leistung, 2 Phasen:
- Lohnbezogen (maximal 2 Jahre): 70 % des letzten Lohns unterhalb des maximalen Tageslohns.
- Fortsetzung: Lohnzuschuss nach WGA-Richtlinien oder Folgeleistung – abhängig von der Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Gesamtdauer: bis zum Erreichen des staatlichen Rentenalters. Die ersten 10 Jahre: entweder durch die UWV oder den Arbeitgeber gedeckt.
Zwei Wege: UWV oder eigenes Risiko
UWV-Route
Standard: Die UWV zahlt die Leistung, der Arbeitgeber entrichtet über die Steuer- und Zollverwaltung eine differenzierte Prämie. Die Prämie richtet sich nach dem Branchendurchschnitt und den eigenen WGA-Einnahmen des Unternehmens.
Vorteile: planbar, die Verwaltung übernimmt das UWV. Nachteil: geringer Einfluss auf Einzelfälle.
Selbstversicherungsstatus
Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die WGA-Leistungen in den ersten 10 Jahren selbst. Leistungen:
- Direkte Kontrolle über die Wiedereingliederung (internes Fallmanagement).
- Niedrigere effektive Kosten bei konstant niedrigem Krankenstand.
- Bessere Informationslage hinsichtlich der Fehlzeitenentwicklung.
Nachteile:
- Hohes finanzielles Risiko (50.000 € - 200.000 €+ pro WGA-Fall über 10 Jahre).
- Verwaltungsaufwand.
- Eine obligatorische Eigenrisikoversicherung der WGA wird empfohlen.
WGA Selbstbeteiligungsversicherung
Versicherung für Selbstversicherer:
- Erstattet WGA-Leistungszahlungen.
- Bietet Hilfestellung bei der Wiedereingliederung (Wiedereingliederung auf dem zweiten Weg, Möglichkeiten bei einem anderen Arbeitgeber).
- Prozessleitfaden für UWV-Verfahren.
Prämie: 0,5-2 % der gesamten Lohnsumme – vergleichbar mit der differenzierten UWV-Prämie oder manchmal sogar niedriger.
Wann ist der Selbstbehalt fällig?
Guter Kandidat für Selbstbehalt:
- Stabile Belegschaft mit geringer Fehlzeitenquote.
- Starke Reintegrationskapazität (Personalabteilung, Verträge mit dem Arbeitsschutz).
- Liquidität für unerwartet hohe Ausgaben.
- Notwendigkeit der Kontrolle über Einzelfälle.
Weniger geeignet:
- Instabile Belegschaft mit hoher Fehlzeitenquote.
- Mangelhafte Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorkehrungen.
- Begrenzter Cashflow für Schadensspitzen.
- Hohes Durchschnittsalter des Personals (höheres WGA-Risiko).
Tessas Rücksichtnahme
Tessa hat 12 Mitarbeiter, Durchschnittsalter 38 Jahre, geringe Fehlzeitenquote:
- UWV-Routenprämie: 1,2 % der gesamten Lohnsumme (600.000 €) = 7.200 €/Jahr.
- Selbstbeteiligung + Versicherung: 0,9 % × 600.000 € = 5.400 €/Jahr.
- Ersparnis: 1.800 €/Jahr.
- Darüber hinaus kann die Bearbeitung eines potenziellen WGA-Falls die Wiedereingliederung beschleunigen.
Tessa entscheidet sich für eine Selbstbeteiligung mit Versicherung – kleine finanzielle Einsparungen plus betriebliche Vorteile.
Übergangsmoment
Registrierung bei UWV vor dem 1. Januar für die Gültigkeit im nächsten Jahr erforderlich
- Garantieerklärung (oftmals über einen Versicherer) für die Zahlungsfähigkeit.
- Parallel wurde eine Eigenrisikoversicherung der WGA abgeschlossen.
- Die Verwaltung mit dem Selbstmanagement in Einklang bringen.
Wechseln Sie die Bindung für mindestens 3 Jahre — danach können Sie zur UWV zurückkehren.
Ehrliche Empfehlung
Die Selbstversicherung der WGA ist oft vorteilhaft für KMU mit konstant niedrigen Fehlzeiten – Prämienersparnisse von 10–25 % und Kontrolle über die Wiedereingliederung. Eine Versicherung ist unerlässlich, um finanzielle Risiken abzudecken. Berechnen Sie die Vorteile für Ihre individuelle Situation mit einem Personalberater oder Versicherungsspezialisten. Für KMU mit einer instabilen Belegschaft oder einem hohen Durchschnittsalter ist die UWV-Option oft die sicherere Wahl.
Weitere Themen: Abwesenheitsversicherung, WIA-Versicherung und ZW-Selbstbeteiligung.
Häufig gestellte Fragen
Wiedereingliederung in den Beruf bei teilweiser Arbeitsfähigkeit – Leistung bei 35–80 % Erwerbsminderung nach zweijähriger Arbeitsunfähigkeit. Besteht aus einer Lohnfortzahlung (maximal zwei Jahre) und einer Anschlussleistung. Der Arbeitgeber leistet in den ersten zehn Jahren Beiträge – entweder über die UWV oder direkt.
UWV: Standard, differenzierte Prämie, planbar. Selbstbeteiligung: Sie zahlen die Leistungen 10 Jahre lang selbst, die Versicherung übernimmt die Kosten. Bei konstant niedriger Fehlzeitenquote: Selbstbeteiligung oft vorteilhafter.
Differenzierte UWV-Prämie: 0,5–2 % der Lohnsumme (branchenabhängig). WGA-Selbstversicherung: vergleichbar oder etwas niedriger. Der Unterschied beträgt typischerweise 10–25 % zugunsten der Selbstversicherung bei einem günstigen Risikoprofil.
Anmeldung beim UWV vor dem 1. Januar für den Beginn des Folgejahres. Mindestlaufzeit: 3 Jahre. Erforderlich: Garantieerklärung (über den Versicherer) und parallele Selbstbeteiligungsversicherung.
Arbeitgeber mit einer stabilen Belegschaft, geringen Fehlzeiten, hoher Reintegrationsfähigkeit und ausreichendem Cashflow zur Bewältigung von Schadensspitzen sind geeignet. Weniger geeignet sind Arbeitgeber mit einer instabilen Belegschaft, einem hohen Durchschnittsalter oder unzureichenden Arbeitsschutzmaßnahmen.
Zahlung von WGA-Leistungen während der Selbstrisikophase (maximal 10 Jahre pro Fall). Zusätzlich Beratung zur Wiedereingliederung, Fallmanagement und Unterstützung bei UWV-Verfahren.
Ja, Arbeitgeber setzen häufig beides gleichzeitig ein, um eine einheitliche Wiedereingliederungspolitik zu gewährleisten. ZW für die ersten zwei Jahre (für flexible Beschäftigte), WGA danach. Maximale Kontrolle, aber auch maximales Risiko – eine Versicherung ist unerlässlich.