MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die Begriffe Händler, Wiederverkäufer und Handelsvertreter werden oft synonym verwendet, sind aber rechtlich unterschiedlich. Ein Händler oder Wiederverkäufer kauft und verkauft auf eigene Rechnung und eigenes Risiko; ein Handelsvertreter agiert als Vermittler in Ihrem Auftrag und erhält dafür eine Provision. Dieser Unterschied bestimmt die Vergütung, die Risiken und die Regelungen bei Vertragsbeendigung.
Händler- oder Wiederverkäufervereinbarung
Ein Händler- oder Wiederverkäufervertrag – auch Vertriebsvertrag genannt – bedeutet, dass der Händler Ihre Produkte kauft und sie anschließend auf eigene Rechnung und eigenes Risiko weiterverkauft. Der Gewinn liegt in seiner Marge. Er handelt in eigenem Namen und trägt das Risiko unverkaufter Ware und Zahlungsausfälle seiner Kunden.
Agenturvertrag
Ein Handelsvertreter kauft nicht selbst ein, sondern fungiert als Vermittler: Er bringt Kunden und Ihr Unternehmen zusammen, und der Vertrag wird direkt mit Ihnen geschlossen. Der Vertreter erhält eine Provision und genießt gesetzlichen Schutz, der häufig auch das Recht des Kunden auf Schadensersatz bei Vertragsbeendigung umfasst (Artikel 7:442 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Warum es wichtig ist
Die Vergütungsmethode (Marge vs. Provision), das Risiko (beim Händler vs. bei Ihnen) und die Folgen einer Vertragsbeendigung (Kundenentschädigung für den Vermittler) unterscheiden sich grundlegend. Bei Wahl der falschen Vertragsform oder fehlerhafter Definition des Vertragsverhältnisses können die Vorschriften zum Schutz von Handelsvertretern unbeabsichtigt Anwendung finden.
Für welchen Vertrag entscheiden Sie sich?
Wenn Sie möchten, dass die andere Partei Waren einkauft und das Verkaufsrisiko trägt, wählen Sie einen Vertriebs- oder Wiederverkäufervertrag. Soll hingegen jemand als Vermittler für Sie fungieren, während der Kunde bei Ihnen kauft, ist ein Handelsvertretervertrag geeignet. Richten Sie Ihre Wahl nach Ihrem Vertriebsmodell aus.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein Dealer dasselbe wie ein Polizist?
Nein. Ein Händler kauft und verkauft auf eigene Rechnung; ein Agent fungiert als Vermittler und erhält eine Provision. Die rechtlichen Konsequenzen sind unterschiedlich.
Erhält ein Wiederverkäufer bei Kündigung eine Entschädigung vom Kunden?
Prinzipiell nein; dieser gesetzliche Schutz gilt für den Handelsvertreter (Artikel 7:442 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), nicht für den Händler.
Welchen Vertrag benötige ich?
Das hängt von Ihrem Vertriebsmodell ab: Vertrieb/Wiederverkauf, wenn die andere Partei kauft und das Risiko trägt, Agentur, wenn sie als Vermittler auftritt.
Den richtigen Kaufvertrag entwerfen?
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