Verträge

Der Aufstieg der Vermittler: nützlich, aber Vorsicht vor Risiken

Vermittler, die Freiberufler mit Kunden zusammenbringen, bieten Vorteile, doch die Rechtsform bestimmt die Risiken: Bei einem Mediationsvertrag bringt der Vermittler die Parteien lediglich zusammen, während er bei einem Interventionsvertrag persönlich involviert ist und...

Veröffentlicht am 25. April 2023 von MKBjuristen.nl
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Vermittler, die Freiberufler mit Kunden zusammenbringen, bieten Vorteile, doch die Rechtsform bestimmt die Risiken: Bei einem Mediationsvertrag bringt der Vermittler die Parteien lediglich zusammen, während er bei einem Interventionsvertrag persönlich involviert ist und haftbar gemacht werden kann. Letztere Form ähnelt insbesondere einem befristeten Arbeitsverhältnis, mit dem Risiko, dass ein solches entsteht. Gut formulierte Verträge sind daher unerlässlich. Im Folgenden finden Sie die Unterschiede und wichtige Punkte, die Sie beachten sollten.

Was macht ein Vermittler?

Immer mehr Auftraggeber arbeiten mit freiberuflichen Fachkräften zusammen, und gleichzeitig steigt die Zahl der Vermittler zwischen Auftraggebern und Freiberuflern. Diese bieten Vorteile für beide Seiten, bergen aber auch Risiken. Gut durchdachte Verträge sind unerlässlich, um Probleme zu vermeiden.

Die Vorteile eines Vermittlers

  • Partnervermittler: Der Vermittler kennt beide Parteien und stellt aufgrund seines Wissens und seiner Erfahrung die richtige Verbindung her;
  • Buffer: Er übernimmt die Kommunikation, die Verwaltung und manchmal auch die Bearbeitung von Beschwerden, damit sich Kunde und Freelancer auf das Projekt konzentrieren können;
  • Risikoverteilung: Der Intermediär kann eine bessere Verteilung von Risiken und Haftung gewährleisten.

Mediationsvereinbarung oder Interventionsvereinbarung?

Ein Vermittler kann seine Dienste auf zwei Arten anbieten, und diese Unterscheidung ist wichtig.

Mediationsvereinbarung

Bei einer Mediationsvereinbarung bringt der Vermittler den Auftraggeber und den freiberuflichen Experten zusammen und ist anschließend nicht weiter in die Durchführung eingebunden. Es wird eine Mehrparteienvereinbarung oder mehrere Vereinbarungen aufgesetzt: ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem freiberuflichen Experten sowie eine Mediationsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Vermittler. Der freiberufliche Experte steht in direktem Kontakt mit dem Auftraggeber; der Mediator ist nicht an der Durchführung beteiligt.

Vermittlungsvereinbarung

Bei einem Vermittlungsvertrag fungiert der Vermittler als Mittler: Er nimmt den Auftrag an und lässt ihn von einem selbstständigen Dienstleister ausführen. Er schließt einen Vertrag sowohl mit dem Auftraggeber als auch mit dem selbstständigen Dienstleister ab; der selbstständige Dienstleister hat keinen direkten Vertrag mit dem Auftraggeber. In diesem Fall ist der Vermittler an der Ausführung beteiligt und kann daher auch für Fehler oder Mängel haftbar gemacht werden.

Hinweis: Vermittler oder Arbeitgeber?

Vorsicht ist geboten, insbesondere bei Vermittlungsvereinbarungen. Diese Struktur ähnelt stark einem befristeten Arbeitsverhältnis, was zu der Annahme führen kann, dass ein Arbeitsverhältnis besteht. Wird der Vermittler als Arbeitgeber eingestuft, hat dies weitreichende Folgen, beispielsweise für die Sozialversicherungsbeiträge. Entscheidend sind die konkrete Durchführung, die getroffenen Vereinbarungen und die verwendeten Verträge. HINWEIS: Die Abgrenzung zwischen Angestelltenverhältnis und Selbstständigkeit (bzw. Scheinselbstständigkeit) ist im Wandel – lassen Sie Ihre Struktur überprüfen.

Häufig gestellte Fragen

Worin besteht der Unterschied zwischen Mediation und Intervention?

Bei einer Mediation bringt der Vermittler die Parteien lediglich zusammen, während der selbstständige Berater direkt mit dem Klienten in Kontakt steht. Bei einer Intervention hingegen schließt der Vermittler direkt Verträge mit beiden Parteien ab und ist in die Durchführung eingebunden – was ein höheres Haftungsrisiko birgt.

Kann ein Vermittler als Arbeitgeber eingestuft werden?

Ja, insbesondere bei einem Vermittlungsvertrag, der einem befristeten Arbeitsverhältnis ähnelt. Dies hat weitreichende Konsequenzen, beispielsweise hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge. Die konkrete Umsetzung ist entscheidend.

Wer haftet für Fehler des selbstständigen Freiberuflers?

Im Falle einer Mediation haftet der Vermittler in der Regel nicht, da er nicht an der Durchführung beteiligt ist. Im Falle einer Intervention kann der Vermittler jedoch haftbar gemacht werden.

Warum sind gute Vereinbarungen so wichtig?

Sie klären die Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen Klient, Vermittler und selbstständigem Fachmann, beugen Streitigkeiten vor und begrenzen das Risiko eines ungewollten Beschäftigungsverhältnisses.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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