MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Ein Beteiligungsvertrag regelt die Investition eines Business Angels, Venture-Capital-Gebers oder strategischen Partners in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Er enthält: Investitionsbedingungen (Betrag, Bewertung, Aktienklasse), Mitbestimmungsrechte (Sitz im Aufsichtsrat, Vetorecht), Verwässerungsschutz und Ausstiegsmechanismen (Mitverkaufsrecht, Vorkaufsrecht). Er wird fast immer mit einer Gesellschaftervereinbarung kombiniert. Für KMU-GmbHs mit externen Investitionen ist er ein unverzichtbarer Leitfaden. Im Folgenden werden Struktur und mögliche Fallstricke erläutert.
Die kurze Antwort
- Was: Investitionsvereinbarung zwischen einer BV und einem Investor.
- Enthält: Betrag, Bewertung, Anteile, Unternehmensführung, Verwässerungsschutz, Ausstieg.
- In Verbindung mit: Aktionärsvereinbarung (AHO).
- Für wen: Business Angels, Venture-Capital-Gesellschaften, Private-Equity-Investoren, strategische Partner.
- Ziel: Klare Vereinbarungen bezüglich Rechten und Ausstiegswegen.
Inhalt der Vereinbarung
- Investitionssumme:wie viel und in welcher Form (Bargeld, Wandeldarlehen).
- Bewertung: Pre-Money- oder Post-Money-Bewertung.
- Aktienarten: Stammaktien, kumulative Vorzugsaktien, Buchstabenaktien.
- Verwendung der Mittel: Wofür die Investition verwendet werden kann.
- Abschlussbedingungen: Sorgfältige Prüfung, Zustimmung des Vorstands, rechtliche Prüfung.
Regierungsrechte
Für den Investor zusätzlich zum Eigentum:
- Sitz im Vorstand: Mitgliedschaft im Vorstand oder Aufsichtsrat.
- Beobachterrecht: nicht stimmberechtigtes Mitglied, erhält Informationen.
- Vetorecht: in Bezug auf wichtige Entscheidungen (Fusion, Verkauf, Kapitalveränderung).
- Informationsrechte: Monatsberichte, Jahresabschlüsse, KPIs.
- Einsichtsrecht: Zugang zu Büchern bei Verdacht auf Mängel.
Anlegerschutz
Antiverdünnung
Schutz vor Verwässerung in der nächsten Investitionsrunde bei einer niedrigeren Bewertung:
- Volle Kraft voraus: Der Investor erhält einen neuen Tiefstpreis (hart für die Gründer).
- Gewichteter Durchschnitt: Mittelwert aus altem und neuem Preis (fairer).
Liquidationspräferenz
Beim Ausstieg: Der Investor erhält zunächst seine Investition zurück und anschließend Anteile am Gewinn:
- 1x Nichtteilnahme: Wahl zwischen Rückerstattung oder anteiligem Gewinn.
- 1x Teilnahme: Cashback + anteiliger Gewinn (stark für Gründer).
- Mehrere Präferenzen: 2x, 3x — extrem für risikoreiche Geschäfte.
Vorkaufsrechte
In der nächsten Runde: Der Investor kann seinen Prozentsatz behalten (pro-rata-Investition).
Ausstiegsmechanismen
- Mitverkaufsrecht: Bei einem Verkauf kann die Mehrheit die Minderheit zum Mitverkauf zwingen.
- Mitverkaufsrecht: Im Falle eines Verkaufs hat eine Minderheit das Recht, am Verkauf mitzuwirken.
- Vorkaufsrecht (ROFR): Andere Aktionäre haben das Vorkaufsrecht.
- Put-Option: Ein Investor kann die Gründer zwingen, nach X Jahren Aktien zurückzukaufen.
- Kaufoption: Die Gründer können die Anteile der Investoren gemäß der Formel zurückkaufen.
Bewertungsmethoden
- Pre-Money-Wert: Unternehmenswert vor der Investition.
- Post-Money: Pre-Money + Investition.
Beispiel: Vorfinanzierung 4 Mio. €, Investition 1 Mio. € → Finanzierung nach der Finanzierung 5 Mio. €. Der Investor erhält 20 % (1 Mio. € ÷ 5 Mio. €).
Gründer der Festung
Investoren fordern häufig eine Gründerbeteiligung:
- Gründeranteile werden über einen Zeitraum von typischerweise 4 Jahren erworben.
- 1-Jahres-Sperre: Verlust der Aktien bei Ausscheiden vor Ablauf eines Jahres.
- Pro-rata: 50 % werden nach 2 Jahren verdient.
- Guter Austritt vs. schlechter Austritt: unterschiedliche Bedingungen für freiwilliges Ausscheiden vs. Entlassung.
Ehrliche Empfehlung
Für GmbHs, die externe Investitionen anziehen: Investieren Sie in fundierte Rechtsberatung (5.000–25.000 € für die Seed-Phase, 25.000–100.000 € für die Series A+). Unverhandelbare Punkte: Liquidationspräferenz, Verwässerungsschutz, Gründerbeteiligung und Unternehmensführung. Lesen Sie das Term Sheet sorgfältig – selbst eine kleine Klausel kann Millionen ausmachen. Für Gründer: Ein erfahrener M&A-Anwalt ist unerlässlich – er verhindert, dass Investoren unverhältnismäßige Rechte erwerben.
Weitere Themen: Aktionärsvereinbarung, Startup-Investor bereit , und Aktienkaufvertrag.
Häufig gestellte Fragen
Investitionsvertrag zwischen einer GmbH und einem Investor (Business Angel, Venture Capital, Private Equity, strategischer Investor). Enthält Investitionsbedingungen, Mitbestimmungsrechte, Schutzklauseln und Ausstiegsmechanismen. Fast immer mit einer Gesellschaftervereinbarung kombiniert.
Pre-Money: Unternehmenswert vor der Investition. Post-Money: Pre-Money + Investition. Bei einem Pre-Money-Wert von 4 Mio. € und einer Investition von 1 Mio. € ergibt sich ein Post-Money-Wert von 5 Mio. €. Der Investor erhält 20 %. Die relevanten Beträge sollten vor den Verhandlungen klar kommuniziert werden.
Beim Exit erhält der Investor zunächst seine Investition zurück und anschließend einen Anteil am Gewinn. Beteiligungsformen: 1x nicht-partizipierend (Wahlmöglichkeit zwischen Rendite und Gewinnbeteiligung), 1x partizipierend (beides), Multiplikatoren (2x, 3x). Hohe Multiplikatoren sind für Gründer mit hohen Kosten verbunden.
Schutz vor Verwässerung in der nächsten Finanzierungsrunde bei niedrigerer Bewertung. Vollständige Verwässerung: stark (Investor erhält einen neuen Tiefstpreis für seine bisherige Investition). Gewichteter Durchschnitt: fairer, Standard. Verhandlung – wichtig für Gründer.
Gründer erwerben Anteile in der Regel über vier Jahre mit einer einjährigen Sperrfrist. Scheidet ein Gründer vor Ablauf dieser Frist aus, verfällt sein Anteil. Nach Ablauf der Sperrfrist gilt eine anteilige Rückkaufregelung. Für Ausscheidende aus gutem Grund (freiwillig, krankheitsbedingt) und aus schlechtem Grund (Kündigung, Vertragsbruch) gelten unterschiedliche Rückkaufbedingungen.
Sitz im Aufsichtsrat mit Beobachterrecht, Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen (Fusion, Verkauf, Kapitalveränderung), Informationsrechten (Berichte), Einsichtsrechten (Zugang zu den Büchern). Für den Investor: ausreichende Transparenz und Kontrolle.
Seed-Finanzierung: 5.000–25.000 € für Gründer, ähnlich für Investoren. Serie A+: 25.000–100.000 €+. Die Investition in einen guten Anwalt zahlt sich vielfach aus – selbst eine kleine Klausel kann Auswirkungen in Millionenhöhe haben.