MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst drei Schritte: Zunächst bestimmen Sie, mit wem Sie Geschäfte tätigen (Verbraucher oder Unternehmen). Anschließend formulieren Sie die Klauseln, die Ihren Risiken entsprechen. Schließlich legen Sie fest, wie Sie die Bedingungen vor Vertragsschluss bereitstellen. Dieser letzte Schritt wird häufig übersehen, ist aber rechtlich genauso wichtig wie der Text selbst. Werden die Bedingungen nicht rechtzeitig bereitgestellt, kann der Kunde Ihre Klauseln für ungültig erklären (Artikel 6:233 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), und Sie sind auf die gesetzlichen Bestimmungen angewiesen. Nachfolgend finden Sie das vollständige Inhaltsverzeichnis, die häufigsten Fallstricke und die Unterschiede zwischen B2B und B2C.
Die kurze Antwort
- Bestimmen Sie Ihre Zielgruppe: Für Verbraucher gelten die schwarzen und grauen Listen (Artikel 6:236 und 6:237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
- Erstellen Sie eine Liste Ihrer Risiken: Nichtzahlung, Schäden, Verzögerungen, Mehraufwand, geistiges Eigentum.
- Die Kernbedingungen dürfen nicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden: Preis und Beschreibung gehören in das Angebot.
- Fügen Sie die Standardblöcke hinzu: Zahlung, Lieferung, Haftung, höhere Gewalt, Beschwerdefrist, Rechtswahl.
- Sorgen Sie für die Bereitstellung: Verweisen Sie im Angebot darauf und senden Sie es als Anhang, nicht nur mit der Rechnung.
- Bitte aktualisieren Sie die Angaben bei neuen Dienstleistungen, neuen Gesetzen oder einem geänderten Umsatzmodell.
Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Beginnen Sie mit Ihren Risiken
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind keine Sammlung von Standardtexten, sondern eine Antwort auf die Frage, was in Ihrem Unternehmen schiefgehen kann. Bei langfristigen Projekten ist der Mehraufwand das größte Risiko. Bei Hardware-Lieferanten sind Eigentumsvorbehalt und Gewährleistung wichtiger. Bei Software-Entwicklern dreht sich alles um geistiges Eigentum, Wartung und Verfügbarkeit. Schreiben Sie daher zunächst Ihre fünf größten Risiken auf und formulieren Sie die entsprechenden Klauseln. Abschnitte, die kein Risiko abdecken, verlängern das Dokument nur unnötig.
Was nicht hineingehört, ist genauso wichtig. Preis und Leistungsbeschreibung sind Kernbestandteile: Sie gehören ins Angebot oder in den Vertrag selbst. Auch eine Datenverarbeitungsvereinbarung gemäß DSGVO gehört nicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern in einen separaten Vertrag.
Der Inhalt Block für Block
- Definitionen und Anwendungsbereich. Auf welche Verträge gelten sie, und lehnen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich ab?
- Angebot und Schluss. Gültigkeitsdauer, unverbindlicher Charakter, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
- Preise und Zahlung. Zahlungsbedingungen, Vorauszahlung, Preisindexierung, Aufrechnung und Aussetzung.
- Zahlungsverzug. Zinsen und außergerichtliche Inkassokosten. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die 14-tägige Frist; zwischen Unternehmen können Sie einen Prozentsatz selbst vereinbaren.
- Ausführung und Fristen. Sind Lieferzeiten unverbindlich oder verbindlich? Klären Sie außerdem mit dem Kunden, was Sie benötigen.
- Änderungen und Zusatzarbeiten. Wie Zusatzarbeiten ermittelt, genehmigt und abgewickelt werden.
- Haftung. Beschränkung auf den Rechnungsbetrag oder die Versicherungssumme, Ausschluss von Folgeschäden, Verjährungsfrist.
- Höhere Gewalt. Ergänzung zu Art. 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches mit Beispielen und den Folgen für laufende Verpflichtungen.
- Garantie- und Reklamationsfrist. Innerhalb welcher Frist muss der Kunde eine Reklamation einreichen (gemäß Art. 6:89 BW)?
- Eigentumsvorbehalt. Unabdingbar für die Warenlieferung (Art. 3:92 BW).
- Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit. Wem gehören welche Rechte, und was darf als Referenz dienen?
- Kündigung und Auflösung. Fristen, Gründe und Folgen für bereits geleistete Arbeit.
- Anwendbares Recht und zuständiges Gericht. Niederländisches Recht und Ihr eigener Gerichtsbezirk, wobei der Verbraucher nicht verpflichtet ist, diese Wahl einfach zu akzeptieren.
Verbraucher oder Unternehmen: Das ändert den Text
Wenn Sie an Verbraucher liefern, ist ein Großteil des Verbraucherrechts zwingend. Die schwarze Liste (Art. 6:236 BW) verbietet unter anderem den vollständigen Haftungsausschluss und den Entzug des Widerrufsrechts. Die graue Liste (Art. 6:237 BW) misstraut Klauseln wie sehr kurzen Reklamationsfristen oder einseitigen Preisänderungsklausel: Diese gelten als unangemessen belastend, sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen. Beim Online-Verkauf kommen zusätzlich das 14-tägige Widerrufsrecht und die Informationspflichten für Fernabsatzverträge hinzu.
Zwischen Unternehmen besteht zwar mehr, aber keine unbegrenzte Freiheit. Die offene Prüfung gemäß Art. 6:233 Abs. a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt weiterhin. Richter gewähren Selbstständigen und Kleinunternehmern mitunter eine reflexive Wirkung. Ein Ausschluss greift bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht (Art. 6:248 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wenn Sie mit beiden Gruppen zusammenarbeiten, erstellen Sie zwei separate Regelungen oder fügen Sie ein separates Kapitel für Verbraucherrecht hinzu. Eine einzelne Regelung, die versucht, alles auf einmal abzudecken, wird in der Praxis oft nach den strengsten Kriterien beurteilt.
Die Bestimmung: Wo normalerweise etwas schiefgeht
Selbst ein perfekt formuliertes Dokument ist wertlos, wenn es den Kunden nicht rechtzeitig erreicht. Die Informationspflicht gemäß Art. 6:234 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder bei Vertragsschluss bereitzustellen. In der Praxis bedeutet dies:
- Verweisen Sie ausdrücklich auf die Geschäftsbedingungen im Angebot oder im Bestellprozess.
- Senden Sie sie als PDF-Anhang mit oder lassen Sie den Kunden eine herunterladbare Version online einsehen.
- Die digitale Bereitstellung ist ohne Weiteres zulässig, wenn der Vertrag elektronisch geschlossen wird; in anderen Fällen ist die Zustimmung des Kunden erforderlich.
- Bewahren Sie den Nachweis auf: das zugesandte Angebot mit Anhang oder die Protokollierung der Vereinbarung.
Nur wenn die vorherige Bereitstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zumutbar ist, dürfen Sie angeben, wo diese eingesehen werden können und dass Sie sie auf Anfrage kostenlos zusenden. Diese Ausnahme wird streng ausgelegt und findet bei Standardangeboten fast nie Anwendung. Die Hinterlegung bei der Handelskammer ist in diesem Zusammenhang keine Alternative: Sie stellt weder eine Bestimmung noch eine gesetzliche Verpflichtung dar.
Praktisches Beispiel
Eine Designagentur verwendet ein von einem Kollegen kopiertes Vertragsset. Dieses enthält eine achttägige Reklamationsfrist und einen Haftungsausschluss für jegliche Schäden. In einem Streitfall mit einem Privatkunden erweisen sich beide Klauseln als unwirksam: Der Haftungsausschluss ist ungültig und die Reklamationsfrist zu kurz. Nach der Überarbeitung enthält das Vertragsset eine Begrenzung des Rechnungsbetrags mit einer Verjährungsfrist von zwölf Monaten sowie ein separates Kapitel für Verbraucher. Diese Version hat sich bewährt.
Ehrliche Empfehlung
Sie benötigen dafür nicht immer einen Anwalt. Wenn Sie Standarddienstleistungen für Geschäftskunden mit überschaubaren Aufträgen und ohne besondere Haftungsrisiken erbringen, können Sie mithilfe der oben genannten Bausteine selbst einen soliden Vertrag erstellen. Konzentrieren Sie sich dabei vor allem auf den Prozess: Erwähnen Sie den Vertrag im Angebot, senden Sie ihn als Anhang und lassen Sie ihn genehmigen. Das bietet mehr Sicherheit als ein längerer Text.
Suchen Sie sich Unterstützung, wenn Sie an Endverbraucher liefern, online verkaufen, Software oder Abonnements anbieten, mit Subunternehmern zusammenarbeiten, Projekte im Wert von Zehntausenden von Euro durchführen oder mit Einkaufsbedingungen von Großkunden zu tun haben. In diesen Fällen entscheidet genau eine Klausel, in der Regel die Haftungsklausel, ob ein Vorfall Ihr Unternehmen betrifft oder nicht. Kopieren Sie niemals die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines anderen Unternehmens: Sie decken selten Ihre Risiken ab und können urheberrechtlich geschützt sein.
Richten Sie es ein oder lesen Sie weiter: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Hintergrundinformationen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Outsourcing durch die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Häufig gestellte Fragen
Beginnen Sie mit Ihren Risiken, nicht mit einem Mustertext. Notieren Sie Ihre fünf größten Risiken (Zahlungsausfall, Schäden, Verzögerungen, Mehraufwand, geistiges Eigentum) und fügen Sie entsprechende Klauseln hinzu. Ermitteln Sie anschließend, ob Sie an Verbraucher oder Unternehmen liefern, da dies die rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflusst.
Anwendbarkeit, Gründung, Preise und Zahlung, Zinsen und Inkassokosten, Leistung und Fristen, Zusatzarbeiten, Haftung, höhere Gewalt, Gewährleistungs- und Reklamationsfrist, Eigentumsvorbehalt, geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Kündigung und Auflösung sowie anwendbares Recht mit zuständigem Gericht.
Dies gilt nicht für Verbraucher: Ein vollständiger Ausschluss ist gemäß Artikel 6:236 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ausgeschlossen. Zwischen Unternehmen kann der Versicherungsschutz beispielsweise auf den Rechnungsbetrag oder die Versicherungssumme beschränkt werden. Diese Beschränkung ist jedoch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht wirksam.
Besser nicht. Sie sind für unterschiedliche Risiken, unterschiedliche Dienstleistungen und mitunter für unterschiedliche Kundengruppen verfasst, wodurch wichtige Klauseln fehlen oder ungültig sind. Zudem kann der Text urheberrechtlich geschützt sein. Nutzen Sie ein Beispiel höchstens als Checkliste.
Wenn Sie beide Gruppen beliefern, dann ja, oder zumindest ein klares Kapitel für Verbraucher. Für Verbraucher gelten die schwarzen und grauen Listen, das Widerrufsrecht beim Fernabsatz und die Konformitätsvorschriften. In der Praxis wird ein einzelnes gemischtes Set oft nach den strengsten Kriterien bewertet.
Beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Angebot oder im Bestellprozess und senden Sie diese vor oder bei Vertragsabschluss als Anhang mit. Bei elektronischem Vertragsabschluss ist die digitale Übermittlung ohne weitere Schritte zulässig; andernfalls ist die Zustimmung des Kunden erforderlich. Bewahren Sie stets den Versand- bzw. den Vertragsnachweis auf.
Bei jeder wesentlichen Änderung – neuen Dienstleistungen, einem anderen Umsatzmodell, dem Vertrieb an eine neue Kundengruppe oder relevanten Gesetzesänderungen – ist eine Überprüfung erforderlich. Üblicherweise erfolgt diese alle zwei bis drei Jahre. Änderungen gelten nur für Verträge, die danach abgeschlossen werden, es sei denn, es besteht eine gültige Änderungsklausel.