Rechtsangelegenheiten

Wann stellt etwas unter den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine unzumutbare Belastung dar?

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unangemessen belastend, wenn sie die andere Vertragspartei unangemessen benachteiligt. Das Gericht kann eine solche Klausel für nichtig erklären. Für Verbraucher bietet das Gesetz Orientierung durch eine Liste verbotener (sowohl grundsätzlich verbotener) als auch eine Liste mit Ausnahmefällen.

Veröffentlicht am 11. Mai 2020 von MKBjuristen.nl
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Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unangemessen belastend, wenn sie die andere Vertragspartei unangemessen benachteiligt. Das Gericht kann eine solche Klausel für nichtig erklären. Für Verbraucher bietet das Gesetz Orientierung durch eine Liste verbotener (immer verbotener) und eine Liste potenziell verbotener (vermutlich verbotener) Klauseln.

Was bedeutet unangemessen belastend?

Eine Klausel ist unangemessen belastend, wenn sie unter Berücksichtigung aller Umstände die andere Partei unverhältnismäßig benachteiligt (Artikel 6:233 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ein finanzieller Nachteil ist nicht erforderlich. Ob eine Klausel unangemessen belastend ist, ist eine Tatsachenfrage und erfordert daher eine Einzelfallprüfung – es sei denn, das Gesetz sieht eindeutige Listen vor.

Die schwarze Liste: immer verboten

Die Klauseln auf der schwarzen Liste (Artikel 6:236 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) sind für Verbraucher stets unangemessen belastend. Dies ist unstrittig, und Gegenbeweise sind wirkungslos. Sollte eine solche Klausel in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein, ist sie anfechtbar.

Die graue Liste: vermutlich verboten

Die graue Liste (Artikel 6:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) enthält Klauseln, die als unangemessen belastend gelten. Die Beweislast liegt hier bei Ihnen als Nutzer: Sie müssen nachweisen, dass die Klausel in Ihrer Situation tatsächlich angemessen ist. Gelingt Ihnen dies nicht, ist die Klausel unwirksam.

Gilt dies auch zwischen Unternehmen?

Die schwarzen und grauen Listen gelten unmittelbar für Verbraucher. Zwischen Unternehmen haben sie eine indirekte Wirkung (Reflexwirkung), und es gilt der allgemeine Prüfmaßstab des Artikels 6:233 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Folglich können auch Geschäftsbedingungen ungültig sein, wenn sie zu weit gehen.

Häufig gestellte Fragen

Was geschieht mit einer unangemessen belastenden Klausel?

Der Richter kann sie für ungültig erklären. Die Klausel findet dann keine Anwendung mehr, die übrigen Bedingungen bleiben jedoch weiterhin gültig.

Worin besteht der Unterschied zwischen der schwarzen Liste und der grauen Liste?

Die auf der schwarzen Liste aufgeführten Bedingungen sind immer verboten; bei der grauen Liste besteht eine Vermutung, die man zu widerlegen versuchen kann.

Gelten die Listen auch für Geschäftskunden?

Direkt nur für Verbraucher, aber durch den reflexiven Effekt und den allgemeinen Test können Geschäftsklauseln auch unangemessen belastend sein.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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