MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Fünf Faktoren entscheiden über den Erfolg einer Webshop-Übernahme: die Rechtsform (Vermögens- oder Anteilstausch), ein rechtssicherer Kaufvertrag, der technische Zustand des Webshops, die SEO/SEA-Performance und eine fundierte professionelle Beratung. Die Übernahme eines bestehenden Webshops kann deutlich schneller Rendite abwerfen als der Eigenaufbau, birgt aber auch rechtliche Fallstricke – von Urheberrechten bis hin zu versteckten Schulden. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte.
1. Die Rechtsform des Unternehmens bestimmt den Akquisitionsprozess
Die Rechtsform des Webshops bestimmt, wie die Übernahme rechtlich abläuft. Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften ist eine Transaktion mit Vermögens- und Verbindlichkeitsübertragung üblich; bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird häufig eine Aktienübertragung gewählt.
- Asset-Liability-Transaktion: Sie erwerben die Vermögenswerte und gegebenenfalls die Verbindlichkeiten separat. Dies erfordert eine präzise Übertragung der Vermögenswerte und gegebenenfalls der Mitarbeiter.
- Aktienkauf: Sie erwerben die Anteile einer GmbH und übernehmen damit sofort alle Rechte und Pflichten. Vereinfacht, aber Sie übernehmen auch die (versteckten) Pflichten – eine gründliche Due-Diligence-Prüfung ist daher unerlässlich.
2. Ein wasserdichter Kaufvertrag
Ein detaillierter Vertrag ist unerlässlich. In jedem Fall sollte Folgendes festgelegt werden:
- genau was erworben wird und zu welchem Preis;
- wie die Lage hinsichtlich bestehender Garantien und der Haftungsverteilung aussieht;
- alle aufschiebenden Bedingungen;
- die Übertragung des Domainnamens und die Vertraulichkeit;
- die Bewertung und der Erwerb von Vorräten;
- Die Rechte an den Website-Inhalten: Das Urheberrecht an Produktbeschreibungen und Produktfotos muss gegebenenfalls ausdrücklich übertragen werden.
Prüfen Sie im Voraus, wer die Rechte an den Inhalten besitzt – oft liegen diese bei einem Fotografen oder Texter, nicht beim Verkäufer.
3. Der technische Zustand des Webshops
Prüfen Sie die Technologie hinter dem Webshop: die Plattform, die Kosten notwendiger Anpassungen sowie die Verfügbarkeit und Benutzerfreundlichkeit der benötigten Funktionen und Module. Eine technische Analyse durch einen Spezialisten deckt Verbesserungspotenziale und Risiken auf. Bevor der Verkäufer Zugriff auf die Systeme gewährt, möchte er in der Regel entsprechende Vereinbarungen treffen, darunter eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
4. SEO und SEA: das versteckte Kapital
Ein Großteil des Wertes eines Webshops liegt in seiner Online-Sichtbarkeit. Analysieren Sie daher die Performance Ihrer Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenmarketing-Aktivitäten (SEA): Sichtbarkeit in Suchmaschinen, Keyword-Rankings, Werbekampagnen sowie Besucher- und Konversionsraten. Ein fundiertes Bild dieser Faktoren entscheidet über Erfolg oder Misserfolg. Ein Marketingexperte kann Sie dabei unterstützen.
5. Eine gute Anleitung ist unerlässlich
Die Übernahme eines Onlineshops ist ein komplexer Prozess mit vielen Fallstricken. Lassen Sie sich von einem technischen Experten, einem Marketingspezialisten, einem Steuerberater und einem Anwalt beraten. Ein erfahrener Anwalt erstellt rechtssichere Verträge, überwacht die Due-Diligence-Prüfung und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften – so können Käufer und Verkäufer die Transaktion mit Zuversicht abschließen.
Häufig gestellte Fragen zur Übernahme eines Webshops
Was ist sicherer: eine Vermögens-Verbindlichkeits-Transaktion oder eine Aktientransaktion?
Für den Käufer ist eine Transaktion mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oft sicherer, da er nur das erwirbt, was er will, und nicht automatisch alle (versteckten) Schulden. Eine Aktientransaktion ist einfacher, aber riskanter; eine gründliche Due-Diligence-Prüfung und starke Garantien im Vertrag begrenzen dieses Risiko.
Übernehme ich beim Kauf eines Webshops auch das Personal?
Bei einer Aktientransaktion bleiben die Mitarbeiter automatisch bei der BV angestellt. Bei einer Vermögens- und Schuldentransaktion können die Regelungen zur Betriebsübergabe Anwendung finden, wonach die Mitarbeiter unter Beibehaltung ihrer Anstellungsbedingungen übernommen werden. Prüfen Sie dies sorgfältig im Vorfeld.
Wie kann ich vermeiden, für gebrauchte Inhalte zu bezahlen, die nicht dem Verkäufer gehören?
Indem Sie im Voraus prüfen, wer die Urheberrechte an Texten und Fotos besitzt und diese Rechte im Kaufvertrag ausdrücklich übertragen lassen. Andernfalls riskieren Sie nach dem Erwerb Ansprüche des Urhebers.
Hilfe bei der Übernahme Ihres Webshops
Die Rechtsexperten von MKB Juristen begleiten Sie bei der Übernahme Ihres Webshops: von der Due-Diligence-Prüfung und der Erstellung eines rechtssicheren Kaufvertrags bis hin zur Übertragung von Inhalten und Domainnamen. Informieren Sie sich über unsere im Bereich Fusionen und Übernahmen oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.