Es kann vorkommen, dass ein Kunde eine bestellte Dienstleistung oder ein Produkt stornieren möchte, insbesondere in unsicheren Zeiten wie der Corona-Pandemie. Das ist natürlich alles andere als angenehm, beispielsweise wenn bereits Kosten entstanden sind oder ein Termin reserviert wurde. Kann ein Kunde einfach stornieren und dürfen Sie Stornogebühren erheben? Das hängt in erster Linie von den getroffenen Vereinbarungen ab, aber auch das Gesetz regelt bestimmte Aspekte.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Grundsätzlich sind die von Ihnen getroffenen Vereinbarungen bezüglich Stornierungen bindend. Daher können Vereinbarungen darüber getroffen werden, wann eine Stornierung zulässig ist, in welchen Fällen sie erlaubt ist, welche Formalitäten für eine Stornierung gelten und welche Stornogebühr gegebenenfalls zu entrichten ist. Alternativ kann auch vereinbart werden, dass eine Stornierung generell nicht zulässig ist. Häufig ist die Stornierungsrichtlinie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die oft als Kleingedrucktes bezeichnet werden. Diese AGB sorgen für Klarheit und Rechtssicherheit.
Das Recht, eine Stornierungsklausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, ist jedoch mit einigen Einschränkungen verbunden. So müssen diese Bedingungen beispielsweise angemessen sein. Unangemessen belastende Bedingungen sind unzulässig. Darüber hinaus gibt es eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen, von denen man nicht einfach abweichen darf. In der Praxis beobachten wir, dass Unternehmer häufig Probleme bei der Formulierung einer Stornogebührenklausel. Daher ist es ratsam, dies einem Anwalt zu überlassen.
Stornierung eines Kaufvertrags
Sobald eine Vereinbarung getroffen wurde, sind beide Parteien an diese gebunden. Sie müssen daher die Ware liefern und der Kunde muss bezahlen. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald sich die Parteien über den Preis und die zu kaufende Ware geeinigt haben. Grundsätzlich können sie dann nicht mehr vom Kaufvertrag zurücktreten. Daher besteht kein Recht auf Stornierung bestellter Produkte. Ein Anbieter kann jedoch eine Stornierungsregelung in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen. Die Höhe der Stornogebühren muss jedoch angemessen sein.
Es gibt eine Ausnahme. In manchen Fällen ist das Widerrufsrecht gesetzlich geregelt. Dies gilt beispielsweise für Fernabsatzkäufe .Hier hat der Verbraucher – außer in einigen Sonderfällen – stets eine 14-tägige Widerrufsfrist. Er kann die Bestellung kostenlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die ACM geht streng. Daher ist es ratsam, die Widerrufsfrist ordnungsgemäß einzuhalten. Dieses Recht gilt nur für Verbraucher; Geschäftskunden können es nicht geltend machen.
Kündigung eines Dienstleistungsvertrags
Laut Gesetz kann ein Dienstleistungsvertrag jederzeit gekündigt werden. Für Verbraucher gelten diesbezüglich keine abweichenden Regelungen, für Geschäftskunden hingegen schon.
Verbraucher haben daher jederzeit das Recht, bestellte Leistungen zu stornieren. Sie dürfen dem Verbraucher nicht einfach die volle Rechnung schicken. Das Gesetz besagt, dass Sie ein unternehmerisches Risiko tragen und Stornierungen dazu gehören. Sie dürfen jedoch eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden und den entgangenen Gewinn verlangen.
Daher dürfen Sie Kosten, die noch nicht entstanden sind, nicht in Rechnung stellen. Dies betrifft beispielsweise noch nicht gekaufte Materialien oder noch nicht geleistete Arbeitsstunden. Entstandene Kosten dürfen jedoch an den Kunden weitergegeben werden, beispielsweise wenn Sie bereits Produkte nach Kundenspezifikation anfertigen ließen und diese nicht mehr weiterverkaufen können. Sie dürfen außerdem den entgangenen Gewinn, also die Marge auf Ihre bereits erbrachten Leistungen, in Rechnung stellen.
Diese Regeln gelten nicht, wenn ein Geschäftskunde eine Bestellung storniert. Sie können diesbezüglich im Voraus Vereinbarungen treffen, beispielsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie beispielsweise die Höhe der Stornogebühr festlegen oder eine Stornierung ausschließen. Solche Vereinbarungen sind rechtskräftig.
Höhere Gewalt, unvorhergesehene Umstände und sonstige Vereinbarungen
Mit guten Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt sich viel Ärger vermeiden, auch wenn nicht alle Vereinbarungen automatisch für Verbraucher gelten. Höhere Gewalt kann jedoch immer unerwartete Probleme verursachen. Beispielsweise kann ein Kunde, wenn die Regierung Veranstaltungen verbietet, höhere Gewalt geltend machen, um eine bei einem Veranstaltungsunternehmen bestellte Leistung zu stornieren. Dieses Rücktrittsrecht ist gesetzlich verankert.
Für Geschäftskunden gelten die gesetzlichen Regelungen zu höherer Gewalt. Daher können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon abweichen. Beispielsweise können Sie vereinbaren, was als höhere Gewalt gilt und was nicht, sowie die Folgen eines solchen Ereignisses. Aus diesem Grund ist es wichtig, neben einer Stornierungsrichtlinie auch eine Klausel zu höherer Gewalt.
Abweichung von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Haben Sie gute Stornierungsbedingungen und eine starke Klausel zu höherer Gewalt? Dann sind Sie bei Stornierungen in einer sehr starken Position. Das heißt natürlich nicht, dass Sie einfach alle Rückerstattungen fordern sollten. Sie müssen auch die langfristige Geschäftsbeziehung und Ihren Ruf berücksichtigen. Daher können Sie jederzeit von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen und andere Vereinbarungen treffen. Erwägen Sie beispielsweise das Anbieten von Gutscheinen. Gute Allgemeine Geschäftsbedingungen sorgen dafür, dass Sie in diesen Verhandlungen eine stärkere Position haben, da Sie nicht sofort in die Enge getrieben werden.
Rechtliche Unterstützung bei Stornierungen
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